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Value Added Tax Act (VAT)

Art. 17VAT from 2020

Art. 17 Value Added Tax Act (VAT) drucken

Art. 17 Tax substitution

Satisfaction of the tax liability of foreign trading companies and foreign partnerships without legal personality is also the responsibility of their partners.



Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-1618/2006MehrwertsteuerSteuer; Licht; Mehrwertsteuer; MWSTG; Beschwerde; MWSTV; Urteil; Bundesgericht; Beruf; Recht; Berufsausübung; Entscheid; Berufsausübungs; Beschwerdeführerin; Berufsausübungsbewilligung; Steuerpflicht; Steuerpflichtig; Mehrwertsteuerpflicht; Kantonale; Bundesgerichts; Rückwirkend; Leistung; Heilbehandlung; Eintragung; Voraussetzung; Bewilligung; Praxis; Mehrwertsteuerpflichtig; Bundesverwaltungsgericht
A-1541/2006MehrwertsteuerBeschwerde; Mehrwertsteuer; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Gesellschaft; Verfahren; Einsprache; MWSTG; Bundesverwaltungsgericht; Quartal; Mehrwertsteuerabrechnungen; Verfahrens; Kollektivgesellschaft; Entscheid; Partei; Zahlung; Steuer; Mehrwertsteuerpflichtige; Verfahrenskosten; Handelsregister; Frist; Verwaltung; Löschung; Einreichung; Verfügung; Einspracheverfahren; Mehrwertsteuerpflichtigen; Parteien
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