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Code pénal militaire (CPM)

Art. 171 CPM de 2021

Art. 171 Code pénal militaire (CPM) drucken

Art. 171

1.284 Wer vorsätzlich den Betrieb einer öffentlichen Verkehrsanstalt, namentlich den Eisenbahn-, Post-, Telegrafen- oder Telefonbe­trieb hindert, stört oder gefährdet,

wer vorsätzlich den Betrieb einer zur allgemeinen Versorgung mit Wasser, Licht, Kraft oder Wärme dienenden Anstalt oder Anlage hin­dert, stört oder gefährdet,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

2. Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. In leichten Fällen erfolgt disziplinarische Bestrafung.

284 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 13. Juni 1941, in Kraft seit 1. Jan. 1942 (AS 57 1269; BBl 1940 997).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
143 IV 193 (6B_610/2016)Rassendiskriminierung (Aufruf zu Hass oder Diskriminierung, Art. 261bis Abs. 1 StGB; Herabsetzung oder Diskriminierung, Art. 261bis Abs. 4 erster Teilsatz StGB). Tatbestandsmässigkeit der Schlagzeile "Kosovaren schlitzen Schweizer auf!" eines Inserats bejaht, das für die Unterstützung der Volksinitiative "Masseneinwanderung stoppen!" warb und die Umsetzung der Volksinitiative "Ausschaffung krimineller Ausländer" forderte (E. 1-4). Kosovaren; Inserat; Schweiz; Schlagzeile; Schweizer; Rasse; Durchschnitt; Durchschnittsleser; Kosovare; Inserats; Ethnie; Tatbestand; Masse; Diskriminierung; Masseneinwanderung; Kosovaren; Kosovo; Beschwerde; Gruppe; Einzelfall; Fangen; Rassendiskriminierung; Schlitzen; Äusserung; Erfüllt; Unbefangene; Staat; Urteil; Auf
140 IV 102 (6B_697/2013)Rassendiskriminierung; öffentliche Verbreitung von rassendiskriminierenden Ideologien (Art. 261bis Abs. 2 StGB). Der sog. "Hitlergruss" in der Öffentlichkeit erfüllt den Tatbestand, wenn er sich nicht in einem eigenen Bekenntnis zur dadurch symbolisierten nationalsozialistischen Ideologie erschöpft, sondern nach den Umständen darauf gerichtet ist, unbeteiligte Dritte werbend für diese Ideologie zu gewinnen. Tatbestandsmässigkeit im konkreten Fall verneint (E. 2). Hitlergruss; Ideologie; Öffentlichkeit; Symbol; Hitlergruss; Symbole; Werbend; Verbreiten; Bundesrat; Person; Rassendiskriminierende; Gebärde; Rassistische; Bericht; Gruss; Verwendung; Recht; Tatbestand; Propaganda; Unbeteiligte; Beschwerde; Rassendiskriminierung; Veranstaltung; Verwendet; Gedanken; Personen; öffentlich; Zeichnet; Umstände

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2019.279Internationale Rechtshilfe in Strafsachen an Deutschland. Herausgabe von Beweismitteln (Art. 74 IRSG).Beschwerde; Recht; Rechtshilfe; Beschwerdeführer; Staat; Kantons; Verfahren; Verfahrens; Staatsanwaltschaft; Person; Verfahrensakten; Rechtshilfeersuchen; Verfahren; Hausdurchsuchung; Personen; Entscheid; Sachverhalt; Beschwerdekammer; Schweiz; Bericht; Deutschen; Barkeit; Rassendiskriminierung; Privaten; Bundesstrafgericht; Öffentlich; Sachen; öffentlich; Schlussverfügung
SK.2014.13Falsification des timbres officiels de valeur (art. 245 CP). Vignette; un; être; Consid; Fédéral; une; Peine; Cette; été; Pénal; Timbre; auteur; Amende; Valeur; Officiel; il; Véhicule; Porte; Autoroutière; Avoir; Ratio; Dossier; Suisse; Comportement; Pénale
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