1 Gli ecclesiastici, gli avvocati, i difensori, i notai, i consulenti in brevetti, i medici, i dentisti, i chiropratici, i farmacisti, gli psicologi come pure gli ausiliari di questi professionisti hanno facoltà di non deporre in merito a segreti loro confidati in virtù della loro professione o di cui sono venuti a conoscenza nell'esercizio della medesima.50
2 Essi sono tenuti a deporre se:
3 Anche se il depositario del segreto ne è stato liberato, l'autorità penale tiene conto del segreto professionale qualora il depositario renda verosimile che l'interesse del titolare del segreto al mantenimento del segreto prevale su quello all'accertamento della verità.
4 Rimane salva la legge del 23 giugno 200052 sugli avvocati.
50 Nuovo testo giusta l'all. n. 2 della LF del 30 set. 2016 sulle professioni sanitarie, in vigore dal 1° feb. 2020 (RU 2020 57; FF 2015 7125).
51 RS 311.0
52 RS 935.61
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | AK.2011.82 | Entscheid Art. 171 StPO (SR 321.0). Berufsgeheimnis; Telefonüberwachung; Anwaltsgespräche (Anklagekammer, 19. April 2011, AK.2011.82). | Informationen; Verfahren; Verfahrens; Löschung; Anwalt; Staatsanwaltschaft; Person; Anwaltliche; Beschwerde; Anwaltsgeheimnis; Unterliegen; Berufsgeheimnis; Strafverfahren; Beschuldigte; Gesetzlich; Aufgezeichneten; Zwischen; Sofort; Gespräche; Andere; Unterliegende; Anwaltlichen; Zeugnis; Verteidiger; Deshalb; Stehen; Unterliegenden |
GR | SK2-11-4 | Widerhandlung im Sinne von Art. 126 StGB | Beschwerde; Dörfer; Polizei; Einstellung; Entscheid; Recht; Kantons; Vorinstanz; Zeuge; Untersuchung; Kantonsgericht; Verletzung; Kammer; Einstellungsverfügung; Vorfall; Verfahren; Prellung; Zeugen; Verfahren; Kantonsgerichts; Beschwerdeführerin; Kreises; Anzeige; Untersuchungs; Anklage; Rechtsmittel; Mitgeteilt; Unterarm; Vizepräsidentin |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | B 2016/231 | Urteilerhoben (Verfahren 1C_270/2018). | Beschwerde; Gericht; Beschwerdeführerin; Beschwerdebeteiligte; Recht; Recht; Berufsgeheimnis; Beschwerdebeteiligten; Entbindung; Interesse; Kantons; Beschwerdegegnerin; Schweizer; Verfahren; Bundesgericht; Schwyz; ärztliche; Kantonsgericht; Hinweisen; Prozess; Urteil; Vorinstanz; Patientin; Schweizerischen; Prozessordnung; Entscheid; Medizinalberuf; Revision; Verfahren; Aufl |
SG | B 2013/210 | Entscheid Berufsausübung, Entbindung vom Berufsgeheimnis; Art. 321 StGB.Der Geheimnisträger ersucht die Aufsichtsbehörde um Entbindung vom Berufsgeheimnis, um in einem vom Geheimnisherrn gegen eine Berufskollegin geführten zivilrechtlichen Haftpflichtverfahren als Zeuge über ein Gespräch, das er mit dem Geheimnisherrn geführt hat, auszusagen. Der Geheimnisträger macht gegenüber dem Geheimnisherrn damit keine eigenen privaten Interessen geltend und die Ermittlung der Wahrheit ist Gegenstand zivilprozessualer Regeln. Dementsprechend bestehen keine überwiegenden Interessen, den Geheimnisträger entgegen dem Willen des Geheimnisherrn behördlich vom Berufsgeheimnis zu entbinden (Verwaltungsgericht, B 2013/210).Entscheid vom 23. Januar 2015 BesetzungPräsident Eugster; Verwaltungsrichter Heer, Bietenharder; Ersatzrichter Gmünder, Engeler; Gerichtsschreiber ScherrerVerfahrensbeteiligteX.Y., Beschwerdeführer,vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Peter Schmucki, Marktgasse 3, 9004 St. Gallen,gegenGesundheitsdepartement des Kantons St. Gallen, | Beschwerde; Beruf; Geheim; Berufs; Geheimnis; Berufsgeheimnis; Beschwerdeführer; Beschwerdegegner; Beteiligt; Interesse; Beschwerdebeteiligte; Geheimnisträger; Entbindung; Zivilprozess; Zeuge; Geheimnisherr; Recht; Berufsgeheimnisses; Interessen; Gespräch; Schweizer; Beweis; Wahrheit; Beschwerdegegners; Verwaltungsgericht; Gesundheit; Geheimnisherrn; Beschwerdebeteiligten; Patient |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
141 IV 77 | Art. 13 BV; Art. 8 EMRK; Art. 171 Abs. 1 und 2, Art. 197 Abs. 1 lit. c und d sowie Abs. 2, Art. 248 und 264 Abs. 1 lit. b und c sowie Abs. 3 StPO; Arzt- und Patientengeheimnis, Entsiegelung von ärztlichen Aufzeichnungen und Unterlagen. Wenn der von den Zwangsmassnahmen unmittelbar betroffene Arzt selbst beschuldigt ist, bildet sein Berufsgeheimnis zwar kein absolutes gesetzliches Beschlagnahme- und Entsiegelungshindernis. Damit erhobene ärztliche Unterlagen von der Staatsanwaltschaft durchsucht und ausgewertet werden dürfen, müssen sie jedoch zunächst einen engen Sachzusammenhang zum Gegenstand der Strafuntersuchung aufweisen bzw. für den angestrebten Untersuchungszweck unentbehrlich sein. Bei der Abwägung der sich gegenüberstehenden Strafverfolgungs- und Geheimnisschutzinteressen ist weiter zu berücksichtigen, dass Zwangsmassnahmen, die auch in die Grundrechte nicht beschuldigter Personen eingreifen, besonders zurückhaltend einzusetzen sind. Bei ärztlichen Aufzeichnungen (insbesondere Krankengeschichten mit Anamnese-, Diagnose- und Therapieverlaufsberichten) fällt ins Gewicht, dass sie regelmässig sehr sensible höchstpersönliche Informationen aus der Intim- und Privatsphäre von Patientinnen und Patienten enthalten, die von Art. 13 BV in besonderem Masse geschützt sind, weshalb nicht pauschal sämtliche vertraulichen Patienteninformationen eines beschuldigten Arztes zur Durchsuchung an die Staatsanwaltschaft freigegeben werden dürfen, solange keine Entbindung vom Arztgeheimnis erfolgt ist. Im Rahmen der Gesamtbeurteilung der Verhältnismässigkeit der konkreten Zwangsmassnahmen ist auch der Schwere der untersuchten Delikte Rechnung zu tragen. Im vorliegenden Fall wurde das kantonale Zwangsmassnahmengericht (in teilweiser Gutheissung der Beschwerde des beschuldigten Arztes) angewiesen, eine Triage der sichergestellten ärztlichen Unterlagen vorzunehmen. Bei den für die Strafuntersuchung unentbehrlichen ärztlichen Aufzeichnungen und Gegenständen hat vor einer Freigabe zur Durchsuchung an die Staatsanwaltschaft eine Anonymisierung der Namen von betroffenen Patientinnen und Patienten zu erfolgen (E. 4 und 5). | Patient; Aufzeichnungen; Entsiegelung; Patienten; Zwangsmassnahmen; Staatsanwaltschaft; Durchsuchung; Unterlagen; Untersuchung; ärztliche; Beschuldigt; Beschwerde; ärztlichen; Person; Zwangsmassnahmengericht; Beschuldigte; Medikamente; Versiegelten; Privat; Vorinstanz; Beschwerdeführer; Patientinnen; Geheimnisschutz; Untersuchung; Geheimnisschutzinteresse; Untersuchungsrelevant; Sichergestellt; Beschlagnahme; Gesetzliche; Erwägung |
140 IV 177 (6B_511/2014) | Art. 170 StPO; Erfordernis einer Ermächtigung eines Polizisten zur Aussage als Zeuge im Strafverfahren. Macht ein Polizist im Zuge eines Strafverfahrens Aussagen über Feststellungen am Tatort, ist keine Ermächtigung der vorgesetzten Behörde im Sinne von Art. 170 Abs. 2 StPO erforderlich, sofern er diesbezüglich einer Anzeigepflicht unterliegt. Das Amtsgeheimnis gilt nicht zwischen der Polizei, der Staatsanwaltschaft und den Gerichten, welche mit der gleichen Angelegenheit befasst sind (E. 3.3). | Behörde; Vorgesetzte; Ermächtigung; Amtsgeheimnis; Aussage; Anzeigepflicht; Prozessordnung; Vorgesetzten; Aussagen; Sachen; Beamte; Zeuge; Prozessordnung; Beschwerde; Staatsanwaltschaft; Schweizerischen; Kantons; Zeugin; Gelte; Polizist; OBERHOLZER; Polizei; Zeugnis; Behörden; Verletzung; Hrsg |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
RR.2019.348 | Internationale Rechtshilfe in Strafsachen an Schweden. Herausgabe von Beweismitteln (Art. 74 IRGS). | Beschwerde; Beschwerdeführerin; Recht; Bundes; Lautend; Verfahren; Rechtshilfe; Triage; Unterlagen; Konto; Behörde; Verfahrens; Entscheid; Verfahrensakten; Sichergestellt; Gestellten; Akten; Schwedische; Wirtschaftlich; Schlussverfügung; Verfügung; Sichergestellten; Gehör; Beschwerdeführerin; Schwedischen; Anwalt; Ersucht; Bundesstrafgericht; OStA |
RR.2020.20 | Internationale Rechtshilfe in Strafsachen an Deutschland. Ausdehnung der Spezialität (Art. 67 Abs. 2 IRSG). | Recht; Beschwerde; Rechtshilfe; Bundes; Schweiz; Staat; Verfahren; Spezialität; Verfahren; Deutschland; Beschwerdeführer; Sachverhalt; Entscheid; Behörde; Staatsanwaltschaft; Bundesstrafgericht; Zustimmung; Akten; Ersuchende; Bundesstrafgerichts; Würzburg; Anwalt; Beschwerdekammer; Abgabebetrug; Deutsche; Schweizer; Unterlagen; Ersucht; Ausdehnung |