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Codice penale svizzero (CPS)

Art. 178 CPS dal 2023

Art. 178 Codice penale svizzero (CPS) drucken

Art. 178

1 Per i delitti contro l’onore, l’azione penale si prescrive in quattro anni.207

2 Per l’estinzione del diritto di querela vale l’articolo 31.208

207 Nuovo testo giusta il n. I della LF del 22 mar. 2002 (Prescrizione dell’azione penale), in vigore dal 1° ott. 2002 (RU 2002 2986; FF 2002 2416, 1513).

208 Nuovo testo giusta il n. II 2 della LF del 13 dic. 2002, in vigore dal 1° gen. 2007 (RU 2006 3459; FF 1999 1669).

2.209 Delitti con­tro la sfera per­sona­le riser­vata.

209 Nuovo testo giusta il n. I della LF del 20 dic. 1968, in vigore dal 1° mag. 1969 (RU 1969 327; FF 1968 I 427).

Violazione di segreti privati >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 178 Codice penale svizzero (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUE180167NichtanhandnahmeBeschwerde; Beschwerdeführer; Rechtlich; Kinder; Staatsanwaltschaft; Beschwerdegegnerin; Recht; Untersuchung; Anzeige; Nichtanhandnahme; Vater; Unentgeltliche; Verfahren; Sachverhalt; Handlung; Rechtliche; Verfahren; Anzeige; See/Oberland; Relevanten; Beschwerdeverfahren; Handlungen; Bundesgerichtsgesetzes; Verfügt; Rechtspflege; Nichtanhandnahmeverfügung; Eröffnung; Urteil; Hinweis
ZHUH130109Sistierung Beschwerde; Beschwerdeführer; Verfahren; Daten; Sistierung; Verfahren; Urteil; Prozess; Urteil; Recht; Datendieb; Untersuchung; Ehrverletzung; Beschwerdegegner; Schweiz; Prozessordnung; Zürich; Entscheid; Konstitutive; Gericht; Staatsanwaltschaft; Abteilung; Schweizer; Betrüger; Persönlichkeit; Beurteilung; Bezirksgericht; Gescheiterte
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSSB.2015.52 (AG.2019.876)mehrfache Verleumdung (planmässig) und mehrfache Verleumdung (BGer 6B_59/2020 vom 30. November 2020)Lehrer; Berufung; Berufungskläger; Basler; Februar; Vorsätzlich; Stellt; Listig; Werden; Arglistig; Mobbing; Staatsanwalt; Bundesgericht; Urteil; Titel:; Arglistige; Verleumdung; Lügen; Mehrfach; Seiner; Schuldig; Staatsanwalts; Dieser; Staatsanwaltschaft; Ordner; blogspotcom; Schwer; Mehrfache; Verfahren; Gericht
BSBES.2017.77 (AG.2018.209)Ablehnung von Beweisanträgen und VerfahrenseinstellungSchwer; Beschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Beschwerdegegner; Erfahren; Verfahren; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Gedenkstätte; Werden; Stellt; Beschwerdegegners; Verfahrens; Welche; Beweis; Gericht; Einstellung; Eingabe; Worden; Bezüglich; Aussage; Gestellt; Wiesen; Schuldig; Aufnahmen; Spende; Februar; Person; Hätte
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
116 IV 80Art. 268 ff. BStP; Eintritt der absoluten Strafverfolgungsverjährung nach Ausfällung des letztinstanzlichen kantonalen Urteils; prozessuale Konsequenzen für die eidgenössische Nichtigkeitsbeschwerde. Bei Eintritt der absoluten Strafverfolgungsverjährung nach Ausfällung eines freisprechenden letztinstanzlichen kantonalen Urteils kann mangels eines rechtlich geschützten Interesses des Beschwerdeführers auf die eidgenössische Nichtigkeitsbeschwerde nicht eingetreten werden.
Nichtigkeitsbeschwerde; Urteil; Verfahren; Beschwerde; Eidgenössische; Rechtlich; Verjährung; Eintritt; Urteils; Interesse; Verfolgungsverjährung; Letztinstanzlichen; Verfolgung; Verfolgungsverjährung; Kassatorische; Entscheid; Vorliegenden; Rechtsmittel; Kantonsgericht; Ausfällung; Absoluten; Beschwerdeführer; Materielle; Nichtigkeitsbeschwerde; Beschwerdegegner; Kantonsgerichtsausschusses; Entscheids; Beschwerdegegners; Freisprechende
104 II 225Verletzung in den persönlichen Verhältnissen (Art. 28 ZGB). Unterbrechung der Verjährung bei Solidarität (Art. 136 Abs. 1 OR). 1. Solidarität im Sinne von Art. 50 Abs. 1 OR liegt nur vor, wenn jeder Schädiger vom Tatbeitrag des andern Kenntnis hat oder bei der erforderlichen Aufmerksamkeit haben könnte (E. 4a). 2. Art. 136 Abs. 1 OR ist nur bei echter Solidarität anwendbar (E. 4b). 3. Die gerichtliche Feststellung, eine Presseäusserung sei unwahr und verletze das Persönlichkeitsrecht des Klägers, kann als Mittel zur Beseitigung der Störung dienen (E. 5a). 4. Der Schutz des Persönlichkeitsrechts endet mit dem Tod des Berechtigten. Die Persönlichkeitsgüter Verstorbener können nur von deren Angehörigen gewahrt werden, indem sich diese auf ihr eigenes Persönlichkeitsrecht stützen. Eintritt der Erben in die vom Verstorbenen angehobene Klage? (E. 5b). Klagt; Klagte; Klagten; Recht; Beklagten; Verjährung; Klage; Persönlichkeit; Klägers; Solidarität; Urteil; Feststellung; Schaden; Rechtlich; Vorinstanz; Echter; Beseitigung; Rechtsanwalt; Persönlichkeitsrecht; Verschiedene; Gerichtlich; Person; Erben; Unechte; Verhältnis; Äusserung; Rechtliche; Artikels
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