1 Wer eine Steuer zu hinterziehen versucht, wird mit Busse bestraft.
2 Die Busse beträgt zwei Drittel der Busse, die bei vorsätzlicher und vollendeter Steuerhinterziehung festzusetzen wäre.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | SGSTA.2017.27 | Hinterziehungsversuch Staats- und Bundessteuern 2007 | Rekurrent; Rekurrenten; Hauptsitz; Einsprache; Gesellschaft; Zweigniederlassung; Steuerpflichtigen; Treuhänder; Steuergericht; Recht; Beschwerde; Begründung; Vertreter; Gewinn; Steuerhinterziehung; Verfahren; Veranlagung; Darlehen; Steueramt; Einsprecher; Beantragt; Steuererklärung; Deklariert; Konstrukt; Vorinstanz; Rekurs; Entscheid; Busse; Aufgr |
SO | SGSTA.2017.27 | Hinterziehungsversuch Staats- und Bundessteuern 2007 | Rekurrent; Rekurrenten; Begründung; Treuhänder; Steuergericht; Vorinstanz; Gewinn; Entscheid; Verfahren; Steuerhinterziehung; Beantragt; Befragung; Veranlagung; Darlehen; Beweisanträge; Konstrukt; Person; Beweise; Vertreter; Recht; Verdeckte; Urteil; Parteibefragung; Tatsache; Vorliegenden; Hauptsitz; RICHNER; Zeuge; Busse |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | I/1-2013/168 | Entscheid Art. 39 Abs. 1, Art. 248 Abs. 3 und 4, Art. 249 Abs. 1 StG (sGS 811.1), Art. 19, | Steuer; Angeklagte; Abzug; Auswärtige; Veranlagung; Mehrkosten; Woche; Beruf; Steuerhinterziehung; Berufs; Verpflegung; Versuchte; Steuererklärung; Wochenaufenthalt; Berufskosten; Abzüge; Gemachte; Vorjahr; Fahrkosten; Gemeinde; Fahrten; Verschulden; Steuerbare; Vorjahre; Abgekürzt:; Gemachten; Befehl; Verfahren; Wegleitung |
SG | I/1-2014/80 | Entscheid Art. 30, Art. 248 Abs. 3 und 4, Art. 249 Abs. 1, Art. 262 Abs. 1 und 2 StG (sGS | Steuer; Angeklagte; Steuererklärung; Lohnabrechnungen; Restaurant; Angeklagten; Steueramt; Steuerhinterziehung; Zeuge; Versucht; Versuchte; Lohnausweis; Zeugen; Einkünfte; Treuhänder; Befehl; Verfahren; Beweis; Anklage; Deklariert; Verfahren; Restaurants; Tatbestand; Gericht; Busse; Gemeinde; Untersuchung; Sachverhalt; Veranlagung; Recht |