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Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG)

Art. 168 DBG vom 2023

Art. 168 Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) drucken

Art. 168

1 Der Steuerpflichtige kann einen von ihm bezahlten Steuerbetrag zurückfordern, wenn er irrtümlicherweise eine ganz oder teilweise nicht geschuldete Steuer bezahlt hat.

2 Zurückzuerstattende Steuerbeträge werden, wenn seit der Zahlung mehr als 30 Tage verflossen sind, vom Zeitpunkt der Zahlung an zu dem vom EFD festgesetzten Ansatz verzinst.

3 Der Rückerstattungsanspruch muss innert fünf Jahren nach Ablauf des Kalender­jah­res, in dem die Zahlung geleistet worden ist, bei der kantonalen Verwaltung für die di­rekte Bundessteuer geltend gemacht werden. Weist diese den Antrag ab, so stehen dem Betroffenen die gleichen Rechtsmittel zu wie gegen eine Veranlagungs­verfügung (Art. 132). Der Anspruch erlischt zehn Jahre nach Ablauf des Zahlungs­jahres.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGI/1-2006/67Entscheid Art. 224 Abs. 3 StG und Art. 167 Abs. 3 DBG: Der gesetzliche Ausschluss eines ordentlichen Rechtsmittels gegen den Erlassentscheid ist zulässig (Verwaltungsrekurskommission, I/1-2006/67, 9. November 2006). Recht; Erlass; Bundessteuer; Rechtlich; Kantonale; Rechtsmittel; Rechtliche; Entscheid; Steueramt; Gemeinde; Beschwerde; Eingabe; Abgekürzt:; Verwaltungsrekurskommission; Steuererlass; Erlasse; Kanton; Staats; Staatsrechtliche; Gemeindesteuern; Erlassgesuch; Endgültig; Steuerrecht; Zuständig; Schweiz; Steuergesetz; Gallen; Entscheide; Bundessteuer
AGAGVE 2011 31AGVE - Lawsearch Cache - AGVE 2011 2 S. 116 2011 Verwaltungsgericht 116 31 Verzugszinsen auf Steuerschulden Das Gericht ist...Steuer; Zugszinsen; Verzugszinsen; Veranlagung; Urteil; Steuerrekursgericht; Abzug; Steuern; Beschwerdeführer; WBE; Entscheid; Geschuldete; Gemeinde; Verwaltungsgericht; Amtes; Urteils; Tungszins; Kanton; Bundessteuer; Geschuldeten; Kommentar; Steuerschulden; Steuerbare; Einkommen; Gericht; Rechnung; Parteien; Steuerrekursgerichts; Antrag
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Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-207/2014Energie (Übriges)Beschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Beschwerdegegnerin; Schwerdeführerinnen; Beschwerdeführerinnen; Akontozahlungen; Verzug; Vorinstanz; Bundes; Szins; SDL-Akontozahlungen; Kraftwerk; Verzugs; Zeitpunkt; Verfügung; Recht; Rückerstattung; Urteil; Tarif; Kraftwerkbetreiberin; Kraftwerkbetreiberinnen; Bereich; Bereiche; Verzugszins; Bundesverwaltungsgericht; Bereicher; Mahnung; Bereicherung
A-1594/2014Energie (Übriges)Beschwer; Beschwerde; Gegnerin; Deführerin; Schwerdegegnerin; Beschwerdeführer; Beschwerdegegnerin; Beschwerdeführerin/Beschwerdegegnerin; Recht; Beschwerdegegnerin/Beschwerdeführerin; Akontozahlungen; Verfügung; Verzug; Recht; Vorinstanz; Bundes; Rückerstattung; SDL-Akontozahlungen; Verzugs; Tarif; Verzugszins; Urteil; Angefochten; Erwähnt; Dispositivziffer; StromVV; Zeitpunkt; Angefochtene; Beträge; Bundesverwaltungsgericht
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