Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG)
Der Art. 167 SchKG wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2021 nicht aufgenommen.
Art. 167 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PS190141 | Konkurseröffnung | Beschwerde; Konkurs; Schuldner; Schuldnerin; SchKG; Bigerin; Gläubigerin; Beschwerdefrist; Zahlung; öffnung; Erstinstanzlichen; Entscheid; Konkursaufhebungsgr; Konkurseröffnung; Noven; Forderung; Zinsen; Rückzug; Zahlungsfähigkeit; Urteil; Urkunden; Eingabe; Parteien; Poststempel; Verfügung; Frist; Leistete; Beschwerdeverfahren; Obergericht |
ZH | PS180219 | Konkurseröffnung | Konkurs; Schuld; Schuldner; Schuldnerin; Gläubigerin; Beschwerde; Konkursgericht; Konkurseröffnung; SchKG; Forderung; Verfahren; Konkursamt; Handelsregister; Erstinstanzliche; Konkursgerichtes; Konkursamtes; Obergericht; Zahlung; Beschwerdeverfahren; Handelsregisteramt; Erstinstanzlichen; Zinsen; Kantons; Entscheid; Vorinstanz; Leistete; Bundesgericht; Urteil |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
117 IV 23 | Art. 167 StGB. Bevorzugung eines Gläubigers; Generalklausel. Der Tatbestand ist nur erfüllt, wenn die inkriminierte Handlung nach ihrem Unrechtsgehalt den in Art. 167 StGB genannten Regelbeispielen gleichwertig ist, sie gerade auf die Bevorzugung einzelner Gläubiger zum Nachteil der andern zielt und sich in ihr die eindeutige Bevorzugungsabsicht des Täters objektiv manifestiert. Diese Voraussetzungen sind gegeben, wenn ein Organ einer faktisch in Liquidation befindlichen AG deren Einrichtungsgegenstände veräussert und den Verkaufserlös entsprechend einem vorgefassten Entschluss ausschliesslich zur vollumfänglichen Tilgung einer längst verfallenen Darlehensschuld der AG verwendet (E. 4). | Recht; Schuld; Gläubiger; Verfallene; Beschwerdeführer; Darlehen; Verfallenen; Einrichtungsgegenstände; Tilgung; Bevorzugung; Geboten; Zahlungsmittel; übliche; Handlung; Regelbeispielen; Opcit; Umstände; Verkauf; Beschwerdeführers; Gegebenen; Umständen; Objektiv; Schweiz; Deckung; Nachteil; Angesichts; Gleichwertig; Unrechtsgehalt; Inkriminierte |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
PHILIPPE NORDMANN | Kommentar zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs | 1998 |