1 Der Steuerpflichtige kann einen von ihm bezahlten Steuerbetrag zurückfordern, wenn er irrtümlicherweise eine ganz oder teilweise nicht geschuldete Steuer bezahlt hat.
2 Zurückzuerstattende Steuerbeträge werden, wenn seit der Zahlung mehr als 30 Tage verflossen sind, vom Zeitpunkt der Zahlung an zu dem vom EFD festgesetzten Ansatz verzinst.
3 Der Rückerstattungsanspruch muss innert fünf Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Zahlung geleistet worden ist, bei der kantonalen Verwaltung für die direkte Bundessteuer geltend gemacht werden. Weist diese den Antrag ab, so stehen dem Betroffenen die gleichen Rechtsmittel zu wie gegen eine Veranlagungsverfügung (Art. 132). Der Anspruch erlischt zehn Jahre nach Ablauf des Zahlungsjahres.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | I/1-2006/67 | Entscheid Art. 224 Abs. 3 StG und Art. 167 Abs. 3 DBG: Der gesetzliche Ausschluss eines ordentlichen Rechtsmittels gegen den Erlassentscheid ist zulässig (Verwaltungsrekurskommission, I/1-2006/67, 9. November 2006). | Recht; Erlass; Bundessteuer; Rechtlich; Kantonale; Rechtsmittel; Rechtliche; Entscheid; Steueramt; Gemeinde; Beschwerde; Eingabe; Abgekürzt:; Verwaltungsrekurskommission; Steuererlass; Erlasse; Kanton; Staats; Staatsrechtliche; Gemeindesteuern; Erlassgesuch; Endgültig; Steuerrecht; Zuständig; Schweiz; Steuergesetz; Gallen; Entscheide; Bundessteuer |
AG | AGVE 2011 31 | AGVE - Lawsearch Cache - AGVE 2011 2 S. 116 2011 Verwaltungsgericht 116 31 Verzugszinsen auf Steuerschulden Das Gericht ist... | Steuer; Zugszinsen; Verzugszinsen; Veranlagung; Urteil; Steuerrekursgericht; Abzug; Steuern; Beschwerdeführer; WBE; Entscheid; Geschuldete; Gemeinde; Verwaltungsgericht; Amtes; Urteils; Tungszins; Kanton; Bundessteuer; Geschuldeten; Kommentar; Steuerschulden; Steuerbare; Einkommen; Gericht; Rechnung; Parteien; Steuerrekursgerichts; Antrag |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
A-207/2014 | Energie (Übriges) | Beschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Beschwerdegegnerin; Schwerdeführerinnen; Beschwerdeführerinnen; Akontozahlungen; Verzug; Vorinstanz; Bundes; Szins; SDL-Akontozahlungen; Kraftwerk; Verzugs; Zeitpunkt; Verfügung; Recht; Rückerstattung; Urteil; Tarif; Kraftwerkbetreiberin; Kraftwerkbetreiberinnen; Bereich; Bereiche; Verzugszins; Bundesverwaltungsgericht; Bereicher; Mahnung; Bereicherung |
A-1594/2014 | Energie (Übriges) | Beschwer; Beschwerde; Gegnerin; Deführerin; Schwerdegegnerin; Beschwerdeführer; Beschwerdegegnerin; Beschwerdeführerin/Beschwerdegegnerin; Recht; Beschwerdegegnerin/Beschwerdeführerin; Akontozahlungen; Verfügung; Verzug; Recht; Vorinstanz; Bundes; Rückerstattung; SDL-Akontozahlungen; Verzugs; Tarif; Verzugszins; Urteil; Angefochten; Erwähnt; Dispositivziffer; StromVV; Zeitpunkt; Angefochtene; Beträge; Bundesverwaltungsgericht |