1 Wer vorsätzlich zu einer Steuerhinterziehung anstiftet, Hilfe leistet oder als Vertreter des Steuerpflichtigen eine Steuerhinterziehung bewirkt oder an einer solchen mitwirkt, wird ohne Rücksicht auf die Strafbarkeit des Steuerpflichtigen mit Busse bestraft und haftet überdies solidarisch für die hinterzogene Steuer.
2 Die Busse beträgt bis zu 10 000 Franken, in schweren Fällen oder bei Rückfall bis zu 50 000 Franken.
3 Zeigt sich eine Person nach Absatz 1 erstmals selbst an und sind die Voraussetzungen nach Artikel 175 Absatz 3 Buchstaben a und b erfüllt, so wird von einer Strafverfolgung abgesehen und die Solidarhaftung entfällt.265
265 Eingefügt durch Ziff. I 1 des BG vom 20. März 2008 über die Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen und die Einführung der straflosen Selbstanzeige, in Kraft seit 1. Jan. 2010 (AS 2008 4453; BBl 2006 8795).
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | SGSTA.2014.62 | Staats- und Bundessteuer (1996-2013) Mithaftung | Rekurrent; Rekurrenten; Einkommen; Recht; Verfahren; Ehemann; Rekurrentin; Solidarisch; Haftung; Ehegatten; Ehefrau; Solidarische; Gesuch; Bundessteuer; Schulden; Mithaftung; Unentgeltliche; Einsprache; Bundesgericht; Verfahren; Hinterzogen; Urteil; Verwaltungs; Hinterzogene; Steuerperiode; Bericht; Vermögens; Steuerhinterziehung; Rechtspflege; Deklariert |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | B 2010/13 | UrteilSteuerrecht, Art. 248 StG (sGS 811.1). Rechtmässigkeit der Verurteilung wegen Steuerhinterziehung durch Nichtdeklaration eines Vermächtnisses zugunsten eines minderjährigen Kindes durch die Eltern im Wertschriftenverzeichnis der Steuererklärung für Einkommen und Vermögen (Verwaltungsgericht, B 2010/13). | Steuer; Beschwerde; Steuer; Vermächtnis; Beschwerdeführerin; Recht; Ehemann; Vorinstanz; Steuerhinterziehung; Verfahren; Steuerbar; Forderung; Steuerbare; Anspruch; Sohnes; Vermögens; Steueramt; Steuererklärung; Entscheid; Ehemannes; Verfahren; Gesetzliche; Steuerbaren; Erblasser; Amtliche; Vermächtnisse; Vertreter; Bedachte; Worden; Beschwerte |
BS | VD.2017.170 (AG.2018.313) | Bussenverfügung | Lohnausweis; Lohnausweise; Beigeladene; Steuerverwaltung; Lohnausweisen; Rekurs; Werden; Einkäufe; Beigeladenen; Gemäss; Verfahren; Pensionskasse; Dessen; Fehler; Wurden; Korrekt; Worden; Hätte; Steuerhinterziehung; PK-Einkäufe; Kontokorrent; Gesellschaft; Tatbestand; Gewesen; Sondern; Entscheid; Vorsätzlich; Verfahrens; Person; Vorliegend |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
134 III 59 (4C.3/2007) | Steuerhinterziehung; ersatzfähiger Schaden; Art. 175 DBG. Steuerbussen, welche dem Gebüssten auf Grund seines Verschuldens auferlegt wurden, sind höchstpersönlicher Natur und stellen damit keinen zivilrechtlich ersatzfähigen Schaden dar (E. 2). | Steuer; Steuer; Busse; Eheleute; Verschulden; Schaden; Rechtliche; Steuerbusse; Bussen; Steuerbussen; Handelsgericht; Veranlagung; Steuerhinterziehung; Bundesgericht; Ersatzfähige; Recht; Mercedes; Höchstpersönlich; Gebüsste; Person; Beklagten; Auferlegt; Urteil; Höchstpersönliche; Kantons; Porsche; Zivilrechtlich; Entscheid; Klage |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
BV.2019.12 | Beschlagnahme (Art. 46 f. VStrR). | Beschwerde; Beschlag; Beschlagnahme; Beschwerdeführer; Bunde; Immobilien; Beschlagnahmt; Vermögens; Vorkaufsrecht; Verfahren;Durchsuchung; Beschlagnahmten; Liegenschaft; Schweiz; Akten; Sicherstellung; Vermögenswerte; Vorkaufsrechte; Recht; Konto; Bundesstrafgericht; Liegenden; Eheleute; Aufhebung; Verfahrens; Bundesstrafgerichts |
Autor | Kommentar | Jahr |
Sieber | Kommentar zum Schweizerischen Steuerrecht | 2000 |