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Legge federale sulla esecuzione e sul fallimento (LEF)

Der Art. 170 SchKG wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2021 nicht aufgenommen.

Art. 170 Legge federale sulla esecuzione e sul fallimento (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS170265Nichtigkeit der Betreibung (Beschwerde über ein Betreibungsamt)Betreibung; Beschwerde; Bungs; Gläubiger; Konkurs; Nichtig; Nichtigkeit; Gläubigerin; Schuldner; Dische; Schuldnerin; SchKG; Ausländische; Recht; Interesse; Verfahren; Anerkennung; Vorinstanz; Feststellung; Dischen; Ausländischen; Schweiz; Verfahrens; Bundesgericht; Schiedsverfahren; Betreibungsbegehren; Aufsichtsbehörde; Forderung; Konkursdekret
ZHPS160242Konkurseröffnung ohne vorgängige Betreibung (Art. 190 SchKG)Schuldner; Gläubiger; Konkurs; Beschwerde; Instanz; SchKG; Konkurseröffnung; Schuldners; Urteil; Gläubigern; Schweiz; Aufenthalt; Betreibung; Vorinstanz; Entscheid; Parteien; Unbekannt; Aufenthalts; Verfahren; Entziehen; Vorgängige; Bundesgericht; Bezirksgericht; Genswerte; Digen; Publikation; Wohnsitz; Kostenvorschuss

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
143 III 573 (5A_394/2017)Art. 169 f. DBG, Art. 78 StHG, Art. 274 SchKG; Vollzug eines Steuerarrestes; Bezeichnung der Arrestgegenstände; Gültigkeit eines Begehrens um Ergänzung des Arrestes. Voraussetzungen, unter welchen ein Sicherstellungsbegehren der Steuerbehörde einem Arrestbefehl gleichgestellt ist, insbesondere mit Bezug auf die Bezeichnung der Arrestgegenstände. Zuständigkeit und Verfahren (E. 4). Séquestre; Sûretés; Demande; été; Détient; Société; Actions; Ordonnance; Auprès; Canton; Banque; Relation; Autorité; Fédéral; Séquestre; Consid; Fiscal; L'autorité; Arrêt; Cantonal; Fiscale; Office; Décision; Direct; Exécuter; Suite; Biens; Exécution; Impôts; Amendes
140 III 372 (5A_144/2014)Art. 80 f. SchKG, Art. 170 OR; definitive Rechtsöffnung und Zession. Der Zessionar kann sich auf ein vom Zedenten erstrittenes Urteil als definitiven Rechtsöffnungstitel berufen, wenn seine Rechtsnachfolge liquide nachgewiesen ist. Der Richter kann definitive Rechtsöffnung bewilligen, auch wenn provisorische Rechtsöffnung beantragt worden ist (E. 3). Recht; Rechtsöffnung; Urteil; SchKG; Provisorische; Forderung; Beschwerde; Betreibung; Zession; Kantons; Kantonsgericht; Rechtsnachfolge; Entscheid; Schuldner; Zessionar; Vorinstanz; STAEHELIN; Zedent; Kantonsgerichts; Graubünden; Praxis; Gemeinde; Verweigern; Schuldbetreibung; Gelegte; Rechtsnachfolger; Beschwerdegegnerin
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