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Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)

Der Art. 173 StPO wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2021 nicht aufgenommen.

Art. 173 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SHNr. 51/2004/19 Art. 59 Ziff. 2 Abs. 3 StGB; Art. 172 Abs. 1, Art. 173 Abs. 1, Art. 175 Abs. 1 sowie Art. 327 Abs. 1 und Abs. 2 StPO. Beschlagnahme von Vermögenswerten einer Drittperson im Hinblick auf die Durchsetzung der Ersatzforderung gegen den Angeklagten; Behandlung einer Beschwerde während hängigem Berufungsverfahren Ersatz; Vermögens; Ersatzforderung; Beschwerde; Vermögenswert; Einziehung; Beschlag; Vermögenswerte; Beschlagnahme; Verfahren; Berufung; Hinweis; Durchsetzung; Schmid; Beschwerdeführer; /StGB; Beschwerdeführerin; Beschlagnahmt; Kanton; Grundstücke; Urteil; Urteil; Kantonsgericht; Verfahrens; Massnahme; Hinweisen; Entscheid; Berufungsverfahren; Prozessual; Obergericht
GRBK-07-26EhrverletzungBeschwerde; Gericht; Spräsident; Einstellung; Recht; Beweis; Kreispräsident; Äusserung; Verfügung; Sicht; Tungsbeweis; Sidenten; Verfahren; Einstellungsverfügung; Spräsidenten; Kreispräsidenten; Maienfeld; Entlastungsbeweis; Letzung; Fertigungsgr; Tersuchung; Rechtfertigungsgr; Ehrverletzung; Schuldig; Nachrede; üble; Klage

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
145 IV 273 (1B_71/2019)Art. 50 Abs. 2 VStrR, 321 Ziff. 1 StGB, 171 Abs. 1, 173 StPO, 730b Abs. 2 OR; Entsiegelung und Berufsgeheimnis des Revisors. Das Berufsgeheimnis des Revisors im Sinne von Art. 730b Abs. 2 OR kann einem Entsiegelungsgesuch nicht entgegengehalten werden (vgl. Art. 50 Abs. 2 VStrR, 321 Ziff. 1 StGB und, unter Bezugnahme auf Art. 41 Abs. 2 VStrR, 171 Abs. 1 und 173 Abs. 1 StPO). Der Revisor ist daher zur Aussage verpflichtet, es sei denn, er kann glaubhaft machen, dass das Geheimhaltungsinteresse das Interesse an der Wahrheitsfindung überwiegt (vgl. Art. 41 Abs. 2 VStrR i.V.m. Art. 173 Abs. 2 StPO; E. 3.1-3.4). Secret; Pénal; Profession; Arrêt; Intérêt; Consid; Droit; Scellés; Professionnel; été; Fédéral; Procédure; Celui; Pénale; Phrase; Levée; Fédérale; Documents; Maintien; L'intérêt; Réviseur; Vérité; Qu'il; Enquête; Prévu; Recourante; Témoigner; Autorité; Société; Révision

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-7342/2008Amts- und RechtshilfeSteuer; Beschwerde; Recht; Beschwerdefüh; Beschwerdeführe; Recht; Bundes; Amtshil; Amtshilfe; Perso; Person; Steuer; Sellschaft; Beschwerdeführer; Waltung; Renden; Verfah; Verfahren; Betrug; Führenden; Schwerdeführenden; Personen; Beschwerdeführende

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BE.2018.13Entsiegelung (Art. 50 Abs. 3 VStrR).Gesuch; Gesuchsgegner; Recht; Bundes; Durchsuchung; Swissmedic; Entsiegelung; Unterlagen; Gesellschaft; Recht; Daten; Gestellte; Bundesgericht; Dokumente; Sichergestellt; Anwalt; Griechische; Apotheke; Sichergestellte; Gesellschaften; Gestellten; Reichen; Sichergestellten; Bundesgerichts; Urteil; Untersuchung; Schweiz; Verwaltung
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