Las partidas dal process pon pretender che la dretgira tschentia dumondas cumplementaras u pon tschentar sezzas talas dumondas cun la permissiun da la dretgira.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | RA180002 | Arbeitsrechtliche Forderung (Ausstand) | Einzelrichter; Beschwerde; Einzelrichterin; Beweis; Beklagten; Partei; Ausstand; Gericht; Parteien; Ausstandsgesuch; Vorinstanz; Zeuge; Verfahren; Zeugen; Entscheid; Beweisverhandlung; Verfügung; Beweisverfügung; Stellung; Befragung; Stellungnahme; Befangenheit; Protokoll; Anwalt; Zungsfragen; Ergänzung; Angefochtene; Beschwerdeverfahren; Verfahrens; Arbeitsgericht |
ZH | PS160160 | Konkurseröffnung | Konkurs; Schuldner; Beschwerde; Konkurseröffnung; Gericht; SchKG; Betreibung; Gläubigerin; Vorinstanz; Entscheid; Konkursgericht; Forderung; Konkursamt; Zahlung; Betreibungsamt; Tilgung; Urteil; Konkursamtes; Bundesgericht; Konkurshinderungsgr; Konkursdekret; Unrichtige; Zinsen; Aufschiebende; Aufhebung; Konkurses; Zahlungsfähigkeit; Aufzuheben; Bezahlt; Belegt |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | HG.2003.10 | Entscheid Art. 116 IPRG. Die in einem Vertrag betreffend Transfer eines Fussballspielers vereinbarte, kumulative Rechtswahl des schweizerischen Rechts und des FIFA-Regelwerks ist gültig, mithin kann das FIFA-Regelwerk als anotionales Recht Gegenstand einer Rechtswahl sein (Handelsgericht, 12. November 2004, HG.2003.10). | Recht; Nationale; Gericht; Regelwerk; Spielervermittler; Verein; Streitigkeit; Vertrag; Vereinbarung; Streitigkeiten; FIFA-Regelwerk; Gallen; Rechtswahl; International; Beschwerden; Klage; Unterbreiten; Klagte; Frist; Handelsgericht; Schweizerischen; Spielers; Zuständigkeit; Zuständig; Nebst; Beklagten; Verwirkung; Reglement |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
129 III 750 | Art. 43 OG; Art. 4, 5 und 7 des Haager Übereinkommens über die Zustellung gerichtlicher und aussergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen (HZÜ; SR 0.274.131). Beim Vorliegen einer Zivilrechtsstreitigkeit kann die Verletzung von staatsvertraglichen Prozessvorschriften mit Berufung gerügt werden, sofern die Streitsache auch im Übrigen berufungsfähig ist. Dies gilt selbst dann, wenn nur vorfrageweise im Zusammenhang mit einem Säumnisurteil nach kantonalem Recht zu prüfen ist, ob rechtswirksam entsprechend dem Zustellungsübereinkommen zugestellt wurde (E. 2). Wenn das Zustellungsersuchen mangelhaft ist, die ersuchte Behörde die Zustellung aber dennoch vornimmt, kann nicht wegen mangelhaftem Ersuchen auf eine ungültige Zustellung geschlossen werden (E. 3.1). Wenn das zuzustellende Schriftstück von der ersuchten Behörde in der Form der einfachen Übergabe zugestellt wird, ist eine Übersetzung dieses Schriftstückes nicht erforderlich (E. 3.2). | Zustellung; Recht; Berufung; Beklagten; Klage; Zugestellt; Zivil; Ersuchte; Klageantwort; Behörde; Übergabe; Übersetzung; Einfache; Vorinstanz; Rechtshilfe; Handelsgericht; Formell; Verletzung; Ersuchen; Vorliegenden; Einreichung; Zustellungsersuchen; Mangelhaft; Verfahren; Sprache; Vorgenommen; Nachfrist; Französische |
Autor | Kommentar | Jahr |
Sven Rüetschi | Berner Kommentar, Kommentar zur schwei- zerischen Zivilprozessordnung | 2012 |