1 Der Konkurs gilt von dem Zeitpunkte an als eröffnet, in welchem er erkannt wird.
2 Das Gericht stellt diesen Zeitpunkt im Konkurserkenntnis fest.
F. Mitteilung der gerichtlichen EntscheideKanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PS190145 | Konkurseröffnung | Konkurs; Schuldner; Beschwerde; Zustellung; Entscheid; Dietikon; Konkurseröffnung; Gläubigerin; Gericht; Verfahren; Zahlung; Konkursamt; Vorladung; Auflage; Partei; SchKG; Betreibungsamt; Vorinstanz; Zugestellt; Schuldners; Parteien; Publikation; Einzelgericht; Erstinstanzliche; Recht; Konkursgericht; Konkursamtes; Postsendung |
ZH | PS180223 | Konkurseröffnung | Konkurs; Handelsregister; Konkurse; Konkurseröffnung; Mitteilung; HRegV; SchKG; Mitteilungen; Schuldner; Handelsregisteramt; Publikation; Aufschiebende; Konkursgericht; Erfolgen; Unverzüglich; Publikums; Schutz; Obergericht; Urteil; Aufschiebenden; Schuldnerin; Eintragung; Aufsicht; Kanton; Beschwerde; Gesetzliche; Kammer; Unternehmen |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | AHV 2015/9 | Entscheid Art. 52 Abs. 3 AHVG. Absolute Verjährung. Die fünfjährige Frist für die absolute Verjährung beginnt mit der Eröffnung des Konkurses über die Arbeitgeberin - und nicht erst bei Auflage des Kollokationsplans - zu laufen. Bei drohendem Eintritt der absoluten Verjährung hat die Ausgleichskasse deshalb vorsorglich eine Schadenersatzverfügung zu erlassen (E. 2 mit Hinweisen) (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 1. September 2016, AHV 2015/9).Entscheid vom 1. September 2016 | Schaden; Konkurs; Beschwerde; Schadenersatz; Verjährung; Beschwerdegegnerin; Konkurseröffnung; Zeitpunkt; Recht; Verjährungsfrist; Einsprache; Partei; Ausgleichs; Sozialversicherung; Arbeitgeber; Ausgleichskasse; Beschwerdeführer; Beiträge; Parteien; Schadenersatzverfügung; Sozialversicherungsanstalt; Frist; Gelte; Recht; Entscheid; Parteientschädigung; Forderung; Schadenersatzforderung; Eintritt; Arbeitgeberin |
AG | AGVE 2017 9 | 9 Art. 51 Abs. 1 lit. a, Art. 52 Abs. 1 AVIG; Art. 5 Abs. 2 AHVG; Art. 7AHVVFällt ein Arbeitgeber nach einer ordentlichen Kündigung, infolge welcherder Arbeitnehmer seine Restferien bezieht, in Konkurs, besteht Anspruchauf Insolvenzentschädigung bis zur Eröffnung des Konkurses. Ferienzuschläge sind dabei... | Arbeit; Ferien; Venzentschädigung; Insolvenzentschädigung; Arbeitgeber; Schwerdeführer; Beschwerdeführer; Konkurs; Nisses; Arbeitsverhältnis; Beitsverhältnisses; Arbeitsverhältnisses; Monatslohn; Versicherungsgericht; Nehmer; Bezogen; Konkurseröffnung; Anspruch; Beschwerdegegnerin; Abgeltung; Rechnen; Person; Arbeitgeberin; Kurses; Arbeitgebers; Lohnforderung; Bezogene; Zeitpunkt; Arbeitnehmer; Ferien |