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Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG)

Art. 17 IPRG vom 2022

Art. 17 Bundesgesetz
über das Internationale Privatrecht (IPRG) drucken

Art. 17

Die Anwendung von Bestimmungen eines ausländischen Rechts, ist ausgeschlossen, wenn sie zu einem Ergebnis führen würde, das mit dem schweizerischen Ordre public unvereinbar ist.

VI. Zwingende An­wendung des schweizerischen Rechts >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 17 Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS180184ArrestArrest; Recht; Gesuch; Gesuchsgegner; Durchgriff; Limited; Gesellschaft; Ausländische; Wirtschaftlich; Vorinstanz; Beschwerde; Arrestbefehl; Partei; Glaubhaft; Genswerte; SchKG; Durchgriffs; Vermögenswerte; Verfahren; Vollstreckung; Ausländischen; Bundesgericht; Gesuchsgegners; Schiedsspruch; Person; Anerkennung
ZHRT170223RechtsöffnungGesuchs; Recht; Gesuchsteller; Gesuchsgegner; Gesuchsgegnerin; Entscheid; Judgment; Final; Beschwerde; Rechtsöffnung; Urteil; Betreibung; Amended; Court; Apostille; Colorado; District; Vorinstanz; Entscheidung; Arrest; Gesuchstellern; SchKG; Ausländische; Zahlung; Anerkennung; Public; Definitive; Bestritten; Beglaubigt
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2017.375FamiliennachzugBeschwerde; Beschwerdeführer; Schweiz; Recht; Vorinstanz; Eheschliessung; Ordre; Public; Familiennachzug; Beschwerdeführers; Familiennachzugs; Anerkennung; Gültig; Familiennachzugsgesuch; Schweizerischen; Stellvertreter; Gericht; Syrien; Scheidung; Entscheid; Braut; Unterlagen; Ausland; Kopie; Akten; Person; Ehegatte; Gebundene; Heirat
SOVWBES.2017.375FamiliennachzugEheschliessung; Recht; Schweiz; Public; Ordre; Gültig; Anerkennung; Stellvertreter; Scheidung; Vollmacht; Schweizerischen; Beschwerde; Braut; Ehegatte; Ausland; Beschwerdeführer; Ehegatten; Stellvertreterehe; Entscheid; Hinweise; Bundesgericht; Stellvertretung; Gericht; Hinweisen; Person; Scheidungswille; Verstosse; Trauung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
149 III 71 (4A_120/2022)
Regeste
Art. 23 LugÜ ; Gerichtsstandsvereinbarung, Bindungswirkung gegenüber Dritten, echter Vertrag zu Gunsten Dritter. Regeln betreffend die Bindung eines Dritten an die Gerichtsstandsvereinbarung lassen sich Art. 23 LugÜ nicht entnehmen. Dafür ist auf das nationale Recht zurückzugreifen. Der Dritte erwirbt bei einem echten Vertrag zu Gunsten Dritter den Anspruch in der Regel so, wie ihn die Vertragsparteien ausgestaltet haben. Entsprechend können diese vorsehen, dass der Dritte die zu seinen Gunsten begründete Forderung einzig vor dem vertraglich vereinbarten Forum einklagen kann (E. 4).
Gericht; Gerichtsstand; Recht; Guarantee; LugÜ; Parental; Vertrag; Beschwerde; Gerichtsstandsvereinbarung; Gunsten; Beklagten; Beschwerdeführerin; Echten; Lugano; Vorinstanz; Zuständigkeit; Übereinkommen; Parteien; Lugano-Übereinkommen; Nationale; Brüssel; Drittwirkung; Urteil; Zivil; Handelsgericht; Entscheid; Publ; Hafte
145 III 199 (4A_646/2018)Art. II Abs. 2 des New Yorker Übereinkommens vom 10. Juni 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (NYÜ); Formgültigkeit einer Schiedsklausel, Bindung Dritter. Ausdehnung einer zwischen den ursprünglichen Vertragsparteien nach Art. II Abs. 2 NYÜ formgültig abgeschlossenen Schiedsvereinbarung auf eine Drittperson, welche die Form nicht eingehalten hat (E. 2.1 und 2.4). Vertrag; Recht; Schiedsklausel; Schiedsvereinbarung; Beschwerde; Vertrags; Agreement; Distribution; Rechtsprechung; Parteien; Shall; Bindung; Ausdehnung; Yorker; Unterzeichnet; Arbitration; Übereinkommen; Beschwerdeführerin; Formgültig; Schiedsgericht; Vertragspartei; Ljubljana; Übereinkommens; Arbitration; International; Urteil; Mischt; Gericht; Handelsgericht; Entscheid

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-6065/2015Finanzmarktaufsicht (Übriges)Beschwer; Beschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Beschwerdegegnerin; Vorinstanz; Order; Forderung; Gläubiger; Verfügung; Ausländische; Schweiz; Gesicherte; Verfahren; Recht; Konkurs; BankG; Ausländischen; Pfandgesichert; Pfandgesicherte; Pfand; Bundes; Angefochten; Angefochtene; Banken; Setze; Forderungen; Bundesverwaltungsgericht
A-3524/2008Staatshaftung (Bund)Konkurs; Beschwerde; Recht;Beschwerdeführerin; Tungs; Bundes; SKYGUIDE; Ausländische; Schweiz; Verfahren; Verfahren; Legitimation; Russische; Aktivlegitimation; Konkursdekret; Verfügung; Ausländischen; Schaden; Anerkennung; Airlines; Staat; Bashkirian; Bundesverwaltung; Schadenersatz; Staats; Bundesgericht; Masse; Konkursdekrets; Verfahrens
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