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Constituziun federala da la Confederaziun svizra (BV)

Art. 174 Constituziun federala da la Confederaziun svizra (BV) drucken

Art. 174 Cussegl federal

Il Cussegl federal è l’autoritad directiva ed executiva suprema da la Confederaziun.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
129 II 193Art. 121 Abs. 2, Art. 184 Abs. 3 und Art. 185 Abs. 3 BV; Art. 189 Abs. 4 BV (Fassung Justizreform); Art. 13 und 8 EMRK; Art. 100 Abs. 1 lit. a und lit. b Ziff. 1 und 4 OG. Vom Bundesrat verhängtes Einreiseverbot gegen einen in der Schweiz niedergelassenen Ausländer aus Gründen der Wahrung der Landesinteressen. Grundsätzliche Unzulässigkeit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen (unmittelbar auf die Bundesverfassung gestützte) Bundesratsbeschlüsse betreffend Einreisesperren und politische Ausweisungen (E. 2). Anwendbarkeit von Art. 13 EMRK bejaht bei Verhängung eines Einreiseverbots gegen einen niedergelassenen Ausländer, dessen Ehefrau und Kinder in der Schweiz leben, da sich in vertretbarer Weise ein Eingriff ins Familienleben (Art. 8 EMRK) behaupten lässt (E. 3). Hat das Bundesgericht auf die Verwaltungsgerichtsbeschwerde einzutreten, um seinerseits einen Art. 13 EMRK genügenden Rechtsschutz zu gewährleisten? Frage offen gelassen (E. 4). Das aus Gründen der Wahrung der Landesinteressen (Art. 184 Abs. 3 BV) verhängte Einreiseverbot gegen den in der Schweiz niedergelassenen Ausländer, der in oder für Organisationen tätig gewesen ist, deren Aktivitäten geeignet sind, die Lage im Kosovo und den angrenzenden Gebieten zusätzlich zu destabilisieren und damit die Beziehungen der Schweiz zu Drittstaaten zu gefährden, hält vor Art. 8 EMRK stand (E. 5). Bundes; Beschwerde; Schweiz; Beschwerdeführer; Recht; Recht; Bundesrat; Bundesgericht; Einreise; Politisch; Politische; Entscheid; Kosovo; Verfügung; Familie; Rechtsmittel; Angefochten; Bundesrates; Einreiseverbot; Angefochtene; Verwaltung; Bundesversammlung; Ausweisung; Polizei; Bundesverfassung; Politischen; Aktivitäten; Sicherheit; Sinne
111 III 66Insolvenzerklärung (Art. 191 SchKG). Die Annahme, die Gläubiger seien zur Anfechtung der aufgrund einer Insolvenzerklärung erfolgten Konkurseröffnung nicht legitimiert, ist nicht willkürlich. Konkurs; Berufung; SchKG; Konkurseröffnung; Insolvenzerklärung; Gläubiger; Beschwerde; Recht; Entscheid; Obergericht; Beschwerdeführerin; Schuldner; Verfahren; Konkursbegehren; Legitimation; Erfolgte; Kölliken; Betreibung; Legitimiert; Willkürlich; Schuldbetreibung; Schuldners; Vorgängige; Wird; Bundesgericht; Mittelbar; Diss; JAEGER
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