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Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR)

Art. 176 OR dal 2022

Art. 176 Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR) drucken

Art. 176

1 La sostituzione nel debito di un nuovo debitore al posto e con libe­razione del debitore precedente ha luogo mediante contratto fra l’as­suntore e il creditore.

2 La proposta dell’assuntore può farsi nel senso che egli o con la sua autorizzazione il precedente debitore comunichi l’assunzione del debi­to al creditore.

3 L’accettazione del creditore può essere espressa o risultare dalle cir­costanze, ed è presunta se egli abbia senza riserve accettato dall’assun­tore un pagamento o aderito ad altro atto implicante la qualità di debi­tore.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 176 Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHNP210014ForderungBeklagte; Schuld; Beklagten; Klägerin; Vorinstanz; Zedentin; Zahlung; Vereinbarung; Berufung; Partei; übernahme; Schuldübernahme; Konkurs; Entscheid; Zahlungen; Parteien; Verfahren; Kosten; Übernahme; Teilzahlung; Tatsache; Könne; Behauptet; August; Teilzahlungen; Behauptung; Erfolgt
ZHHE190381BauhandwerkerpfandrechtGBBl; Gesuch; EGRID; Miteigentum; Gesuchsgegnerin; Recht; Grundbuch; Forderung; Pfandsumme; Blatt; EGRID; Eintragung; Forderungen; Zahlung; Rechnung; Werkvertrag; Bauhandwerkerpfandrecht; Bestritten; Zahlungen; Pfandrecht; Betonlieferungen; Schuldner; Leistungen; Stellung; Glaubhaft; Gericht; Schuldnerin; Parteien; Grundstück
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVR180005Rekurs gegen VerrechnungsanzeigeRekurrent; Recht; Rekurrenten; Verrechnung; Rekurs; Gericht; Rekursgegnerin; Unentgeltliche; Prozesskosten; Unentgeltlichen; Verfahren; Bezirksgericht; Nachzahlung; Gerichtskosten; Winterthur; Beschluss; Partei; Geleistet; Prozesskostenvorschüsse; Forderung; Verfügung; Schuld; Rechtsmittel; Verfahrens; Obergericht; Rechtspflege; Entschädigung; Rückforderung; Entscheid; Zeitpunkt
BSZB.2016.41 (AG.2017.742)Forderung (BGer-Nr.: 4A_659/2018 vom 18. Mai 2018)Käufe; Käufer; Käuferbank; Schuld; Zivilgericht; Berufung; Schuldbrief; Parzelle; Auftrag; Partei; Liegen; Parteien; Anweisung; Zwischen; Werden; Verkäufer; Parzellen; Verkäuferin; Offerte; Klagebeilage; Pfandhaft; Aufgrund; Könne; Müsse; Gewesen; Schuldbriefs; Sondern; Notars; Stelle; Pfandrecht
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
139 V 82 (9C_354/2012)Art. 26 Abs. 2 ATSG; Anspruch des Leistungserbringers auf Verzugszins. Die Verpflichtung der sozialen Krankenversicherung zur Leistung von Verzugszinsen an den Leistungserbringer bedarf in der Regel einer Grundlage im Tarifvertrag (E. 3). Verzugszins; Recht; Leistung; Kranken; Leistungserbringer; Beschwerde; Urteil; Verzugszinspflicht; Krankenversicherung; Bundes; Vertrag; Auslegung; Schiedsgericht; Bereich; Versicherer; Verzugszinsen; Concordia; Recht; Pflege; Schweizer; Bereiche; Anspruch; Regel; Person; Sozialversicherungsrecht; Vertrags
122 V 142Art. 28, 29, 66 BVG, Art. 331b OR, Art. 89bis ZGB. - Damit die als Befreiungsversprechen (Art. 175 Abs. 1 OR) zu wertende arbeitsvertragliche Verpflichtung des Arbeitgebers, den reglementsgemäss dem versicherten Arbeitnehmer obliegenden Einkauf zu finanzieren, vorsorgerechtlich bedeutsam wird, bedarf es nicht nur eines Schuldübernahmevertrages (Art. 176 Abs. 1 OR) zwischen Vorsorgeeinrichtung und Arbeitgeber, sondern einer schriftlichen Änderung des Vorsorgevertrages selbst (Präzisierung der Rechtsprechung). - In casu haben die Parteien des Vorsorgevertrages eine formgültige Absprache getroffen; doch ergibt deren Auslegung, dass damit die reglementarische Ordnung nicht derogiert wird. Vorsorge; Einkauf; Arbeitgeber; Arbeitgeberin; Beschwerdeführer; Recht; Einkaufs; Reglement; Vorsorgeeinrichtung; Pensionskasse; Rentenprozent; Rechtlich; Verhält; Rentenprozente; Vorsorgevertrag; Reglements; Vertrag; Vorsorgerechtlich; Parteien; Versicherungsgericht; Monatlich; Arbeitnehmer; Alter; Absprache; Beiträge; Arbeitsvertrag; Beschwerdeführers; Schuldübernahme; Aufnahmebestätigung; Betrag
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