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Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG)

Art. 167 DBG vom 2023

Art. 167 Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) drucken

Art. 167

249 Voraussetzungen

1 Bedeutet für eine steuerpflichtige Person infolge einer Notlage die Zahlung der Steuer, eines Zinses oder einer Busse wegen einer Übertretung eine grosse Härte, so können die geschuldeten Beträge auf Gesuch hin ganz oder teilweise erlassen werden.

2 Der Steuererlass bezweckt, zur dauerhaften Sanierung der wirtschaftlichen Lage der steuerpflichtigen Person beizutragen. Er hat der steuerpflichtigen Person selbst und nicht ihren Gläubigerinnen oder Gläubigern zugutezukommen.

3 Bussen und Nachsteuern werden nur in besonders begründeten Ausnahmefällen erlassen.

4 Die Erlassbehörde tritt nur auf Erlassgesuche ein, die vor Zustellung des Zahlungsbefehls (Art. 38 Abs. 2 des BG vom 11. April 1889250 über Schuldbetreibung und Konkurs; SchKG) eingereicht werden.

5 In Quellensteuerfällen kann nur die steuerpflichtige Person selbst oder die von ihr bestimmte vertragliche Vertretung ein Erlassgesuch einreichen.

249 Fassung gemäss Ziff. I 2 des Steuererlassgesetzes vom 20. Juni 2014, in Kraft seit 1. Jan. 2016 (AS 2015 9; BBl 2013 8435).

250 SR 281.1


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 167 Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOSGSEK.2017.30Staats- und Bundessteuern 2004-2015 sowie Staatssteuern Hinterziehung 2004-2012 und Bundessteuern Hinterziehung 2005-2012 / ErlassErlass; Rekurrenten; Steuern; Steuern; Einkommen; Monatlich; Grundbetrag; Recht; Beschwerde; Berücksichtigt; Rekurs; Vorinstanz; Monatliche; Steuerpflichtigen; Wirtschaftlichen; Recht; Bundessteuer; Existenzminimum; Fällig; Überschuss; Gesuch; Erlassgesuch; Staats; Nachsteuern; Busse; Finanzdepartement; Bezahlt; Steuerschuld
SOSGSEK.2017.4Erlass, KonkursschuldenErlass; Rekurrent; Beschwerde; Staat; Kanton; Steuern; Bundessteuer; Gläubiger; Staats; Steuergericht; Konkurs; Schuldner; Gesuch; Mietzins; Recht; Praxis; Erlassabteilung; Rekurs; Gewährt; Grundbetrag; Rekurrenten; Betreibung; Beschwerdeführer; Staatssteuer; Ergänzungsleistungen; Teilweise; Steuergerichts; Vorinstanz; Finanzdepartement
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGI/2-2019/16, 17Entscheid Art. 224 StG (sGS 811.1). Stellt eine steuerpflichtige Person ein Erlassgesuch, sind bei der Prüfung der notwendigen Lebenshaltungskosten die bezahlten Steuern zum betreibungsrechtlichen Existenzminimum hinzuzurechnen (Urteil der Verwaltungsrekurskommission, Abteilung I/2, I/2-2019/16, 17 vom Steuern; Existenz; Existenzminimum; Betreibungsrechtliche; Rechtsprechung; Betreibungsrechtlichen; Entscheid; Unentgeltliche; Rechtspflege; Urteil; Kanton; Beschwerde; Bundesgerichtliche; Erlass; Vorinstanz; SchKG; Steuererlass; Unentgeltlichen; Berücksichtigen; Schuldner; Berücksichtigung; Gesuch; Gläubiger; Steueramt; Existenzminimums; Verpflichtung; Gesuchsteller; Erwägungen; Konkurs; Rekurs
SGB 2016/204Entscheid Art. 224 StG (sGS 811.1). Erlass der Kantons- und Gemeindesteuern.Das Verwaltungsgericht kam zum Schluss, dass im massgebenden Zeitpunkt der Prüfung des Erlassgesuchs von einer Notlage der Beschwerdegegner im Sinn von Art. 224 Abs. 1 StG auszugehen gewesen sei. Da die Beschwerdegegner im Zeitpunkt ihres Erlassgesuches höchstens Einnahmen in der Höhe des betreibungsrechtlichen Existenzminimum gehabt hätten, hätten sie auch keine Schulden an die Gläubiger aus dem vor über 10 Jahren erfolgten Konkurs des Ehemannes bezahlen können. Daher habe ein Steuererlass auch keine Bevorzugung anderer Gläubiger zur Folge. Auch eine grosse Härte sei zu bejahen. Bestätigung des vorinstanzlichen Entscheids (Verwaltungsgericht, B 2016/204). Beschwerde; Erlass; Beschwerdegegner; Erlassgesuch; Beschwerdeführer; Vorinstanz; Notlage; Kanton; Entscheid; Rechtlich; Begründung; Schulden; Recht; Gläubiger; Zeitpunkt; Existenzminimum; Gallen; Steuererlass; Härte; Rekurs; Steuern; Wirtschaftlichen; Betreibungsrechtliche; Verwaltungsgericht; Konkurs; Können; Kantons; Steueramt; Erlassgesuche
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
143 II 459 (2D_7/2016)Art. 83 lit. m BGG; Art. 167 ff. DBG; Art. 231 des Gesetzes des Kantons Waadt vom 4. Juli 2000 über die direkten Steuern (LI/VD); besonders bedeutender Fall betreffend den Erlass der kantonalen und kommunalen Steuern; fehlende Harmonisierung in diesem Bereich. Begriff des besonders bedeutenden Falles im Zusammenhang mit Art. 83 lit. m BGG (E. 1.2). Die neue Regelung betreffend den Steuererlass in Art. 167 ff. DBG harmonisiert die Erlassvoraussetzungen bezüglich der kantonalen und kommunalen Steuern nicht; die Frage eines allfälligen Erlasses der kantonalen und kommunalen Steuern beantwortet sich somit nach den Bestimmungen des autonomen kantonalen Rechts (E. 2.1). Die vom Kantonsgericht vorgenommene Auslegung von Art. 231 LI/VD, wonach das kantonale Recht bloss eine Kann-Vorschrift enthält und demnach keinen Rechtsanspruch auf einen Erlass der kantonalen und kommunalen Steuern einräumt, ist nicht willkürlich (E. 4, 4.4 und 4.4.1). Canton; Remise; Cantonal; Droit; Fédéral; Tribunal; D'impôt; Arrêt; Consid; Impôts; Cantonale; Recours; Particulièrement; Matière; Demande; Portant; Recourante; Comme; Décision; été; Administration; Procédure; Contre; Public; LI/VD; Position; D'une; Contribuable; L'Administration; Cette

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-6903/2015Direkte BundessteuerSteuer; Steuererlass; Beschwerde; Erlass; Recht; Beschwerdeführer; Steuererlassverordnung; Früheren; Gläubiger; Urteil; Verfahren; Unentgeltliche; Entscheid; Gesuch; Bundessteuer; BVGer; AArt; Notlage; Person; Einkommen; Angefochtene; Einkommens; Angefochtenen; Bundesverwaltungsgericht; Setze; Zeitpunkt; Forderung; Vorinstanz
A-5036/2015Direkte BundessteuerSteuer; Beschwerde; Schwerdeführerin; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Steuererlass; Erlass; Steuer; Steuererlassverordnung; Vorinstanz; Notlage; Verfahren; Busse; Person; Entscheid; Vermögenswerte; Freiwillig; Bundessteuer; Erwähnte; Entäussert; Töchter; Bundesverwaltungsgericht; Steuern; Betrag; Schenkung; übertragen; Akten; Vorinstanz

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Felix Richner Handkommentar zum DBG2016
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