E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Cudesch da procedura penala (CPP)

Art. 167 Cudesch da procedura penala (CPP) drucken

Art. 167

La perditga ha il dretg da survegnir ina indemnisaziun adequata per la perdita da gudogn e per las expensas.



Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 167 Cudesch da procedura penala (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUH140209Entschädigung / Genugtuung Beschwerde; Beschwerdeführerin; Staat; Staatsanwaltschaft; Verfahren; Entschädigung; Amtlich; Amtliche; Gericht; Ehemann; Amtlichen; Verteidigung; Recht; Genugtuung; Beschwerdeverfahren; Kommentar; Prozessordnung; Untersuchung; Tochter; Verletzung; Höhe; Schweiz; Verteidiger; Aufwendungen; Verfahrens; Belastung; Einvernahme; Prozessordnung; Bundesgericht
ZHUH110251Beschwerde betreffend die Festsetzung der Dolmetscherentschädigung. Beschwerde; Entschädigung; Arbeit; Recht; Beschwerdeführerin; Einsatz; Auftrag; Dolmetscher; Bundesgericht; Verhandlung; Anspruch; Kanton; Gericht; Einzelgericht; Auftrags; Regel; Kantons; Übersetzer; Entscheid; Regelung; Verfügung; Stunden; Person; Erwähnt; Verfahren; Rechtlich; Proz-Nr; Entschädigen
Dieser Artikel erzielt 24 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz