Art. 17 OBG vom 2020
Art. 17 Koordinationsbestimmung
Mit Inkrafttreten des Lebensmittelgesetzes vom 20. Juni 20141 lautet die nachfolgende Bestimmung wie folgt:
Art. 1 Abs. 1 Bst. a Ziff. 12
2
1 SR 817.0; BBl 2014 5079
2 Text eingefügt hiervor.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
www.admin.ch.
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