E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Swiss Criminal Code (SCC)

Art. 176SCC from 2020

Art. 176 Swiss Criminal Code (SCC) drucken

Art. 176 1. Offence against personal honour / General provision

General provision

Verbal defamation, whether wilful or not, is regarded as the equivalent of defamatory statements made in writing, in pictures, by gestures or in any other manner.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 176 Swiss Criminal Code (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB110702mehrfache Verleumdung Schuldig; Beschuldigt; Beschuldigte; Recht; Ankläger; Beschuldigten; Verfahren; Vorinstanz; Entschädigung; StPO/ZH; Rechtlich; Klage; Prozess; Verhalten; Berufung; Recht; Verfahrens; Gericht; Rechtliche; Verfahren; Urteil; Anklage; Beiträge; Anklägers; Einleitung; Gesprochen; Prozessuale; Urteil; Internet; Verfahrens

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSSB.2015.61 (AG.2017.686)mehrfacher übler NachredeLäge; Berufung; Berufungskläger; E-Mail-Schreiben; Basel; Recht; Gericht; Universität; Privatkläger; Beweis; Antrag; Gericht; Zuständig; Zuständigkeit; Urteil; Verfahren; Anklage; Recht; Schuldig; Staatsanwaltschaft; Berufungsklägers; Vorinstanz; Person; Äusserung; Verfahren; Vorwurf; Zusammenhang; üble; Über
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
144 IV 97Art. 162 und 178 lit. f StPO; Verfahrensstellung nach rechtskräftiger Verurteilung in einem getrennten Verfahren. Eine Person, die in einem getrennten Verfahren für die abzuklärende oder eine damit in Zusammenhang stehende Straftat rechtskräftig verurteilt wurde, ist grundsätzlich in analoger Anwendung von Art. 162 ff. StPO als Zeuge oder Zeugin einzuvernehmen (E. 2 und 3). Person; Verfahren; Recht; Schuldig; Beschuldigt; Auskunftsperson; Rechtskräftig; Zeuge; Beschuldigte; Zeugin; Einzuvernehmen; Verfahrens; Aussage; Verfahren; Einvernahme; Abzuklärende; Prozess; Urteil; Rechtskräftige; Verurteilt; Personen; Hinweis; Bundesgericht; Verurteilung; Zeugen; Beteiligt; Aussagen; Beschuldigten; Zusammenhang
116 III 10Arrest für Unterhaltsansprüche (Art. 93, 275 SchKG). In das Existenzminimum des Schuldners darf nur eingegriffen werden, wenn der Arrest von unterhaltsberechtigten Familienmitgliedern des Schuldners verlangt wird. Demgegenüber ist dieser Eingriff unzulässig, wenn als Gläubiger das Gemeinwesen auftritt, das sich den Unterhaltsanspruch gestützt auf Art. 289 Abs. 2 ZGB hat abtreten lassen - und dies selbst dann, wenn dem Schuldner vorzuwerfen wäre, dass er bei gutem Willen ein höheres Einkommen erzielen könnte. Unterhalt; Existenz; Existenzminimum; Eingriff; Schuldner; Arrest; Obergericht; Notbedarf; Einkommen; Gläubiger; Schuldners; Rechtsprechung; Unterhaltspflicht; Konkurs; Rekurrent; Schuldbetreibung; Beschluss; Rekurrenten; Über; Gemeinwesen; Aufsichtsbehörde; Schuldbetreibungs; Kantons; Unterhaltspflichtig; Angefochtene; Betreibung; Überlegung; Leistungsunwillig; Griffen; Pflichtige

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Andreas Donatsch Kommentar, 18. Aufl., Zürich2010
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz