1. Wer jemanden wider besseres Wissen bei einem andern eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen, die geeignet sind, seinen Ruf zu schädigen, beschuldigt oder verdächtigt,
wer eine solche Beschuldigung oder Verdächtigung wider besseres Wissen verbreitet,
wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
2. Ist der Täter planmässig darauf ausgegangen, den guten Ruf einer Person zu untergraben, so wird er mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe nicht unter 30 Tagessätzen bestraft.203
3. Zieht der Täter seine Äusserungen vor dem Richter als unwahr zurück, so kann er milder bestraft werden. Der Richter stellt dem Verletzten über den Rückzug eine Urkunde aus.
203 Strafdrohungen neu umschrieben gemäss Ziff. II 1 Abs. 16 des BG vom 13. Dez. 2002, in Kraft seit 1. Jan. 2007 (AS 2006 3459; BBl 1999 1979).
Üble Nachrede oder Verleumdung gegen einen Verstorbenen oder einen verschollen Erklärten >Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | UE210019 | Einstellung | Beschwerde; Führe; Beschwerdeführerin; Beschwerdegegnerin; Facebook; Staatsanwaltschaft; Weiter; Person; Könne; Geschrieben; Worden; Jemand; Welche; Halten; Profil; Äusserung; Reicht; Facebook-Profile; Gestellt; Einstellung; Hätte; Mensch; Unentgeltliche; Gemäss; Tatsache; Eingabe; Vertrauen; Aussage; Wesentlichen |
ZH | UE200339 | Nichtanhandnahme | Beschwerde; Arrest; Beschwerdeführer; Beschwerdegegner; Staatsanwaltschaft; Arrestschuldner; Äusserung; Vermögen; Gericht; Aussage; Vermögens; Halten; Beschwerdeschrift; Äusserungen; Bundesgericht; Desgerichts; Vermögenswert; Andere; Nachrede; Durchgriff; Urteil; Bundesgerichts; Anhand; Welche; Hinweis; Vermögenswerte; Dieser; Beschimpfung; Nichtanhandnahme |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | SB.2015.61 (AG.2017.686) | mehrfacher übler Nachrede | Läge; Berufung; Berufungskläger; E-Mail-Schreiben; Basel; Recht; Gericht; Universität; Privatkläger; Beweis; Antrag; Gericht; Zuständig; Zuständigkeit; Urteil; Verfahren; Anklage; Recht; Schuldig; Staatsanwaltschaft; Berufungsklägers; Vorinstanz; Person; Äusserung; Verfahren; Vorwurf; Zusammenhang; üble; Über |
BS | SB.2015.52 (AG.2017.447) | mehrfache Verleumdung (planmässig), mehrfache Verleumdung, mehrfache harte Pornografie, Rassendiskriminierung, mehrfache falsche Anschuldigung sowie Irreführung der Rechtspflege (BGer 6B_976/2017 vom 14.11.18) | Berufung; Kläger; Berufungskläger; Lehre; Lehrer; Gericht; Ordner; Titel:; Schuldig; Berufungsklägers; Recht; Staatsanwalt; Recht; Staatsanwaltschaft; Akten; Verleumdung; Gerichts; Mehrfache; Urteil; Blogs; Blogch; Person; Bundesgericht; blogspotcom; Vorinstanz; Mobbing; Anschuldigung; Basler; Regie |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
143 IV 130 (2C_576/2016) | Art. 55 StHG; Art. 241 Steuergesetz/VD; Verletzung von Verfahrensplichten, Verhältnis zwischen einer Ordnungsbusse für die Kantons- und Gemeindesteuern und jener für die direkte Bundessteuer. Anwendbare Bestimmungen und Beurteilungsspielraum des Bundesgerichts (E. 2). Die Ordnungsbusse wegen Verletzung von Verfahrenspflichten (Art. 55 StHG) ist eine strafrechtliche Sanktion, die nach allgemeinen strafrechtlichen Grundsätzen, namentlich Art. 47 StGB, zu bemessen ist. Ihre Höhe ist anhand der mutmasslichen Steuerfaktoren festzulegen und unter Einbezug der Lenkungswirkung, den die Busse haben muss. Da die kantonalen und kommunalen Steuern in der Regel höher sind als die direkte Bundessteuer, ist es in diesem Rahmen zulässig, für erstere eine höhere Busse auszusprechen als für letztere (E. 3). | Amende; Impôt; Canton; L'amende; Consid; Montant; Cantonal; L'IFD; Fédéral; Fiscal; Arrêt; Cit; être; Obligation; Contribuable; Celle; Impôts; Direct; Fiscale; Même; Droit; Tribunal; D'impôt; Avoir; été; éléments; Cadre; Amendes; Peine; Cantonale |
137 III 534 (5A_534/2011) | Art. 649b Abs. 1 ZGB; Ausschluss aus der Gemeinschaft der Stockwerkeigentümer; Unzumutbarkeit der Fortsetzung der Stockwerkeigentümergemeinschaft. Ein Mitglied der Stockwerkeigentümergemeinschaft, das selbst in grober Weise rechtliche und moralische Regeln des Gemeinschaftsverhältnisses missachtet, kann nicht geltend machen, die Fortsetzung der Gemeinschaft mit einem anderen, sich gemeinschaftswidrig verhaltenden Mitglied sei ihm nicht zuzumuten (E. 2). | Beschwerde; Mitglied; Gemeinschaft; Beschwerdeführer; Ausschluss; Gemeinschaftswidrig; Stockwerkeigentümergemeinschaft; Verhält; Verhalten; Beschwerdegegnerin; Miteigentümer; Obergericht; Stockwerkeigentum; Urteil; Partei; Klage; Beschwerdeführers; Mitgliedes; Verhaltende; Zumutbar; Verhaltenden; Parteien; Verkauf; Verhalten; Stockwerkeigentums; Luzern; Schwere |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
BB.2020.249 | Nichtanhandnahmeverfügung (Art. 310 i.V.m. Art. 322 Abs. 2 StPO). Ausstand von Mitgliedern der Beschwerdekammer (Art. 59 Abs. 1 lit. c i.V.m. Art. 56 StPO). Ausstand der Bundesanwaltschaft (Art. 59 Abs. 1 lit. b i.V.m. Art. 56 StPO). | Richt; Bundes; Beschwerde; Aufsicht; Randziffer; Staatsanwalt; Andrea; Bundesgericht; Amtsgeheimnis; Recht; Aufsichtsbericht; Gericht; Bundesgerichts; Recht; Ausstand; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Nichtanhandnahme; Bundesstrafgericht; Richter; Amtsgeheimnisverletzung; Parlament; Verfahren; Verwaltungskommission; Rechtlich; Beschwerdekammer; Bundesstrafgerichts; Ausstandsgesuch; Anzeige; Person |
BB.2019.270 | Ausstand des gesamten Berufungsgerichts (Art. 59 Abs. 1 lit. d i.V.m. Art. 56 StPO). Ausstand der gesamten Beschwerdekammer (Art. 59 Abs. 1 lit. c i.V.m. Art. 56 StPO). | Ausstand; Kammer; Beschwerde; Ausstandsgesuch; Beschwerdekammer; Gesuch; Bundesstrafgericht; Obergericht; Berufung; Verfahren; Gesuchsteller; Bundesgericht; Mitglieder; Bundesstrafgerichts; Gesamte; Obergerichts; Ausstandsgesuche; Unabhängigkeit; Bundesrichter; Berufungsverfahren; Urteil; Gericht; Behörde; Kantons; Bundesgerichts; StBOG; SVP-Politiker; Entscheid; Richterliche |
Autor | Kommentar | Jahr |
Trechsel, Lieber | Praxiskommentar, 2. Auflage | 2013 |
Riklin | Basler Kommentar, Strafgesetzbuch II | 2007 |