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Swiss Civil Code (SCC)

Art. 167SCC from 2021

Art. 167 Swiss Civil Code (SCC) drucken

Art. 167 G. Spouses’ career or business

G. Spouses’ career or business

In the choice and pursuit of his or her career or business, each spouse must have due regard to the other and to the welfare of the marital union.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LUS 94 635Art. 30 Abs. 1 lit. a AVIG, Art. 44 lit. b AVIV. Einstellung in der Anspruchsberechtigung wegen selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit. Selbstkündigung. Zumutbarkeit des Verbleibens an der bisherigen Arbeitsstelle. Von einem Versicherten, dessen Ehegattin bereits an einem andern Ort lebt, kann nicht erwartet werden, dass er mangels einer neuen Arbeitsstelle langfristig und auf unbestimmte Dauer am alten Arbeitsort verbleibt und getrennt von seiner Ehefrau lebt.Arbeit; Beschwerde; Luzern; Beschwerdeführer; Ehegatte; Recht; Arbeitslosigkeit; Ehegatten; Kanton; Verhält; Ehefrau; Zumutbar; Arbeitslosenkasse; Eheliche; Arbeitsverhältnis; Verbleib; Urteil; Beschwerdeführers; Pflicht; Verschulden; Arbeitsplatz; Arbeitslosenversicherung; Entscheid; Ehelichen; Heiratete; Bleiben; Eidgenössische; Familie
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