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Code civil suisse (CC)

Art. 170 CC de 2023

Art. 170 Code civil suisse (CC) drucken

Art. 170

1 Chaque époux peut demander à son conjoint qu’il le renseigne sur ses revenus, ses biens et ses dettes.

2 Le juge peut astreindre le conjoint du requérant ou des tiers à fournir les renseignements utiles et à produire les pièces nécessai­res.

3 Est réservé le secret professionnel des avocats, des notaires, des médecins, des ecclésiastiques et de leurs auxiliaires.

K. Protection de l’union conjugale >I. Offices de consultation >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 170 Code civil suisse (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLY220004Ehescheidung (Abänderung vorsorgliche Massnahmen)Vorinstanz; Koste; Phase; Beklagten; Einkommen; Unterhalt; Partei; Berufung; Unterhalts; Parteien; Recht; Klägers; Monatlich; Kinder; Wohnkosten; Tigen; Vereinbarung; Familie; Massnahme; Unterhaltsbeiträge; Berücksichtigen; Phasen; Gungen; Über; Zahlungen; Nettoeinkommen; Vorinstanzliche; Hinweis; Liegenschaft
ZHLY210048Ehescheidung (vorsorgliche Massnahmen)Unterhalt; Einkommen; Unterhalts; Vorinstanz; Berufung; Partei; Parteien; Beklagten; Verfahren; Recht; Entscheid; Überschuss; Unterhaltsbeiträge; Gerin; Eheliche; Monatlich; Methode; Zugehen; Ehelichen; Verfügung; Bezahlt; Bundesgericht; Phase; Netto; Auszugehen; Wohnkosten; Geleistet; Zweitberufung; Eingabe
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSZB.2018.54 (AG.2019.343)Abänderung EheschutzmassnahmenBerufung; Berufungsbeklagte; Berufungskläger; Einkommen; Kinder; Berufungsbeklagten; Ehefrau; Oktober; Entscheid; Unterhalt; Kinderzulage; Ehemann; Arbeit; Kinderzulagen; Unterhalts; Monatlich; Werden; Bedarf; Zuzüglich; Angefochten; Berufungsklägers; Zivilgericht; Februar; Tochter; Verhandlung; Berufungsantwort; Gemäss; Angefochtene; Könne; Berücksichtigt
BSZB.2018.23 (AG.2018.556)GetrenntlebenBerufung; Berufungskläger; Berufungsbeklagte; Fahren; Monatlich; Arbeit; Berufungsbeklagten; Zivilgericht; Entscheid; Kosten; Unterhalt; Gelten; Partei; Gemäss; Gericht; Geltend; Werden; Aufgrund; Berufungsverfahren; Bereits; Parteien; Gerichts; Verfahren; Gemacht; Unentgeltliche; Stellt; Entsprechend; Tatsache; Monatliche; Spesen
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
143 III 113 (5A_295/2016)Art. 129 und 170 ZGB; Art. 158 Abs. 1 lit. b ZPO; Auskunftsgesuch des geschiedenen Ehegatten im Abänderungsprozess. Zur Frage, ob der materiellrechtliche Auskunftsanspruch nach Art. 170 ZGB über die Auflösung der Ehe hinaus im Zusammenhang mit einem Verfahren zur Abänderung des nachehelichen Unterhalts (Art. 129 ZGB) nachwirkt (E. 4.3). Zu den Voraussetzungen, unter denen der geschiedene Ehegatte im Abänderungsprozess im Rahmen einer vorsorglichen Beweisführung (Art. 158 Abs. 1 lit. b ZPO) Auskünfte über das Einkommen des Exehegatten erzwingen kann (E. 4.4). Beweis; Auskunft; Auskunfts; Beschwerde; Vorsorglich; Beweisführung; Abänderung; Vorsorgliche; Auflösung; Scheidung; Urteil; Nacheheliche; Verfahren; Auskunftspflicht; Recht; Vorsorglichen; Ehegatte; Einkommen; Beschwerdeführerin; Sachverhalt; Bundesgericht; Hinweis; Unterhalt; Beschwerdegegner; Nachehelichen; Partei; Materiellrechtliche; Gesuch
138 III 145 (5A_404/2011)Art. 111 SchKG, Art. 289 Abs. 2 ZGB; privilegierte Anschlusspfändung, Übergang des Privilegs auf das Gemeinwesen. Das Gemeinwesen ist nach Art. 289 Abs. 2 ZGB berechtigt, den privilegierten Anschluss an die Pfändung zu verlangen (E. 3). SchKG; Unterhalt; Anschluss; Gemeinwesen; Betreibung; Schuldner; Beschwerde; Recht; Privilegierte; Pfändung; Betreibungs; Subrogation; Beschwerdeführerin; Gläubiger; Anschlusspfändung; Betreibungsamt; Anschlussprivileg; Privilegierten; Person; Unterhaltsanspruch; Aufsichtsbehörde; Stadt; Rechte; Schuldners; Bundesgericht; Vorgängige; Entscheid; Schuldneranweisung; Bevorschusst

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
SchwanderBasler Kommentar, Zivilgesetzbuch I2018
Ivo SchwanderBasler Kommentar, ZGB I2014
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