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Codice di procedura civile (CPC)

Art. 177 CPC dal 2023

Art. 177 Codice di procedura civile (CPC) drucken

Art. 177

Definizione

Sono documenti gli atti come scritti, disegni, piani, fotografie, film, registrazioni sonore, archivi elettronici e simili, idonei a provare fatti giuridicamente rilevanti.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 177 Codice di procedura civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRT220048RechtsöffnungGesuch; Recht; Beschwerde; Gesuchsgegner; Vollmacht; Richter; Gesuchsteller; Richterin; Ausstand; Beschwerdeverfahren; Gericht; Gesuchstellern; Entscheid; Partei; Vorinstanzliche; Gesuchsgegners; Unentgeltliche; Bundesgericht; Rechtspflege; Schweiz; Vorinstanz; Rechtsöffnung; Datum; Schweizer; Verfahren; MwH; Ausstandsgr; Erstinstanzliche; Kopie; Partei
ZHLF220030Ausweisung / Rechtsschutz in klaren FällenBerufung; Gerin; Berufungsklägerin; Berufungsbeklagte; Beklagten; Gesuch; Recht; Berufungsbeklagten; Kündigung; Partei; Zustellung; Verfahren; Tatsache; Tatsachen; Vorinstanz; Noven; Beweis; Bestritt; Gesuchsteller; Tatsachenbehauptung; Bestritten; Beweismittel; Entscheid; Sachverhalt; Stellung; Kündigungen; Stellungnahme; Objekt; Gesuchsgegner; Urteil
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSZB.2018.29 (AG.2019.35)Schutz der PersönlichkeitBerufung; Berufungsklägerin; Berufungsbeklagte; Zivilgericht; Berufungsbeklagten; Entscheid; Verbot; Kontakt; Angefochtene; Spenden; Vorwurf; E-Mail; Rechtsbegehren; E-Mails; Stellt; Seiner; Angefochtener; Worden; Entscheid; Gegenüber; Beweis; Gericht; Gestellt; Berufung; Verbot; Äusserungen; Äusserungsverbot; Werden; Kontaktaufnahme; Weiter
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
143 III 453 (5A_648/2016)Art. 178 ZPO; Begriff der Echtheit einer Urkunde. Art. 178 ZPO betrifft nur die Echtheit im engeren Sinne, also die Frage, ob die Urkunde von derjenigen Person stammt, die als Urheber erkennbar ist. Art. 178 ZPO betrifft jedoch nicht die inhaltliche Richtigkeit der Urkunde (E. 3). Echtheit; Urkunde; Richtigkeit; Zivilprozess; Urteil; Urkunden; Inhaltliche; Botschaft; Unterschrift; Recht; Beschwerde; Zivilprozessordnung; Echtheit; Urheber; Erkennbar; Echtheit; Recht; Partei; Inhaltlichen; Zweifel; Bestreitung; Lehre; Aussteller; Erkennbare; Dokument; ZPO;
143 III 113 (5A_295/2016)Art. 129 und 170 ZGB; Art. 158 Abs. 1 lit. b ZPO; Auskunftsgesuch des geschiedenen Ehegatten im Abänderungsprozess. Zur Frage, ob der materiellrechtliche Auskunftsanspruch nach Art. 170 ZGB über die Auflösung der Ehe hinaus im Zusammenhang mit einem Verfahren zur Abänderung des nachehelichen Unterhalts (Art. 129 ZGB) nachwirkt (E. 4.3). Zu den Voraussetzungen, unter denen der geschiedene Ehegatte im Abänderungsprozess im Rahmen einer vorsorglichen Beweisführung (Art. 158 Abs. 1 lit. b ZPO) Auskünfte über das Einkommen des Exehegatten erzwingen kann (E. 4.4). Beweis; Auskunft; Auskunfts; Beschwerde; Vorsorglich; Beweisführung; Abänderung; Vorsorgliche; Auflösung; Scheidung; Urteil; Nacheheliche; Verfahren; Auskunftspflicht; Recht; Vorsorglichen; Ehegatte; Einkommen; Beschwerdeführerin; Sachverhalt; Bundesgericht; Hinweis; Unterhalt; Beschwerdegegner; Nachehelichen; Partei; Materiellrechtliche; Gesuch

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Ingrid Jent-Sørensen kommentar ZPO2010
Joëlle Lendenmann Kommentar zur Schweizerischen ZPO2010
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