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Federal Constitution of the Swiss Confederation (FCSC)

Art. 179FCSC from 2022

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Art. 179

Federal Chancellery

The Federal Chancellery is the general administrative office of the Federal Council. It is headed by a Federal Chancellor.

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Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
143 III 42 (5A_819/2015)Art. 9 BV, Art. 179 Abs. 1 ZGB und Art. 317 Abs. 1 ZPO; Kindesunterhalt als Eheschutzmassnahme; Verhältnis des Novenrechts in der Berufung zum Abänderungsverfahren. In der Berufung zulässige neue Vorbringen dürfen nicht in das Abänderungsverfahren verwiesen werden; der gegenteilige kantonale Entscheid ist willkürlich (E. 4.1 und 5). Berufung; Beschwerde; Abänderung; Tatsache; Tatsachen; Noven; Urteil; Vorgebracht; Beschwerdeführer; Verfahren; Abänderungsverfahren; Vorbringen; Beweismittel; Instanz; Berufungsverfahren; Obergericht; Beweismittel; Revision; Entscheid; Sind; Praxis; Rechtsmittel; Verhältnis; Rechtsprechung; Entstanden; Beschwerdegegnerin; Beratungsphase; Beginn; Bundesgericht; Aufl
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