E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Loi fédérale sur la poursuite pour dettes et la faillite (LP)

Art. 18 LP de 2020

Art. 18 Loi fédérale sur la poursuite pour dettes et la faillite (LP) drucken

Art. 18

2. À l’autorité supérieure de surveillance

1 Toute décision de l’autorité inférieure peut être déférée à l’autorité cantonale supérieure de surveillance dans les dix jours à compter de sa notification.

2 Une plainte peut être déposée en tout temps devant ladite autorité contre l’autorité inférieure pour déni de justice ou retard injustifié.


1 Nouvelle teneur selon le ch. I de la LF du 16 déc. 1994, en vigueur depuis le 1er janv. 1997 (RO 1995 1227; FF 1991 III 1).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 18 Loi fédérale sur la poursuite pour dettes et la faillite (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS230071Einkommenspfändungen 2016-2019Beschwerde; Beschwerdeführerin; SchKG; Vorinstanz; Partei; IVm; Aufsichtsbehörde; Parteien; Entscheid; Treten; Begründung; IVm; Beschluss; Anträge; Beschwerdeverfahren; Oberrichter; Akten; Einzutreten; Konkurs; Schuldbetreibung; Bundesgericht; Parteientschädigungen; Vorinstanzlichen; Amtes; Schuldbetreibungs; Unrichtige; Konkurssachen; Angefochtene; Erwägungen; Einwand
ZHPS230037Zahlungsbefehl Nr. ...Beschwerde; Betreibung; Betreibungs; Beschwerdeführerin; Vorinstanz; Betreibungsamt; Zahlungsbefehl; SchKG; Kanton; Entscheid; Konkurs; Amtlich; Begründung; Betreibungsbeamte; Partei; Amtliche; Obergericht; Unterschrift; Betreibungsamtes; Kantons; Stempel; Aufsichtsbehörde; Treten; Vorinstanzlichen; Schreibweise; Verfahren; Betreibungsämter; Angefochtene; Vernehmlassung; Frist
Dieser Artikel erzielt 237 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSBEZ.2020.56 (AG.2021.150)RechtsverzögerungBeschwerde; Aufsichtsbehörde; Untere; Erfahren; Beschwerdeführer; Rechtsverzögerung; Verfahren; Entscheid; Seiner; Verfahrens; Vorliege; Vorliegende; November; Rechtsverzögerungsbeschwerde; Vorliegenden; Bearbeitung; Worden; Verfügung; Entscheids; Unteren; Werden; Praxisänderung; Gericht; Februar; Gemäss; Konkurs; Schreiben; Verfahrensdauer; Eröffnung; Angemessene
BSBEZ.2019.52 (AG.2019.711)Gesuch um vorsorgliche Massnahmen (BGer 5A_808/2019 vom 15. Oktober 2019)Beschwerde; Aufsichtsbehörde; Beschwerdeführer; Entscheid; Untere; Werden; Angefochtene; Vorsteher; Gemäss; Unteren; Konkurs; Präsidentin; Einträge; Nachweis; Begründung; Massnahmen; Vorsorgliche; Welche; Nachweise; Fragen; Konkursamt; Betreibungsund; Betreibungsauskunft; Sinngemäss; Umgehend; Gesuch; Entscheid; Angefochtener; Gelten; Staatsbeamte
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
140 III 644 (5A_385/2014)Art. 14 Abs. 1 SchKG, Art. 76 Abs. 1 lit. b, Art. 89 Abs. 1 und 2 lit. c BGG; administrative Aufsicht über die Betreibungsämter. Beschwerde einer Gemeinde gegen die kantonale Aufsichtsbehörde in Schuldbetreibung und Konkurssachen, welche die Einführung eines EDV-Programms für die Betreibungsämter im Kanton angeordnet hat (E. 2 und 3). Aufsicht; Gemeinde; Betreibungs; Beschwerde; SchKG; Aufsichtsbehörde; Software; Betreibungsämter; Recht; Entscheid; Kanton; Betreibungsamt; Beschwerdeführende; Administrative; Obere; Interesse; Kantonale; Beschluss; Angefochtene; SchKG/AG; Schuldbetreibung; Niederrohrdorf; Gemeindeautonomie; Zivilsachen; Angefochtenen; Kantons; Aargauische; Rechtsprechung; Schuldbetreibungs; über
139 III 498 (5A_295/2013)Art. 265a Abs. 1 SchKG, Art. 98 und 251 lit. d ZPO; Rechtsvorschlag mangels neuen Vermögens; Kostenvorschuss im summarischen Verfahren. Im summarischen Verfahren nach Rechtsvorschlag mangels neuen Vermögens ist der Schuldner die klagende Partei, von der das Gericht einen Kostenvorschuss verlangen kann (E. 2). SchKG; Recht; Rechtsvorschlag; Schuldner; Beschwerde; Vermögens; Betreibung; Kostenvorschuss; Gläubiger; Rechtsvorschlages; Verfahren; Partei; Richter; Bewilligung; Konkurs; Einrede; Beantragt; Entscheid; Mangels; Begründet; Gericht; Wechselbetreibung; Beschwerdeführerin; SchKG; Prüfung; Betreibungsamt; Obergericht; Klägerrolle

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Maier, Vagnato Kommentar zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs2017
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz