Art. 170 CC de 2023
Art. 170
1 Chaque époux peut demander à son conjoint qu’il le renseigne sur ses revenus, ses biens et ses dettes.
2 Le juge peut astreindre le conjoint du requérant ou des tiers à fournir les renseignements utiles et à produire les pièces nécessaires.
3 Est réservé le secret professionnel des avocats, des notaires, des médecins, des ecclésiastiques et de leurs auxiliaires.
K. Protection de l’union conjugale >I. Offices de consultation >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
BGE | Regeste | Schlagwörter |
143 III 113 (5A_295/2016) | Art. 129 und 170 ZGB; Art. 158 Abs. 1 lit. b ZPO; Auskunftsgesuch des geschiedenen Ehegatten im Abänderungsprozess. Zur Frage, ob der materiellrechtliche Auskunftsanspruch nach Art. 170 ZGB über die Auflösung der Ehe hinaus im Zusammenhang mit einem Verfahren zur Abänderung des nachehelichen Unterhalts (Art. 129 ZGB) nachwirkt (E. 4.3). Zu den Voraussetzungen, unter denen der geschiedene Ehegatte im Abänderungsprozess im Rahmen einer vorsorglichen Beweisführung (Art. 158 Abs. 1 lit. b ZPO) Auskünfte über das Einkommen des Exehegatten erzwingen kann (E. 4.4). | Beweis; Auskunft; Auskunfts; Beschwerde; Vorsorglich; Beweisführung; Abänderung; Vorsorgliche; Auflösung; Scheidung; Urteil; Nacheheliche; Verfahren; Auskunftspflicht; Recht; Vorsorglichen; Ehegatte; Einkommen; Beschwerdeführerin; Sachverhalt; Bundesgericht; Hinweis; Unterhalt; Beschwerdegegner; Nachehelichen; Partei; Materiellrechtliche; Gesuch |
138 III 145 (5A_404/2011) | Art. 111 SchKG, Art. 289 Abs. 2 ZGB; privilegierte Anschlusspfändung, Übergang des Privilegs auf das Gemeinwesen. Das Gemeinwesen ist nach Art. 289 Abs. 2 ZGB berechtigt, den privilegierten Anschluss an die Pfändung zu verlangen (E. 3). | SchKG; Unterhalt; Anschluss; Gemeinwesen; Betreibung; Schuldner; Beschwerde; Recht; Privilegierte; Pfändung; Betreibungs; Subrogation; Beschwerdeführerin; Gläubiger; Anschlusspfändung; Betreibungsamt; Anschlussprivileg; Privilegierten; Person; Unterhaltsanspruch; Aufsichtsbehörde; Stadt; Rechte; Schuldners; Bundesgericht; Vorgängige; Entscheid; Schuldneranweisung; Bevorschusst |