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Codice penale svizzero (CPS)

Art. 18 CPS dal 2022

Art. 18 Codice penale svizzero (CPS) drucken

Art. 18

1 Se alcuno commette un reato per preservare se stesso o un’altra persona da un pericolo imminente e non altrimenti evitabile per la vita, l’integrità personale, la libertà, l’onore, il patrimonio o altri beni essenziali, il giudice attenua la pena se si poteva ragionevolmente pretendere che l’autore sacrificasse il bene in pericolo.

2 Non agisce in modo colpevole colui dal quale non si poteva ragionevolmente pretendere che sacrificasse il bene in pericolo.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 18 Codice penale svizzero (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB220483Qualifiziert grobe Verletzung der Verkehrsregeln (Rückweisung des Schweizerischen Bundesgerichtes)Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Beruf; Berufung; Urteil; Bundesgericht; Verfahren; Ehefrau; Notstand; Geschwindigkeit; Gericht; Freiheitsstrafe; Verfahren; Staatsanwalt; Winterthur; Staatsanwaltschaft; Bundesgerichts; Verteidigung; Vorinstanz; Täter; Amtlich; Aufgr; Verletzung; Amtliche; Spital; Busse; überschreitung; Sinne
ZHSB220412Raub etc.Schuldig; Beschuldigte; Digten; Beschuldigten; Urteil; Landes; Freiheit; Freiheits; Privat; Privatkläger; Landesverweisung; Täter; Freiheitsstrafe; Delikt; Rahmen; Berufung; Geldstrafe; Recht; Jugend; Bundesgericht; Schwere; Schweiz; Recht; Verschulden; Gericht; Vorinstanz; Sinne; Verteidigung; Erpressung
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGIV-2008/137Entscheid Art. 16c Abs. 1 lit. a SVG (SR 741.01), Art. 18 Abs. 2 StGB (SR 311.0). Der Rekurrent; Geschwindigkeit; Notstand; Gefahr; Recht; Notstands; Strasse; Ehefrau; Schuldhaft; Ambulanz; Spiel; Büro; Gericht; Rekurrenten; Fahrzeuglenker; Gefährdet; Verwaltungsbehörde; Würdigung; Notstandshilfe; Schwere; Widerhandlung; Geschwindigkeitsüberschreitung; Innerorts; Spital; Umständen; Zuzumuten; Urteil; Vorwurf; Hilfe; Walenstadt
SGOH 2008/1Entscheid Art. 11 Abs. 3 OHG, Art. 2 Abs. 1 OHG. Eine Person, die im Ausland als Beifahrerin bei einem Autounfall schwer verletzt wurde, hat vorliegend keinen Anspruch auf Entschädigung und Genugtuung nach OHG, weil keine Straftat gegeben war. Die Frage des Vorliegens einer Straftat und damit der Opfereigenschaft ist mit dem Beweisgrad der überwiegenden Wahrscheinlichkeit zu beantworten. Die Bejahung der Tatbestandsmässigkeit des Art. 125 StGB scheiterte daran, dass eine pflichtwidrige Unvorsichtigkeit des Fahrers des Unfallwagens zwar als möglich, aber nicht als überwiegend wahrscheinlich erschien (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 3. Juli 2008, OH 2008/1). Unfall; Recht; Fahrer; Stands; Strasse; Verhalten; Beweis; Rekurrent; Tatbestand; Wahrscheinlichkeit; Entschädigung; Opfer; Fahrzeug; Trete; Fahrlässig; Rekurrenten; Verhalten; Fahrlässige; Wäre; Tatbestands; Genugtuung; überwiegend; Erfolg; Sachverhalt; Verfügung; Gefahr; überwiegende; Rekurs; Fehlverhalten; Tatbestand
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
148 IV 57 (6B_567/2020)
Regeste
Art. 192 Abs. 1 StGB ; Ausnützung der Abhängigkeit eines Anstaltspfleglings durch einen Betreuer. Die Ausnützung findet auf der subjektiven Ebene bei der abhängigen Person statt, indem sie annimmt, sich dem Täter fügen zu müssen. Das faktische Einverständnis liegt in der Natur der Ausnützung eines Abhängigkeitsverhältnisses. Nur das freiverantwortliche, vom Abhängigkeitsverhältnis unbeeinflusste Einverständnis schliesst den Tatbestand aus (E. 3.5.3). Die Schwelle zur Bejahung des Tatbestandselements der Ausnützung ist auch bei einem in seiner Intelligenz eingeschränkten Opfer gleich anzusetzen (E. 3.5.5). Im vorliegenden Fall wurde die Ausnützung bejaht (E. 3.5.6).
Beschwerde; Abhängigkeit; Beschwerdegegner; Handlung; Sexuellen; Handlungen; Beschwerdegegnerin; Abhängigkeitsverhältnis; Urteil; Abhängig; Person; Täter; Ausnützung; Hinweis; Ausnützen; Opfer; Abhängige; Angenehm; Tatbestand; Näher; Entscheid; Hinweisen; Anstalt; Kontakt; Betreuer; Anstaltspflegling; Kantons; Entscheidung; Gallen; Annäherung
147 IV 199 (6B_1214/2020)
Regeste
Art. 30, Art. 186 StGB ; Umfang des Strafantrags bei Dauerdelikten (vorliegend Hausfriedensbruch). Ein Strafantrag gemäss Art. 30 StGB kann immer nur für bereits begangene Handlungen/Lebenssachverhalte gestellt werden; eine vorsorgliche Antragstellung für allfällige spätere Straftaten ist unzulässig (E. 1.3).
Antrag; Beschwerde; Hausfriedensbruch; Dauerdelikt; Personen; Liegenschaft; Täter; Gruppe; Luzern; Beschwerdeführerin; Kantons; Antrags; Verhalten; Hausfriedensbruchs; Rechtlich; Hausbesetzung; Besetzung; Verfahren; Begangen; Betreten; Täterschaft; Plainte; Teilnehmen; Rechtlichen; Staatsanwaltschaft; Bezug; Beantragt; Vorinstanz; Unbekannte; Antrag

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
F-1288/2020EinreiseverbotBeschwerde; Beschwerdeführer; Recht; Einreiseverbot; Urteil; Obergericht; Sicherheit; Recht; Beschwerdeführers; Schweiz; Interesse; Gefahr; Vorinstanz; Schwerwiegende; Verfügung; Gerichts; Verurteilung; Aufenthalt; Verfahren; Interessen; Einreiseverbote; Einreiseverbotes; Ermessen; Person; Bruder; Bundesverwaltungsgericht; Entscheid; Integration; Massnahme
A-998/2021MilitärdienstpflichtBeschwerde; Risiko; Risikoerklärung; Beschwerdeführer; Vorinstanz; Waffe; Fachstelle; Bundesverwaltungsgericht; Person; Armee; Nichtrekrutierung; Angefochten; Verfügung; Personensicherheitsprüfung; Verfahren; Persönlichen; Entscheid; Formell; Interesse; Positiv; Angefochtene; Urteil; Kommando; Ausbildung; Rechtskräftige; Rekrutierung; Beurteilung; Behörde; Schweizer; Hinderungsgr

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BH.2023.8, BP.2023.48Berufung; Bundes; Kammer; Urteil; Verfahren; Amtlich; Beschuldigte; Bundesstrafgerichts; Amtliche; Partei; BStKR; Berufungskammer; Begründete; StGB; Gericht; Urteils; Rechtsmittel; Berufungserklärung; Beschwerde; Bundesgericht; Sprengstoffe; Giftige; Frist; Honorar; Berufungsverfahren; Beschuldigten; Berufungsgericht; Mehrfache; Bundesanwaltschaft
RR.2023.30Kanton; Beschwerde; Gericht; Verfahren; Gerichtsstand; Kantons; Befehl; Verfahren; Bundesstrafgericht; Verfolgung; Verübt; Bundesstrafgerichts; Generalstaatsanwaltschaft; Verfahrens; Staatsanwaltschaft; Gerichtsstands; Recht; Partei; Diebstahl; Supra; Begangen; Kantone; Delikt; Beschwerdegegner; Zürich-Sihl; Bezug; Vorgenommen; Mittäter; Verfolgungshandlungen; Behörde

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Stefan TrechselKommentar zum StGB1997
Stefan TrechselKommentar zum StGB1997
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