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Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG)

Art. 175 DBG vom 2020

Art. 175 Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) drucken

Art. 175

1 Wer als Steuerpflichtiger vorsätzlich oder fahrlässig bewirkt, dass eine Veranlagung zu Unrecht unterbleibt oder dass eine rechtskräftige Veranlagung unvollständig ist, wer als zum Steuerabzug an der Quelle Verpflichteter vorsätzlich oder fahrlässig einen Steuerabzug nicht oder nicht vollständig vornimmt, wer vorsätzlich oder fahrlässig eine unrechtmässige Rückerstattung oder einen ungerechtfertigten Erlass erwirkt,

wird mit Busse bestraft.

2 Die Busse beträgt in der Regel das Einfache der hinterzogenen Steuer. Sie kann bei leichtem Verschulden bis auf einen Drittel ermässigt, bei schwerem Verschulden bis auf das Dreifache erhöht werden.

3 Zeigt die steuerpflichtige Person erstmals eine Steuerhinterziehung selbst an, so wird von einer Strafverfolgung abgesehen (straflose Selbstanzeige), wenn:

a.
die Hinterziehung keiner Steuerbehörde bekannt ist;
b.
sie die Verwaltung bei der Festsetzung der Nachsteuer vorbehaltlos unterstützt; und
c.
sie sich ernstlich um die Bezahlung der geschuldeten Nachsteuer bemüht.1

4 Bei jeder weiteren Selbstanzeige wird die Busse unter den Voraussetzungen nach Absatz 3 auf einen Fünftel der hinterzogenen Steuer ermässigt.2


1 Fassung gemäss Ziff. I 1 des BG vom 20. März 2008 über die Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen und die Einführung der straflosen Selbstanzeige, in Kraft seit 1. Jan. 2010 (AS 2008 4453; BBl 2006 8795).
2 Eingefügt durch Ziff. I 1 des BG vom 20. März 2008 über die Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen und die Einführung der straflosen Selbstanzeige, in Kraft seit 1. Jan. 2010 (AS 2008 4453; BBl 2006 8795).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 175 Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSU210055Mehrfache Hinterziehung der Steuer (Rückweisung des Schweizerischen Bundesgerichts)Schuldig; Beschuldigte; Fälle; Instanz; Beschuldigten; Vorinstanz; Einfuhr; Register; MWSTG; Ordner; Busse; Verfahren; Dossier; Berufung; Fall-Dossier; Anklage; Scheid; Fällen; Recht; Steuer; Verfahren; Dossiers; Entscheid; Einfuhrsteuer; Urteil; Fall-Dossiers; Bundes; Delikt; Verfügung; Bussen
SZSTK 2019 11SteuerbetrugSteuer; Schuldig; Beschuldigte; Konto; Verbucht; Anklage; Konto; Beschuldigten; Ertrag; Gewinn; Aufwand; Urteil; Verbuchte; Anklageziffer; Verteidigung; Steuerperiode; Staat; Rechnung; Bankkonto; Vorinstanz; Gewinnkorrektur; Ertragsbzw; Buchhaltung; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Steuererklärung; Tatbestand; Deklariert; Steuerbetrug
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGI/1-2013/168Entscheid Art. 39 Abs. 1, Art. 248 Abs. 3 und 4, Art. 249 Abs. 1 StG (sGS 811.1), Art. 19, Steuer; Angeklagte; Abzug; Auswärtige; Veranlagung; Mehrkosten; Woche; Beruf; Steuerhinterziehung; Berufs; Verpflegung; Versuchte; Steuererklärung; Wochenaufenthalt; Berufskosten; Abzüge; Gemachte; Vorjahr; Fahrkosten; Gemeinde; Fahrten; Verschulden; Steuerbare; Vorjahre; Abgekürzt:; Gemachten; Befehl; Verfahren; Wegleitung
SGI/1-2014/80Entscheid Art. 30, Art. 248 Abs. 3 und 4, Art. 249 Abs. 1, Art. 262 Abs. 1 und 2 StG (sGS Steuer; Angeklagte; Steuererklärung; Lohnabrechnungen; Restaurant; Angeklagten; Steueramt; Steuerhinterziehung; Zeuge; Versucht; Versuchte; Lohnausweis; Zeugen; Einkünfte; Treuhänder; Befehl; Verfahren; Beweis; Anklage; Deklariert; Verfahren; Restaurants; Tatbestand; Gericht; Busse; Gemeinde; Untersuchung; Sachverhalt; Veranlagung; Recht
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
137 IV 145 (1B_417/2010)Art. 79 i.V.m. Art. 81 Abs. 1 und 2 BGG; Art. 169 f. und Art. 191 Abs. 1 DBG; Art. 46 Abs. 1 lit. b VStrR; Art. 333 Abs. 1 StGB; Zulässigkeit von Einziehungsbeschlagnahmen im Rahmen von besonderen Fiskaluntersuchungen wegen des Verdachts von schweren Steuerwiderhandlungen. Anwendbarkeit des VStrR nach Inkrafttreten der Eidg. StPO; Übergangsrecht (E. 1.1). Beschwerdelegitimation der Eidg. Steuerverwaltung (E. 1.2). Massgebliches Fiskalstrafrecht; anwendbare Verfahrensvorschriften (E. 5). Dass die Fiskalbehörden im Rahmen eines allfälligen Hinterziehungs- bzw. Nachsteuerverfahrens auf verwaltungsrechtliche Instrumente der Steuersicherung zurückgreifen können, schliesst die vorsorgliche Anordnung von strafprozessualen Einziehungsbeschlagnahmen durch die Eidg. Steuerverwaltung im Verfahren der besonderen Fiskaluntersuchung nicht aus. Ebenso wenig ergibt sich in diesen Fällen aus Art. 333 Abs. 1 StGB ein Beschlagnahmehindernis (E. 6). Steuer; Schwere; Schweren; Untersuchung; Bundes; Steuerhinterziehung; Steuerwiderhandlungen; Verdacht; Rechtliche; Einziehung; Hinterziehung; Steuervergehen; Beschwerde; Nachsteuer; Verfahren; Bundesgericht; Beschlagnahme; Verdachts; Besonderen; Steuerverfahren; Steuerverwaltung; Fiskaluntersuchung; Verwaltung; Hinterziehungs; Mutmasslichen; Nachsteuerverfahren; Urteil; Täter

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-2949/2014Erleichterte EinbürgerungBeschwerde; Beschwerdeführer; Recht; Einbürgerung; Vorinstanz; Schweiz; Steuer; Verfahren; Verfahren; Akten; Verfügung; Steuerhinterziehung; Rechtsordnung; Einbürgerungs; Behörde; Wäre; Erleichtert; Verfahrens; Sachverhalt; Ausland; Deutschland; Urteil; Erleichterte; Beachten; Bürgerrecht; Deutsche; Hängige; Beschwerdeführers; über
A-699/2009Direkte BundessteuerSteuer; Beschwerde; Beschwerdeführerin; Steuererlass; Erlass; Steuer; Person; Steuererlassverordnung; Bundesverwaltungsgericht; Notlage; Existenz; Busse; Vorinstanz; Steuern; Existenzminimum; Monatlich; BEUSCH; Versicherung; Höhe; Schuld; Gläubiger; Härte; Urteil; Wirtschaftliche; Voraussetzung; Vermögens; Steuerpflichtigen; Bundesverwaltungsgerichts; Recht

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2022.97Akten; Daniel; Beschwerde; Durchsuchung; Elektronische; Einsprache; Entsiegelung; Daten; Versiegelt; Beschwerdekammer; Elektronischen; Rechtsanwalt; Gesuchsgegner; Verfahren; Gabrieli; Versiegelten; Gericht; E-Mail; Holenstein; DVS-ASU; Gesuchsgegnern; Asservate; Datenträger; Frist; Verrechnungssteuer; Bundesgesetzes; Hinterziehung; Bundesgericht
BE.2021.1öffnen; Hinzufügen; Filter; Gesuch; Entscheid; Entscheide; Gesuchsgegnerin; BStGer; Entsiegelung; Beschwerde; Beschwerdekammer; Akten; Ordner; Unterlagen; Lasche; Urteil; Bundesstrafgericht; Entsiegelungsgesuch; Bundesstrafgerichts; Verwaltung; Bundesgericht; Tatverdacht; Versiegelt; Beilage; Durchsuchung; Limited; Urteile; Versiegelte; Untersuchung

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Richner, Frei, Kaufmann, Meuter Handkommentar zum DBG2009
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