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Zivilgesetzbuch (ZGB)

Art. 170 ZGB vom 2021

Art. 170 Zivilgesetzbuch (ZGB) drucken

Art. 170 J. Auskunftspflicht

J. Auskunftspflicht

1 Jeder Ehegatte kann vom andern Auskunft über dessen Einkommen, Vermögen und Schulden verlangen.

2 Auf sein Begehren kann das Gericht den andern Ehegatten oder Dritte verpflichten, die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die notwendigen Urkunden vorzulegen.

3 Vorbehalten bleibt das Berufsgeheimnis der Rechtsanwälte, Notare, Ärzte, Geistlichen und ihrer Hilfspersonen.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 170 Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLY220004Ehescheidung (Abänderung vorsorgliche Massnahmen)Vorinstanz; Koste; Phase; Beklagten; Einkommen; Unterhalt; Partei; Berufung; Unterhalts; Parteien; Recht; Klägers; Monatlich; Kinder; Wohnkosten; Tigen; Vereinbarung; Familie; Massnahme; Unterhaltsbeiträge; Berücksichtigen; Phasen; Gungen; Über; Zahlungen; Nettoeinkommen; Vorinstanzliche; Hinweis; Liegenschaft
ZHLY210048Ehescheidung (vorsorgliche Massnahmen)Unterhalt; Einkommen; Unterhalts; Vorinstanz; Berufung; Partei; Parteien; Beklagten; Verfahren; Recht; Entscheid; Überschuss; Unterhaltsbeiträge; Gerin; Eheliche; Monatlich; Methode; Zugehen; Ehelichen; Verfügung; Bezahlt; Bundesgericht; Phase; Netto; Auszugehen; Wohnkosten; Geleistet; Zweitberufung; Eingabe
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSZB.2018.54 (AG.2019.343)Abänderung EheschutzmassnahmenBerufung; Berufungsbeklagte; Berufungskläger; Einkommen; Kinder; Berufungsbeklagten; Ehefrau; Oktober; Entscheid; Unterhalt; Kinderzulage; Ehemann; Arbeit; Kinderzulagen; Unterhalts; Monatlich; Werden; Bedarf; Zuzüglich; Angefochten; Berufungsklägers; Zivilgericht; Februar; Tochter; Verhandlung; Berufungsantwort; Gemäss; Angefochtene; Könne; Berücksichtigt
BSZB.2018.23 (AG.2018.556)GetrenntlebenBerufung; Berufungskläger; Berufungsbeklagte; Fahren; Monatlich; Arbeit; Berufungsbeklagten; Zivilgericht; Entscheid; Kosten; Unterhalt; Gelten; Partei; Gemäss; Gericht; Geltend; Werden; Aufgrund; Berufungsverfahren; Bereits; Parteien; Gerichts; Verfahren; Gemacht; Unentgeltliche; Stellt; Entsprechend; Tatsache; Monatliche; Spesen
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
143 III 113 (5A_295/2016)Art. 129 und 170 ZGB; Art. 158 Abs. 1 lit. b ZPO; Auskunftsgesuch des geschiedenen Ehegatten im Abänderungsprozess. Zur Frage, ob der materiellrechtliche Auskunftsanspruch nach Art. 170 ZGB über die Auflösung der Ehe hinaus im Zusammenhang mit einem Verfahren zur Abänderung des nachehelichen Unterhalts (Art. 129 ZGB) nachwirkt (E. 4.3). Zu den Voraussetzungen, unter denen der geschiedene Ehegatte im Abänderungsprozess im Rahmen einer vorsorglichen Beweisführung (Art. 158 Abs. 1 lit. b ZPO) Auskünfte über das Einkommen des Exehegatten erzwingen kann (E. 4.4). Beweis; Auskunft; Auskunfts; Beschwerde; Vorsorglich; Beweisführung; Abänderung; Vorsorgliche; Auflösung; Scheidung; Urteil; Nacheheliche; Verfahren; Auskunftspflicht; Recht; Vorsorglichen; Ehegatte; Einkommen; Beschwerdeführerin; Sachverhalt; Bundesgericht; Hinweis; Unterhalt; Beschwerdegegner; Nachehelichen; Partei; Materiellrechtliche; Gesuch
138 III 145 (5A_404/2011)Art. 111 SchKG, Art. 289 Abs. 2 ZGB; privilegierte Anschlusspfändung, Übergang des Privilegs auf das Gemeinwesen. Das Gemeinwesen ist nach Art. 289 Abs. 2 ZGB berechtigt, den privilegierten Anschluss an die Pfändung zu verlangen (E. 3). SchKG; Unterhalt; Anschluss; Gemeinwesen; Betreibung; Schuldner; Beschwerde; Recht; Privilegierte; Pfändung; Betreibungs; Subrogation; Beschwerdeführerin; Gläubiger; Anschlusspfändung; Betreibungsamt; Anschlussprivileg; Privilegierten; Person; Unterhaltsanspruch; Aufsichtsbehörde; Stadt; Rechte; Schuldners; Bundesgericht; Vorgängige; Entscheid; Schuldneranweisung; Bevorschusst

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
SchwanderBasler Kommentar, Zivilgesetzbuch I2018
Ivo SchwanderBasler Kommentar, ZGB I2014
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