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Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG)

Art. 18 DBG vom 2020

Art. 18 Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) drucken

Art. 18

1 Steuerbar sind alle Einkünfte aus einem Handels—, Industrie—, Gewerbe—, Land- und Forstwirtschaftsbetrieb, aus einem freien Beruf sowie aus jeder anderen selbständigen Erwerbstätigkeit.

2 Zu den Einkünften aus selbstständiger Erwerbstätigkeit zählen auch alle Kapitalgewinne aus Veräusserung, Verwertung oder buchmässiger Aufwertung von Geschäftsvermögen. Der Veräusserung gleichgestellt ist die Überführung von Geschäftsvermögen in das Privatvermögen oder in ausländische Betriebe oder Betriebsstätten. Als Geschäftsvermögen gelten alle Vermögenswerte, die ganz oder vorwiegend der selbstständigen Erwerbstätigkeit dienen; Gleiches gilt für Beteiligungen von mindestens 20 Prozent am Grund- oder Stammkapital einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft, sofern der Eigentümer sie im Zeitpunkt des Erwerbs zum Geschäftsvermögen erklärt. Artikel 18b bleibt vorbehalten.1

3 Für Steuerpflichtige, die eine ordnungsgemässe Buchhaltung führen, gilt Artikel 58 sinngemäss.

4 Die Gewinne aus der Veräusserung von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken werden den steuerbaren Einkünften nur bis zur Höhe der Anlagekosten zugerechnet.


1 Fassung gemäss Ziff. II 2 des Unternehmenssteuerreformgesetzes II vom 23. März 2007, in Kraft seit 1. Jan. 2009 (AS 2008 2893; BBl 2005 4733).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 18 Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOSGSTA.2019.30Staats- und Bundessteuer 2016Rekurrent; Verlust; Beschwerde; Einnahme; Einnahmen; Verbucht; Verlusts; Schuld; Rekurs; Verlustschein; Recht; Einkünfte; Schuldschein; Journal; Steuergericht; Versteuert; Bundessteuer; Ausgaben; Richner; Bezahlt; Forderung; Versteuern; Beschwerdeführer; Einsprecher; Bezahlte; Definitive; Rekurrenten; Einsprache; Verfügung; Werden
SOSGSTA.2018.61Staats- und Bundessteuer 2013Rekurrent; Zahlung; Zahlungen; Beschwerde; Rekurrenten; Begründet; Geschäftsmässig; Firma; Steuergericht; Rekurs; Geschäft; Druck; Bewusst; Abzug; Einkommen; Veranlagung; WIR-Zahlungen; Transaktionen; Olten-Gösgen; Rechnung; Bundessteuer; Einsprache; Geltend; Führen; Ausgeführt; Buchhaltung
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB.2021.00010Selbständiger Liegenschaftenhandel in Bezug auf eine ArealüberbauungPflichtige; Liegenschaft; Grundstück; G-Strasse; Pflichtigen; Liegen; Schwester; Liegenschaften; Tätig; Gestaltungsplan; Erwerb; Verwaltung; Vorinstanz; Grundstücke; Kantonale; Entscheid; Selbst; Private; Vorliegen; Gewinn; Selbständig; Vorliegend; Beschwerde; Geschäft; Verkauf; Direkt; Rechtliche; Selbständige; Erwerbstätigkeit; Werden
ZHSB.2019.00012Abgrenzung einer gewinnstrebigen Tätigkeit von blosser Liebhaberei bzw. Mäzenatentum.Pflichtige; Gewinn; Pflichtigen; Erwerbstätigkeit; Gasthof; Selbständige; Verlust; Betrieb; Person; Gewinne; Gewinnerzielung; Steuerperiode; Verluste; Beschwerde; Gasthofs; Betriebskonzept; Personal; Verwaltungsgericht; Wirtschaftliche; Gemeindesteuer; Liebhaberei; Tatsache; Betriebskonzepts; Investitionen; Zuweisen; Steuermindernd; Gewinnstrebige; Erfolg; Steuerbare; Vorgehen
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 V 114 (9C_809/2019)
Regeste
Art. 9 Abs. 3 AHVG ; Art. 23 Abs. 4 AHVV ; Bindungswirkung der Steuermeldung. Die Angaben der Steuerbehörde, die steuerrechtliche Auswirkungen haben, sind für die AHV-Behörden hinsichtlich der Frage, ob überhaupt Erwerbseinkommen und gegebenenfalls solches aus selbständiger oder unselbständiger Erwerbstätigkeit vorliegt, grundsätzlich verbindlich. Diesfalls müssen die AHV-Behörden eigene nähere Abklärungen nur vornehmen, wenn sich ernsthafte Zweifel an der Richtigkeit der Steuermeldung ergeben (E. 3.4.2).
Geschäft; Selbständige; Geschäfts; Geschäftsvermögen; Erwerb; Erwerbs; Steuer; Erwerbstätigkeit; Liegenschaft; Liegenschaften; Selbständiger; Beschwerde; Gesellschaft; Steuerbehörde; Einkommen; Qualifikation; Steuerrechtlich; Beschwerdeführerin; Privatvermögen; Kapital; Ausgleichskasse; Selbständigen; Steuerbehörden; Veräusserung; Steuermeldung; Steuerrechtliche; Urteil; Beteiligungen; Regel; Recht
147 II 209 (2C_1059/2019)
Regeste
Art. 957 ff., 960e Abs. 3 Ziff. 1-4 OR; Art. 28, 29 Abs. 1 i.V.m. Art. 27 Abs. 1 und 2 lit. a DBG ; Art. 10 StHG ; geschäftsmässige Begründetheit pauschaler Rückstellungen für Reparaturen von Geschäftsliegenschaften. Übersicht über die handelsrechtlichen (E. 3.1) und steuerrechtlichen Bilanzierungsvorschriften (E. 3.2).
Rückstellung; Rückstellungen; Recht; Beschwerde; Liegenschaft; Beschwerdeführer; Liegenschaften; Steuerlich; Steuer; Bildung; Rechnung; Bildet; Pauschal; Gebildet; Geschäftsjahr; Grossreparatur; Begründet; Pauschale; Urteil; Grossreparaturen; Veranlagung; Unterhalt; Handelsrechtlich; Geschäftsmässig; Sanierung; Abschreibungen; Bildete; Unmittelbar; Steuerliche; Pauschalen

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-674/2020AmtshilfeBeschwerde; Beschwerdeführenden; Amtshilfe; Beschwerdeführer; Konto; Person; Beschwerdeführerin; Wirtschaftlich; Steuer; Formular; Urteil; Recht; Gesellschaft; BVGer; Domizilgesellschaft; Personen; Staat; Berechtigte; CH-US; Bezug; Informationen; StAhiG; Trust; Hinweis; Vorinstanz; Hinweise; Werden; Begründet; Dergleichen
A-5536/2019VerrechnungssteuerVerrechnungssteuer; Beschwerde; Gesellschaft; Steuer; Leistung; Beschwerdeführerin; Recht; Gesellschafter; Urteil; Forderung; Bundes; Geldwerte; Verjährung; BVGer; Verfahren; Leistungen; Einsprache; Geldwerten; Verrechnungssteuerforderung; Recht; Jahresrechnung; VStG; Kommentar; Verrechnungssteuern; Entscheid; Vorliegen; VStrR; Vorliegenden; Verzugszins

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2022.97Akten; Daniel; Beschwerde; Durchsuchung; Elektronische; Einsprache; Entsiegelung; Daten; Versiegelt; Beschwerdekammer; Elektronischen; Rechtsanwalt; Gesuchsgegner; Verfahren; Gabrieli; Versiegelten; Gericht; E-Mail; Holenstein; DVS-ASU; Gesuchsgegnern; Asservate; Datenträger; Frist; Verrechnungssteuer; Bundesgesetzes; Hinterziehung; Bundesgericht
BE.2019.14Datei; Dateien; Anwalt; Anwaltsgeheimnis; Schutz; Anwaltsgeheimnisses; Durchsuchung; Fallen; Herauszugeben; Herauszugeben; Gruppe; C-Gruppe; Recht; Inhalte; Bezug; Gesuch; Gesellschaft; Verschiedene; Könnten; Stichwort; Gesuchsgegnerin; Gesellschaften; Korrespondenz; Entsiegelung; E-Mail; Mandat; Auszunehmen; Anwalt

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Felix Richner Handkommentar zum DBG2016
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