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Costituzione federale della Confederazione Svizzera (CCS)

Art. 177 CCS dal 2021

Art. 177 Costituzione federale della Confederazione Svizzera (CCS) drucken

Art. 177 Principio collegiale e dipartimentale

1 Il Consiglio federale decide in quanto autorità collegiale.

2 Per la loro preparazione ed esecuzione, gli affari del Consiglio federale sono ripartiti fra i singoli membri secondo i dipartimenti.

3 Ai dipartimenti o alle unità amministrative loro subordinate è affidato il disbrigo autonomo di determinate pratiche; deve però rimanere garantita la protezione giuridica.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
133 II 209 (13Y_1/2007)Art. 28 BGG; Art. 15, 54 und 64 BGerR; Art. 1-4, 7 und 8 BGÖ; Anspruch auf Einsichtnahme in die Protokolle des Gesamtgerichts und der Verwaltungskommission. Verfahren zur Geltendmachung von Ansprüchen gemäss Art. 28 BGG (E. 1). Eine Einsichtnahme in amtliche Dokumente der Leitungsorgane des Bundesgerichts ist unter den allgemeinen Voraussetzungen des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip gestützt auf Art. 28 BGG möglich, wenn ein Verwaltungsakt zur Diskussion steht, der nicht unmittelbar die Kernkompetenzen des Gerichts berührt (E. 2 und 3). Die Bestellung der einzelnen Abteilungen ist ein mit der Rechtsprechung verbundener Organisationsakt, weshalb kein Anspruch auf Einsichtnahme in die entsprechenden Unterlagen besteht; die Grundlagen und Diskussionen über das Gerichtsreglement haben hingegen als Gesetzgebung zu gelten und sind deshalb gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz auf Gesuch hin zugänglich zu machen, da und soweit keine schutzwürdigen Interessen im Sinne von Art. 7 BGÖ hiergegen sprechen (E. 4). Die Rekurskommission erhebt für Verfahren über Ansprüche gemäss Art. 28 BGG nur bei Mutwilligkeit Kosten (E. 5). Bundes; Öffentlichkeit; Verwaltung; Bundesgericht; Öffentlichkeitsgesetz; Bundesgerichts; Zugang; Dokument; Entscheid; Gesuch; Öffentlichkeitsprinzip; BGerR; Interesse; Amtliche; Protokoll; Einsicht; Interessen; Gesamtgericht; MADER; Bundesrat; Dokumente; Verwaltungskommission; Beschwerde; Gericht; Rechtsprechung; Organisation; Verfahren; Präsident; Generalsekretär; Protokolle
129 II 193Art. 121 Abs. 2, Art. 184 Abs. 3 und Art. 185 Abs. 3 BV; Art. 189 Abs. 4 BV (Fassung Justizreform); Art. 13 und 8 EMRK; Art. 100 Abs. 1 lit. a und lit. b Ziff. 1 und 4 OG. Vom Bundesrat verhängtes Einreiseverbot gegen einen in der Schweiz niedergelassenen Ausländer aus Gründen der Wahrung der Landesinteressen. Grundsätzliche Unzulässigkeit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen (unmittelbar auf die Bundesverfassung gestützte) Bundesratsbeschlüsse betreffend Einreisesperren und politische Ausweisungen (E. 2). Anwendbarkeit von Art. 13 EMRK bejaht bei Verhängung eines Einreiseverbots gegen einen niedergelassenen Ausländer, dessen Ehefrau und Kinder in der Schweiz leben, da sich in vertretbarer Weise ein Eingriff ins Familienleben (Art. 8 EMRK) behaupten lässt (E. 3). Hat das Bundesgericht auf die Verwaltungsgerichtsbeschwerde einzutreten, um seinerseits einen Art. 13 EMRK genügenden Rechtsschutz zu gewährleisten? Frage offen gelassen (E. 4). Das aus Gründen der Wahrung der Landesinteressen (Art. 184 Abs. 3 BV) verhängte Einreiseverbot gegen den in der Schweiz niedergelassenen Ausländer, der in oder für Organisationen tätig gewesen ist, deren Aktivitäten geeignet sind, die Lage im Kosovo und den angrenzenden Gebieten zusätzlich zu destabilisieren und damit die Beziehungen der Schweiz zu Drittstaaten zu gefährden, hält vor Art. 8 EMRK stand (E. 5). Bundes; Beschwerde; Schweiz; Beschwerdeführer; Recht; Recht; Bundesrat; Bundesgericht; Einreise; Politisch; Politische; Entscheid; Kosovo; Verfügung; Familie; Rechtsmittel; Angefochten; Bundesrates; Einreiseverbot; Angefochtene; Verwaltung; Bundesversammlung; Ausweisung; Polizei; Bundesverfassung; Politischen; Aktivitäten; Sicherheit; Sinne

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-5664/2014Post (Übriges)Beschwerde; Aufsicht; Aufsichts; Preis; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Recht; Beschwerdegegner; Vorinstanz; Parteistellung; Aufsichtsverfahren; Bundesverwaltungsgericht; Preise; Urteil; Verfügung; Verfahren; Bundesrat; Agglomerationsvorgabe; Entscheid; Beschwerdegegners; Grundversorgung; Anzeige; BAKOM; Bundesverwaltungsgerichts; Bundesgerichts; Beschwerde; Anzeige; Mitglied
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