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Constituziun federala da la Confederaziun svizra (BV)

Art. 167 Constituziun federala da la Confederaziun svizra (BV) drucken

Art. 167 Finanzas

L’Assamblea federala concluda las expensas da la Confederaziun, fixescha il preventiv ed approva il quint dal stadi.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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