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Code de procédure civile (CPC)

Der Art. 168 ZPO wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2023 nicht aufgenommen.

Art. 168 Code de procédure civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLY220010Ehescheidung (vorsorgliche Massnahmen)Gesuch; Suchsgegnerin; Gesuchsgegnerin; Gesuchsteller; Rinstanz; Richt; Vorinstanz; Nahme; Eltern; Schule; Berufung; Parteien; Massnahme; Kinder; Habe; Sichtlich; Massnahmen; Verhalten; Gesuchstellers; Erziehung; Rungen; Schen; Recht; Beistand; Higkeit; Gericht; Hausaufgabe; Gewicht; Vorinstanzlich
ZHHG200096ForderungPartei; Zahlung; Klagt; Klagten; Beklagten; Recht; Parteien; Vertrag; Zahlung; Vertrags; Widerklage; Provision; Beweis; Forderung; Leistung; Agent; Vorauszahlung; Akontozahlung; Auftrag; Vorauszahlungen; Rechtsbegehren; Tozahlungen; Akontozahlungen; Klage; Gerin; Kündigung; Anspruch; Betreibung; Vertragsverhältnis
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGB 2015/44Entscheid Verfahren (Art. 98 Abs. 3 VRP, sSG 951.1). Ausnahme vom Grundsatz der Nichtbezahlung ausseramtlicher Kosten in erstinstanzlichen Verfahren. Ausseramtliche Entschädigung im Planverfahren zur Zulässigkeit der Enteignung (Art. 45 Abs. 1 lit. b StrG, sSG 732.1; Art. 48 EntG, sSG 735.1). Eine Zweiteilung des Verfahrens in Strassenprojekt- und Beschwerde; Vorinstanz; Beschwerdeführerin; Einsprache; Enteignung; Recht; Strassenprojekt; Entschädigung; Ausseramtlich; Ausseramtliche; Gutachten; Einspracheverfahren; Über; Strasse; Tankstelle; Entscheid; Verfahren; Amtlichen; Ermessen; Verwaltungs; Überbauungsplan; Lösung; Zulässigkeit; Enteignungsverfahren; Ausseramtlichen; Schleppkurven; Lärmgutachten; Kanton; Ermessens; Grundstück
BSZV.2020.8 (SVG.2021.106)Klage gutgeheissen. Die Beklagte konnte den Gegenbeweis der Arbeitsfähigkeit nicht erbringen.Kläger; Klägerin; Beklagte; Arbeit; Arbeitsunfähigkeit; Januar; Liegen; Beklagten; Partei; Leistung; Gemäss; Taggeld; Stellt; Werden; Weiter; Februar; Versicherung; Dezember; Vorliegend; Beweis; Gutachten; Bundesgericht; Gutachter; Arbeitsfähigkeit; Gestellt; Sozialversicherungsgericht; Tatsache; Weitere; Vertraglich; Dieser
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
143 III 297 (5A_256/2016)Art. 28 und 28a Abs. 1 Ziff. 3 ZGB; Persönlichkeitsverletzung durch Mitwirkung an einer Medienkampagne. Art. 28a Abs. 3 ZGB i.V.m. Art. 42 Abs. 2 und Art. 423 OR sowie Art. 85 ZPO; Substanziierung des Gewinnherausgabeanspruchs. Art. 28a Abs. 3 ZGB i.V.m. Art. 49 OR sowie Art. 152, 157 und 168 Abs. 1 lit. f ZPO; Nachweis erlittener seelischer Unbill. Zu den Voraussetzungen, unter denen die Beteiligung an einer Medienkampagne einer übermässigen Einmischung in die Individualität des Betroffenen gleichkommt und eine widerrechtliche Persönlichkeitsverletzung darstellt, die sich auch durch ein öffentliches Informationsinteresse nicht rechtfertigen lässt (E. 6). Zum (Neben-)Anspruch auf Auskunft und Rechnungslegung, der dem Verletzten mit Blick auf die Substanziierung seines (nach Massgabe von Art. 42 Abs. 2 OR zu schätzenden) Gewinnherausgabeanspruchs zusteht (E. 8). Zur Tauglichkeit von Parteiverhör und Beweisaussage als Beweismittel im Streit um die infolge der Persönlichkeitsverletzung erlittene seelische Unbill (E. 9). Beschwerde; Medien; Beschwerdeführer; Gewinn; Beweis; Recht; Handelsgericht; Persönlichkeit; Bericht; Berichte; Recht; Beschwerdegegnerin; Beschwerdegegnerinnen; Anspruch; Persönlichkeitsverletzung; Urteil; Verletze; Gewinnherausgabe; Interesse; Medienkampagne; Vorinstanz; Berichterstattung; Beschwerdeführers; Klagt; Partei; Gewinns; Rechnung; Klagte; Rechnungslegung
143 III 113 (5A_295/2016)Art. 129 und 170 ZGB; Art. 158 Abs. 1 lit. b ZPO; Auskunftsgesuch des geschiedenen Ehegatten im Abänderungsprozess. Zur Frage, ob der materiellrechtliche Auskunftsanspruch nach Art. 170 ZGB über die Auflösung der Ehe hinaus im Zusammenhang mit einem Verfahren zur Abänderung des nachehelichen Unterhalts (Art. 129 ZGB) nachwirkt (E. 4.3). Zu den Voraussetzungen, unter denen der geschiedene Ehegatte im Abänderungsprozess im Rahmen einer vorsorglichen Beweisführung (Art. 158 Abs. 1 lit. b ZPO) Auskünfte über das Einkommen des Exehegatten erzwingen kann (E. 4.4). Beweis; Auskunft; Auskunfts; Beschwerde; Vorsorglich; Beweisführung; Abänderung; Vorsorgliche; Auflösung; Scheidung; Urteil; Nacheheliche; Verfahren; Auskunftspflicht; Recht; Vorsorglichen; Ehegatte; Einkommen; Beschwerdeführerin; Sachverhalt; Bundesgericht; Hinweis; Unterhalt; Beschwerdegegner; Nachehelichen; Partei; Materiellrechtliche; Gesuch
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