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Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)

Art. 173 StPO vom 2023

Art. 173 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 173

Zeugnisverweigerungsrecht bei weiteren Geheimhaltungspflichten

1 Wer nach einer der folgenden Bestimmungen Berufsgeheimnisse wahren muss, hat nur auszusagen, wenn das Interesse an der Wahrheitsfindung das Geheimhaltungs­interesse überwiegt:

a.
Artikel 321bis StGB58;
b.
Artikel 139 Absatz 3 des Zivilgesetzbuchs59;
c.
Artikel 2 des Bundesgesetzes vom 9. Oktober 198160 über die Schwangerschaftsberatungsstellen;
d.61
Artikel 11 des Opferhilfegesetzes vom 23. März 200762;
e.63
Artikel 3c Absatz 4 des Betäubungsmittelgesetzes vom 3. Oktober 195164;
f.65
Artikel 16 Buchstabe f des Gesundheitsberufegesetzes vom 30. September 201666.

2 Trägerinnen und Träger anderer gesetzlich geschützter Geheimnisse sind zur Aussage verpflichtet. Die Verfahrensleitung kann sie von der Zeugnispflicht befreien, wenn sie glaubhaft machen können, dass das Geheimhaltungsinteresse das Interesse an der Wahrheitsfindung überwiegt.

58 SR 311.0

59 SR 210. Dieser Art. ist heute aufgehoben.

60 SR 857.5

61 Fassung gemäss Anhang Ziff. II 7 des Strafbehördenorganisationsgesetzes vom 19. März 2010, in Kraft seit 1. Jan. 2011 (AS 2010 3267; BBl 2008 8125).

62 SR 312.5

63 Berichtigung der RedK der BVers vom 19. Sept. 2011, veröffentlicht am 4. Okt. 2011 (AS 2011 4487).

64 SR 812.121

65 Eingefügt durch Anhang Ziff. 2 des Gesundheitsberufegesetzes vom 30. Sept. 2016, in Kraft seit 1. Febr. 2020 (AS 2020 57; BBl 2015 8715).

66 SR 811.21


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 173 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SHNr. 51/2004/19 Art. 59 Ziff. 2 Abs. 3 StGB; Art. 172 Abs. 1, Art. 173 Abs. 1, Art. 175 Abs. 1 sowie Art. 327 Abs. 1 und Abs. 2 StPO. Beschlagnahme von Vermögenswerten einer Drittperson im Hinblick auf die Durchsetzung der Ersatzforderung gegen den Angeklagten; Behandlung einer Beschwerde während hängigem Berufungsverfahren Ersatz; Vermögens; Ersatzforderung; Beschwerde; Vermögenswert; Einziehung; Beschlag; Vermögenswerte; Beschlagnahme; Verfahren; Berufung; Hinweis; Durchsetzung; Schmid; Beschwerdeführer; /StGB; Beschwerdeführerin; Beschlagnahmt; Kanton; Grundstücke; Urteil; Urteil; Kantonsgericht; Verfahrens; Massnahme; Hinweisen; Entscheid; Berufungsverfahren; Prozessual; Obergericht
GRBK-07-26EhrverletzungBeschwerde; Gericht; Spräsident; Einstellung; Recht; Beweis; Kreispräsident; Äusserung; Verfügung; Sicht; Tungsbeweis; Sidenten; Verfahren; Einstellungsverfügung; Spräsidenten; Kreispräsidenten; Maienfeld; Entlastungsbeweis; Letzung; Fertigungsgr; Tersuchung; Rechtfertigungsgr; Ehrverletzung; Schuldig; Nachrede; üble; Klage

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
145 IV 273 (1B_71/2019)Art. 50 Abs. 2 VStrR, 321 Ziff. 1 StGB, 171 Abs. 1, 173 StPO, 730b Abs. 2 OR; Entsiegelung und Berufsgeheimnis des Revisors. Das Berufsgeheimnis des Revisors im Sinne von Art. 730b Abs. 2 OR kann einem Entsiegelungsgesuch nicht entgegengehalten werden (vgl. Art. 50 Abs. 2 VStrR, 321 Ziff. 1 StGB und, unter Bezugnahme auf Art. 41 Abs. 2 VStrR, 171 Abs. 1 und 173 Abs. 1 StPO). Der Revisor ist daher zur Aussage verpflichtet, es sei denn, er kann glaubhaft machen, dass das Geheimhaltungsinteresse das Interesse an der Wahrheitsfindung überwiegt (vgl. Art. 41 Abs. 2 VStrR i.V.m. Art. 173 Abs. 2 StPO; E. 3.1-3.4). Secret; Pénal; Profession; Arrêt; Intérêt; Consid; Droit; Scellés; Professionnel; été; Fédéral; Procédure; Celui; Pénale; Phrase; Levée; Fédérale; Documents; Maintien; L'intérêt; Réviseur; Vérité; Qu'il; Enquête; Prévu; Recourante; Témoigner; Autorité; Société; Révision

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-7342/2008Amts- und RechtshilfeSteuer; Beschwerde; Recht; Beschwerdefüh; Beschwerdeführe; Recht; Bundes; Amtshil; Amtshilfe; Perso; Person; Steuer; Sellschaft; Beschwerdeführer; Waltung; Renden; Verfah; Verfahren; Betrug; Führenden; Schwerdeführenden; Personen; Beschwerdeführende

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BE.2018.13Entsiegelung (Art. 50 Abs. 3 VStrR).Gesuch; Gesuchsgegner; Recht; Bundes; Durchsuchung; Swissmedic; Entsiegelung; Unterlagen; Gesellschaft; Recht; Daten; Gestellte; Bundesgericht; Dokumente; Sichergestellt; Anwalt; Griechische; Apotheke; Sichergestellte; Gesellschaften; Gestellten; Reichen; Sichergestellten; Bundesgerichts; Urteil; Untersuchung; Schweiz; Verwaltung
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