E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Codice penale svizzero (CPS)

Art. 167 CPS dal 2022

Art. 167 Codice penale svizzero (CPS) drucken

Art. 167

Il debitore che, conoscendo la propria insolvenza e al fine di favorire alcuni dei suoi creditori in danno degli altri, compie atti tendenti a tale scopo, in ispecie paga debiti non scaduti, estingue un debito scaduto con mezzi di pagamento diversi dagli usuali, garantisce un debito con mezzi pro­pri senza essere obbligato, è punito con una pena detentiva sino a tre anni o con una pena pecuniaria, se viene dichia­rato il suo fallimento o se contro di lui viene rilasciato un attestato di carenza di beni.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 167 Codice penale svizzero (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPD180006Aberkennungsklage / unentgeltliche Rechtspflege / SicherheitRecht; Vorinstanz; Gesuch; Unentgeltliche; Beschwerde; Rechtspflege; Sicherheit; Verfügung; Frist; Partei; Entscheid; Unentgeltlichen; Antrag; Vermögens; Verfahren; Klägers; Sicherheitsleistung; Parteien; Beklagten; Steuererklärung; Kammer; Parteientschädigung; Erbschaft; Vermögenswert; Stellungnahme; Unterlagen; Beleg; Vermögenswerte; Urteil
ZHSB140131Betrügerischer Konkurs und Pfändungsbetrug etc.Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Vorinstanz; Privatklägerin; Überschuldung; Geschäft; Zahlung; Gläubiger; Forderung; Konkurs; Schuld; Berufung; Recht; Verteidigung; Rechnung; Urteil; Anklage; Zahlungs; Recht; Zivil; Verfahren; Zusammenhang; Gericht; Verrechnung; Schlussrechnung; Gesellschaft
Dieser Artikel erzielt 10 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
104 IV 77Art. 3, 6, 152, 167 StGB; Auslieferungsrecht. 1. Die Verletzung des Grundsatzes der Spezialität ist mit Nichtigkeitsbeschwerde geltend zu machen. Der Beschuldigte, der mit seiner Zustimmung vom Ausland bedingungslos an die Schweiz ausgeliefert wurde, kann seine Verurteilung in der Schweiz nicht wegen Verletzung des Grundsatzes der Spezialität anfechten (E. 2). 2. Zahlungsunfähig im Sinne des Art. 167 StGB ist eine Aktiengesellschaft, wenn ihre Aktiven die Forderungen der Gesellschaftsgläubiger nicht mehr decken. Die Deckung muss auch Forderungen erfassen, die noch nicht fällig sind, aber mit grosser Wahrscheinlichkeit in naher Zukunft fällig werden (E. 3). 3. Wer fortgesetzt Briefpapier mit unwahrem Briefkopf für Äusserungen unterschiedlichen Inhalts verwendet, macht keine öffentliche Mitteilung gemäss Art. 152 StGB (E. 5). 4. Die in der Schweiz begangene Teilnahme (Anstiftung) an einer im Ausland ausgeführten Haupttat (Fälschung von Ausweisen) gilt als im Ausland verübt. Der Teilnehmer ist in der Schweiz nur unter der Voraussetzung zu verfolgen, dass er nach schweizerischem Recht für Auslandstaten (hier nach Art. 6 Ziff. 1 StGB) strafbar ist (E. 7).
Beschwerde; Beschwerdeführer; Caropa; Auslieferung; Recht; Schweiz; Brief; Ausland; Forderung; Gesellschaft; Beschwerdeführers; Unwahr; Forderungen; Aktien; Mitteilung; Gläubiger; Schuld; Rechtlich; Französische; Vorinstanz; Aktiven; Grundsatz; Haupttat; Briefpapier; Konkurs; Spezialität; Teilnahme
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz