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Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG)

Art. 178 SchKG vom 2023

Art. 178 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) drucken

Art. 178

1 Sind die Voraussetzungen der Wechselbetreibung vorhanden, so stellt das Be­trei­bungsamt dem Schuldner unverzüglich einen Zah­lungsbefehl zu.

2 Der Zahlungsbefehl enthält:

1.
die Angaben des Betreibungsbegehrens;
2.346
die Aufforderung, den Gläubiger binnen fünf Tagen für die For­derung samt Betreibungskosten zu befriedigen;
3.347
die Mitteilung, dass der Schuldner Rechtsvorschlag erheben (Art. 179) oder bei der Aufsichtsbehörde Beschwerde wegen Missachtung des Gesetzes führen kann (Art. 17 und 20);
4.348
den Hinweis, dass der Gläubiger das Konkursbegehren stel­len kann, wenn der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nach­kommt, obwohl er keinen Rechtsvorschlag erhoben hat oder sein Rechtsvorschlag beseitigt worden ist (Art. 188).

3 Die Artikel 70 und 72 sind anwendbar.

346 Fassung gemäss Art. 15 Ziff. 4 Schl- und UeB zu den Tit. XXIV–XXXIII OR, in Kraft seit 1. Juli 1937 (AS 53 185; BBl 1928 I 205, 1932 I 217).

347 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 16. Dez. 1994, in Kraft seit 1. Jan. 1997 (AS 1995 1227; BBl 1991 III 1).

348 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 16. Dez. 1994, in Kraft seit 1. Jan. 1997 (AS 1995 1227; BBl 1991 III 1).

C. Rechtsvor­schlag >1. Frist und Form >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 178 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LUOG 1992 53Art. 177ff. SchKG. Konkurseröffnung nach Wechselbetreibung.

Zahlung; Beklagten; Zahlungsbefehl; Konkurs; Betreibung; Recht; Wechselbetreibung; Check; SchKG; Betreibungsamt; Beschwerde; Zahlungsbefehls; Konkursdekret; Frist; Aufhebung; Angefochten; Rechtsvorschlag; Angefochtene; Konkursdekrets; Entscheid; Auffassung; Forderungstitel; Ehefrau; Zugestellt; Gläubiger; Angefochtenen; Konkursbegehren; Erhoben; Rechtsmittel; Stütze
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