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Civil Procedure Code (CPC)

Art. 176CPC from 2022

Art. 176 Civil Procedure Code (CPC) drucken

Art. 176

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1 The essential details of the statement shall be placed on record, which is then read out or given to the witness to read and thereafter signed by the witness. Additional questions requested by the parties that have been rejected are also recorded if a party so requests.65

2 In addition, the statement may be recorded on tape, by video or by other appropriate technical aids.

3 If statements are recorded during a hearing using technical aids in accordance with 2, the court or the examining member of the court may dispense with reading the transcript back to the person examined and or giving that person the transcript to read and sign. The recordings are placed in the case files together with the transcript.66

65 Amended by No I 1 of the FA of 28 Sept. 2012 (Transcription Regulations), in force since 1 May 2013 (AS 2013 851; BBl 2012 5707 5719).

66 Inserted by No I 1 of the FA of 28 Sept. 2012 (Transcription Regulations), in force since 1 May 2013 (AS 2013 851; BBl 2012 5707 5719).

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Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 176 Civil Procedure Code (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRA180002Arbeitsrechtliche Forderung (Ausstand)Einzelrichter; Beschwerde; Einzelrichterin; Beweis; Beklagten; Partei; Ausstand; Gericht; Parteien; Ausstandsgesuch; Vorinstanz; Zeuge; Verfahren; Zeugen; Entscheid; Beweisverhandlung; Verfügung; Beweisverfügung; Stellung; Befragung; Stellungnahme; Befangenheit; Protokoll; Anwalt; Zungsfragen; Ergänzung; Angefochtene; Beschwerdeverfahren; Verfahrens; Arbeitsgericht
ZHLA170017Arbeitsrechtliche ForderungArbeit; Beweis; Krankheit; Beklagten; Klägers; Aussage; Zeuge; Vorinstanz; Beweislast; Zeugen; Aussagen; Arztzeugnis; Berufung; Zeugin; Partei; Krank; Arbeitgeber; Arbeitsunfähigkeit; Protokoll; Arbeitnehmer; Beweislastumkehr; Recht; Vertraglich; Zeugenaussage; Nommen; Verfahren; Krankheitstag
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
146 III 194 (4A_180/2020)
Regeste
Art. 228 ff. ZPO ; Hauptverhandlung; Videokonferenz. Die Parteien haben Anspruch auf rechtskonforme Abhaltung der Hauptverhandlung, soweit sie nicht gemeinsam auf eine solche verzichten. Es fehlt im Anwendungsbereich der ZPO an einer rechtlichen Grundlage, die Hauptverhandlung ohne Einverständnis aller Parteien im Rahmen einer Videokonferenz durchzuführen (E. 3). Hinweis auf die in casu nicht anwendbare Verordnung vom 16. April 2020 über Massnahmen in der Justiz und im Verfahrensrecht im Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19-Verordnung Justiz und Verfahrensrecht) (E. 4).
Hauptverhandlung; Video; Zivil; Partei; Verfahren; Videokonferenz; Bundes; Parteien; Verfahrens; Gericht; Zivilprozessordnung; Verordnung; Elektronisch; Justiz; Bundesrat; Elektronische; Verhandlung; Schweiz; Handelsgericht; Verfahrensrecht; Mündliche; Beschwerde; Botschaft; Urteil; Person; Einvernahmen; Eingabe; Mündlichen; Vizepräsidentin
142 III 518 (5A_842/2015)Art. 276 und 279 ZPO, Art. 176 ZGB; Möglichkeiten der Abänderung einer auf Vereinbarung beruhenden Eheschutzmassnahme oder einer vorsorglichen Massnahme im Scheidungsverfahren. Es gelten die gleichen Restriktionen, wie sie die Rechtsprechung für die Scheidungskonventionen umschrieben hat (E. 2.6). Vereinbarung; Urteil; Partei; Tatsache; Eheschutz; Scheidungsverfahren; Tatsachen; Irrtum; Entscheid; Sachverhalt; Vorsorgliche; Massnahme; Beruhende; Parteien; Möglichkeiten; Verhältnisse; Scheidungsfolgen; Erwägungen; Unterhaltsregelung; Erwähnte; Regelung; Tragweite; Anpassung; Erhebliche; Berichtigung; Endgültig; Urteile; Veränderte; Ungewiss; Tatsachen
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