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Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG)

Art. 17 AIG vom 2020

Art. 17 Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) drucken

Art. 17 Regelung des Aufenthalts bis zum Bewilligungsentscheid

1 Ausländerinnen und Ausländer, die für einen vorübergehenden Aufenthalt rechtmässig eingereist sind und die nachträglich eine Bewilligung für einen dauerhaften Aufenthalt beantragen, haben den Entscheid im Ausland abzuwarten.

2 Werden die Zulassungsvoraussetzungen offensichtlich erfüllt, so kann die zuständige kantonale Behörde den Aufenthalt während des Verfahrens gestatten.



Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 17 Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHNC190001Feststellung PersonalienPerson; Personen; Recht; Zivilstand; Aufenthalt; Feststellung; Gesuch; Ehevorbereitungsverfahren; Eintragung; Verfahren; Vorinstanz; Gericht; Personendaten; Berufung; Aufenthalts; Zivilstandsamt; Personenstand; Schweiz; Personalien; Kurzaufenthaltsbewilligung; Unentgeltliche; Eheschliessung; Voraussetzung; Migration; Heirat; Ehevorbereitungsverfahrens; Verfügung; Entscheid; Gerichtliche; Heiraten

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2019.392Aufenthaltsgesuch zwecks Aus- und WeiterbildungBeschwerde; Weiterbildung; Aufenthalt; Beschwerdeführerin; Alter; Voraussetzungen; Ausländer; Recht; Person; Entscheid; Schweiz; Ausbildung; Weisung; Recht; Weisungen; Persönlichen; Praxis; Vorinstanz; Gesuch; Zulassung; Umstände; Aufenthaltsbewilligung; Ausoder; Anthroposophische; Abschluss; Anthroposophischen; Bewilligung; Erfüllt; Verwaltungsgericht; Kanton
BSVD.2019.231 (AG.2020.261)vorsorgliche Massnahme (BGer 2C_490/2020 vom 23. November 2020)Rekurrent; Rekurs; Aufenthalt; Aufenthalts; Rekurrenten; Erwerbstätigkeit; Interesse; Verfahren; Entscheid; Bewilligung; Vorsorgliche; Massnahme; Verfahrens; Rekursverfahren; Anhang; Vorsorglichen; Gelten; Gemäss; Anspruch; Gericht; November; Werden; Basel-Stadt; Familienangehörige; Ehegatte; Gesuch; Ehegatten; Leitete; Ausübung; Verwaltungsgericht
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Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
E-5935/2018Asyl und WegweisungBeschwerde; Beschwerdeführerin; Staat; Verfügung; Person; Verfahren; Staatsangehörigkeit; Flüchtling; Familie; Recht; Vorinstanz; Wegweisung; Aufenthalt; Aufenthalts; Flüchtlingseigenschaft; Bundesverwaltungsgericht; Eingabe; äthiopische; Gericht; Identität; Personen; Verfahrens; Äthiopien; Angefochtene; Schweiz; Eritreische; Herkunft; Lebens
D-5484/2017Vollzug der WegweisungBeschwerde; Beschwerdeführerin; Migration; Wegweisung; Erteilung; Recht; Aufenthalt; Verfahren; Anspruch; Migrationsamt; Verfügung; Aufenthalts; Schweiz; Aufenthaltsbewilligung; Gesuch; Entscheid; Rechtsvertreter; Bundesverwaltungsgericht; Rentnerbewilligung; Verfahrens; Bewilligung; Tochter; Zuständig; Asylgesuch; Mutter; Kantons; Person
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