E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG)

Art. 17 UVG vom 2020

Art. 17 Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) drucken

Art. 17

Für eine notwendige Heilbehandlung im Ausland wird dem Versicherten höchstens der doppelte Betrag der Kosten vergütet, die bei der Behandlung in der Schweiz entstanden wären.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 17 Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVSBES.2019.230UnfallversicherungSchwer; Beschwerde; Unfall; Beschwerdeführer; Suva-Nr; Schmerz; Urteil; Beweis; Beschwerdeführers; Rücken; Beschwerdegegnerin; Bundesgericht; Kreisarzt; Arbeit; Bericht; Bundesgerichts; Hinweis; Besondere; Stehen; Zusammen; Untersuchung; Weiter; Vorliege; Stellt; Medizinische; Beurteilung; Vorliegen; Kausalzusammenhang; September
SOVSBES.2018.56Taggelder und Heilbehandlungskosten (UVG)Beschwerde; Unfall; Beschwerdeführerin; Logisch; Suva-Nr; Neuropsychologische; Untersuchung; Kognitiv; Beweis; Kognitive; Organisch; Bericht; Neuropsychologischen; Arbeit; Beurteilung; Defizit; Störung; Hinweis; Anosmie; Beschwerdegegnerin; Schwindel; Recht; Depressiv; Defizite; Depressive; Kausalzusammenhang; Neurologisch; Ursache; Versicherung
Dieser Artikel erzielt 11 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGAVI 2016/19Entscheid Art. 59 ATSG und Art. 49 Abs. 4 ATSG. Berührtsein des Unfallversicherers, der ein Übergangstaggeld im Sinn von Art. 83 VUV leistet, durch eine an ihn seitens der Arbeitslosenkasse gerichtete Verrechnung infolge Rückforderung bejaht. Legitimation des Unfallversicherers auch für das Verlangen einer anfechtbaren Verfügung betreffend den Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung für weitere Monate bejaht.Art. 53 Abs. 1 und 2 ATSG. Es besteht keine rechtliche Grundlage, die eine Priorität der Übergangstaggelder gegenüber der Arbeitslosenentschädigung regelt. Die nachträgliche Ausrichtung eines Übergangstaggelds durch den Unfallversicherer begründet daher keinen Rückkommenstitel, der es der Arbeitslosenkasse erlaubt, auf eine rechtskräftige Zusprache von Arbeitslosenentschädigung zurückkommen zu können (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 27. September 2017,AVI 2016/19). Beschwerde; Arbeit; Leistung; Beschwerdegegnerin; Verfügung; Einsprache; Taggeld; Recht; Beschwerdeführerin; Einspracheentscheid; Anspruch; Unfall; Intersystemisch; Entscheid; Übergangstaggeld; Leistungen; Rückforderung; Arbeitslosenentschädigung; Legitimation; Urteil; Intersystemische; Bundesgericht; Taggelder; Arbeitslosenversicherung; Koordination; Vermindert; Materiell; Bundesgerichts
SGUV 2014/58Entscheid Art. 15 Abs. 2 UVG. Art. 22 Abs. 3 UVV. Als Grundlage für die Bemessung der Taggelder gilt der letzte vor dem Unfall tatsächlich bezogene Stundenlohn. Ein Rechtsanspruch auf einen höheren Lohn für ein Vollzeitpensum ist mangels entsprechender Nachweise nicht überwiegend wahrscheinlich. Abweisung der Beschwerde (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 5. Januar 2017, UV 2014/58). Suva-act; Arbeit; Beschwerde; Beschwerdeführer; Taggeld; Arbeitgeber; Unfall; Stunden; Arbeitgeberin; Stundenlohn; Einsprache; Bezahlt; Arbeitsvertrag; Taggelder; Einkommen; Beschwerdeführers; Anspruch; Lohnabrechnung; Einspracheentscheid; Geschäftsführer; Vereinbart; Zahlte; Verfügung; Geleistet; Leistete; Bezahlte; Ausbezahlt; Unfallzeitpunkt
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
139 V 464 (8C_703/2012)Art. 15 UVG; Art. 22 Abs. 3 und Art. 23 Abs. 3 UVV; versicherter Verdienst für die Bemessung des Taggeldes eines Temporärarbeitnehmers. Massgebender Lohn für das Taggeld bei einem Temporärarbeitnehmer, der kurz nach Antritt der Arbeitsstelle in einem Einsatzbetrieb verunfallt (E. 4). Es ist anhand der vor dem Unfall konkret ausgeübten Tätigkeit zu prüfen, ob die Merkmale von Art. 23 Abs. 3 UVV erfüllt sind (E. 4.3). Der effektiven Dauer der Beschäftigung kommt bei der Bemessung des versicherten Verdienstes für die Taggelder keine besondere Bedeutung zu (E. 4.4). Sind die Voraussetzungen von Art. 23 Abs. 3 UVV nicht erfüllt, ist der Taggeldberechnung in Anwendung von Art. 15 Abs. 2 UVG in Verbindung mit Art. 22 Abs. 3 UVV der letzte vor dem Unfall bezogene Lohn im konkreten Arbeitsverhältnis zugrunde zu legen (E. 4.5 und 4.6). Unfall; Arbeit; Taggeld; Arbeitsverhältnis; Verdienst; Regelmässig; Person; Arbeitsverhältnisse; Beschwerde; Bemessung; Unregelmässig; Verdienstes; Taggelder; Bezogene; Arbeitsverhältnisses; Durchschnittslohn; Regelmässige; Berechnung; Rente; Recht; Erfüllt; Beschwerdeführer; Erwerbstätigkeit; Renten; Regel; Taggeldbemessung; Regelmässigen; Ausgeübte; Unfallzeitpunkt; Antritt
139 V 148 (8C_297/2012)Art. 7 Abs. 2 UVG in Verbindung mit Art. 13 UVV; Art. 8 UVG; Art. 15 Abs. 3 UVG in Verbindung mit Art. 23 Abs. 5 UVV; Berechnungsgrundlage des Taggeldes für Mehrfachbeschäftigte bei einem Arbeitswegunfall. Bei Mehrfachbeschäftigten ist für die Berechnung des Taggeldes der Gesamtlohn aus allen Erwerbstätigkeiten massgebend, sofern sie einen Unfall auf dem Arbeitsweg zu oder von einem ihrer Arbeitsorte erleiden, unabhängig davon, ob dieses Ereignis als Berufs- oder Nichtberufsunfall zu qualifizieren ist (E. 7). Arbeit; Unfall; Berufs; Arbeitsweg; Versicherung; Arbeitgeber; Taggeld; Nichtberufsunfall; Verdienst; Beschäftigten; Teilzeitbeschäftigte; Nichtberufsunfälle; Berufsunfälle; Arbeitsverhältnis; Berufsunfall; Beschwerde; Unfallversicherung; Gesamtlohn; Prämien; Woche; Arbeitgebern; Versicherungsdeckung; Helsana; Bundesrat; Verdienstes; Löhne; Unfälle; Stunden; Bemessung; Arbeitnehmer
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz