1 Die Annahme durch den Gläubiger kann jederzeit erfolgen, der Übernehmer wie der bisherige Schuldner können jedoch dem Gläubiger für die Annahme eine Frist setzen, nach deren Ablauf die Annahme bei Stillschweigen des Gläubigers als verweigert gilt.
2 Wird vor der Annahme durch den Gläubiger eine neue Schuldübernahme verabredet und auch von dem neuen Übernehmer dem Gläubiger der Antrag gestellt, so wird der vorhergehende Übernehmer befreit.
III. Wirkung des SchuldnerwechselsKanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | BV 2006/27 | Entscheid Art. 66 BVG; Art. 79 SchKG. Definitive Rechtsöffnung für nicht geleistete Versicherungsprämien (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 29. Juli 2008, BV 2006/27). | Klägerin; Beklagte; Prämie; Prämien; Vorsorge; Mitarbeiterin; Dezember; Betreibung; Arbeitgeber; Januar; Zürich; Beklagten; Arbeitgeberin; Invalidität; Stellt; Verzugszins; Leistung; Beiträge; Versicherung; Prämienbefreiung; Gewährt; Kosten; Gericht; Vorsorgeeinrichtung; Forderung; Bezahlen; Weiter; Arbeitnehmer |
LU | 11 97 88 | Art. 832 Abs. 2 und 834 ZGB; Art. 176, 177 und 183 OR. Ein rückkaufsberechtigter Käufer braucht das Grundstück nur mit jenen Lasten zu erwerben, die zum Zeitpunkt der Vormerkung des Rückkaufsrechts im Grundbuch schon bestanden haben. Die Möglichkeit, eine nachträglich errichtete Grundpfandschuld zu übernehmen, statt den Kaufpreis bar zu bezahlen, stellt für den Käufer in der Regel eine Erleichterung dar. Wenn nachgehende Grundpfandrechte durch den Rückkaufspreis gedeckt sind, ist der Käufer in seiner Rechtsstellung nicht beeinträchtigt (Bestätigung der Rechtsprechung). | über; Grundstück; Schuld; Rückkaufs; Kaufpreis; Grundbuch; Beklagten; Recht; Hypothekarschuld; Grundpfandverschreibung; Kommentar; Löschung; Käufer; Rückkaufsrecht; Zinsen; Schuldübernahme; Grundstücke; Vorinstanz; Gläubiger; Grundpfandrecht; Grundstückes; Regel; Kaufvertrag; übernehmen; Appellation; Privatrecht; Eigentumsübergang; Übernahme; Meier-Hayoz |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | BV 2006/27 | Entscheid Art. 66 BVG; Art. 79 SchKG. Definitive Rechtsöffnung für nicht geleistete Versicherungsprämien (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 29. Juli 2008, BV 2006/27). | Prämie; Prämien; Vorsorge; Mitarbeiterin; Betreibung; Klagte; Arbeitgeber; Beklagten; Arbeitgeberin; Invalidität; Verzugszins; Leistung; Versicherung; Beiträge; Gewährt; Prämienbefreiung; Forderung; Klage; Vorsorgeeinrichtung; Arbeitnehmer; Zahlung; Bezahlen; Invalidenversicherung; Berufliche; Höhe; Betrag; Gallen; Verbindung |