Art. 177 CPS dal 2022
Art. 177
1 Chiunque offende in altro modo con parole, scritti, immagini, gesti o vie di fatto l’onore di una persona, è punito, a querela di parte, con una pena pecuniaria sino a 90 aliquote giornaliere.202
2 Se l’ingiuria è stata provocata direttamente dall’ingiuriato con un contegno sconveniente, il giudice può mandar esente da pena il colpevole.
3 Se all’ingiuria si è immediatamente risposto con ingiuria o con vie di fatto, il giudice può mandar esenti da pena le parti o una di esse.
202 Nuovo testo di parte del per. giusta il n. II 1 cpv. 16 della LF del 13 dic. 2002, in vigore dal 1° gen. 2007 (RU 2006 3459; FF 1999 1669).
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Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | K 2016/5 | Entscheid Personalrecht, Forderung aus Arbeitsverhältnis (fristlose Kündigung), | Arbeit; Recht; Kündigung; Hinweis; Lehrperson; Beklagten; Hinweisen;Lehrpersonen; PersG; Verbindung; Klägers; Recht; Person; Fristlos; Verfahren; Fristlose; Wichtigen; Klage; VerwG; Arbeitsverhältnis; VerwGE; Rechtlich; Gründen; Rudolph; Entschädigung; Arbeitsunfähigkeit; Hinweisen |
SG | OH 2016/1 | Entscheid Art. 13 Abs. 2, Art. 14 Abs. 1 OHG. Anspruch auf längerfristige Hilfe in Form von Anwaltskosten. Anwaltskosten, die ihm Rahmen eines aufenthaltsrechtlichen Rekursverfahrens anfallen, nachdem das Opfer infolge von häuslicher Gewalt das Getrenntleben vor Ablauf von drei Jahren verlangte und deshalb das Aufenthaltsrecht verlor, sind nicht durch die Opferhilfe zu übernehmen. Es fehlt der adäquate Kausalzusammenhang (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 12. Dezember 2017, OH 2016/1). | Opfer; Rekurrentin; Aufenthalt; Hilfe; Opferhilfe; Aufenthalts; Aufenthaltsbewilligung; Anwalt; Recht; Gewalt; Anwalts; Leistung; Häusliche; Kausalzusammenhang; Anwaltskosten; Adäquate; Verfahren; Gesuch; Rekurs; Ehemann; Längerfristige; Unmittelbar; DOMINIK; ZEHNTNER; Adäquaten; Juristische; Vorinstanz; Natürliche; Voraussetzung |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
133 IV 308 (6P.232/2006) | Schwere Körperverletzung (Art. 122 StGB), Rassendiskriminierung (Art. 261bis Abs. 4 erste Hälfte StGB); Idealkonkurrenz. Eine schwere Körperverletzung im öffentlichen Raum kann in Idealkonkurrenz auch den Tatbestand der Rassendiskriminierung erfüllen, allerdings nur, wenn sie für den unbefangenen durchschnittlichen Dritten aufgrund der gesamten Umstände klar erkennbar als rassendiskriminierender Akt erscheint (E. 8). Diese Voraussetzung war im beurteilten Fall nicht erfüllt (E. 9). | Rasse; Tatbestand; Rassen; Beschwerde; Opfer; Rassendiskriminierung; Beschwerdeführer; Gewalt; Äusserung; Gewalttätigkeit; Körperverletzung; Durchschnittliche; Unbefangene; Recht; Person; Unbefangenen; Durchschnittlichen; Ethnie; Recht; Rassistisch; Umstände; Menschenwürde; Tätlichkeit; Rassistische; Religion; Tätlichkeiten; Rasse; Erfüllt; Äusserungen |
131 IV 97 | Art. 177 und 28 StGB; Beschimpfung, Strafantrag. Das Tatgeschehen ist für einen gültigen Strafantrag ausreichend umschrieben, wenn unter Schilderung der näheren Umstände ausgeführt wird, der Antragsteller sei vom Verletzen beschimpft worden. Die Aufzählung der einzelnen Schimpfwörter ist nicht notwendig (E. 3.3). | Antrag; Antragsteller; Urteil; Beschimpfung; Beschwerde; Beschimpft; Davos; Schimpfwörter; Nichtigkeitsbeschwerde; Sachverhalt; Behörde; Recht; Willen; Wichser; Täter; Vorinstanz; Wörter; Polizei; Aussage; Verfahren; Worden; Richter; Inhaltlich; Wird; Kreisamt; Beschwerdeführer; Qualifikation; Prättigau/Davos; Vorfall |