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Kartellgesetz (KG)

Der Art. 17 KG wurde aufgehoben bzw. ist im Jahr 2022 nicht mehr enthalten.

Art. 17 Kartellgesetz (KG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHAA070171Gutheissung der Beschwerde, Kartellrechtlicher Marktmissbrauch (Lieferboykott, „legitimate business reasons“)Beschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Beschwerdegegnerin; Beschwerdegegnerinnen; Vorinstanz; Entscheid; Unternehmen; Recht; Einzelrichter; Angefochtene; Massnahme; Markt; Nichtigkeitsgr; Angefochtenen; Wettbewerb; Einzutreten; Kassationsverfahren; Willkürlich; Rüge; Glaubhaft; Wettbewerbs; Liegenden; Unzulässig; Verhalten; Entscheides; Behauptungen; Auffassung; Vorliegenden; Annahme

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
130 II 149Art. 7, 17 und 39 KG; Art. 45 VwVG; vorsorgliche Massnahmen im Kartellverwaltungsverfahren gegen Preiserhöhungen. Anfechtung eines Entscheids über die Ablehnung des Erlasses einer vorsorglichen Massnahme im kartellrechtlichen Verwaltungsverfahren (E. 1). Voraussetzungen, unter denen vorsorgliche Massnahmen getroffen werden können (E. 2). Wer den Erlass vorsorglicher Massnahmen begehrt, kann nicht nach seinem Belieben zwischen verwaltungs- und zivilrechtlichem Weg wählen; Kriterium des öffentlichen Interesses am Schutz des wirksamen Wettbewerbs in Abgrenzung zu privaten Interessen (E. 2.4, 3.4.1 und 4). Prüfung, ob eine Preiserhöhung für Zwischenabnehmer einen nicht leicht wieder gutzumachenden Nachteil für den wirksamen Wettbewerb darstellt (E. 3). Beschwerde; Wettbewerb; Preis; Massnahme; Preise; Wettbewerbs; Beschwerdeführerin; Massnahmen; Vorsorgliche; Preiserhöhung; Interesse; Wettbewerbskommission; Sellita; Hende; Preiserhöhungen; Verfügung; Beschwerdegegnerin; Rechtlich; Nachteil; Gutzumachen; Recht; Kartell; Urteil; Entscheid; Vorinstanz; Verfahren; Interessen; Erlass; Verwaltungs; Markt
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