E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Code civil suisse (CC)

Der Art. 166 ZGB wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2022 nicht aufgenommen.

Art. 166 Code civil suisse (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS210172Konkurseröffnung ohne vorgängige BetreibungBeschwerde; Beschwerdeführerin; Konkurs; Vermögen; Betreibung; Vermögens; Beschwerdegegnerin; Pfändung; Ehemann; Konkurseröffnung; Gläubiger; Genswerte; Hätte; Vermögenswerte; Forderung; Vorinstanz; Schuldner; Urteil; Hätten; Weiter; Forderungen; September; Stellt; Pfändungsvollzüge; Schuldnerin; Verlustscheine; Verfahren; Wirkung; Strafverfahren
ZHRT210094RechtsöffnungGesuch; Gesuchsteller; Beschwerde; Gesuchstellerin; Rechtsöffnung; Entscheid; Zürich; Gerichtskosten; Rechtsöffnungsgesuch; Vorinstanzliche; Beschwerdeverfahren; Gemäss; Vorinstanz; Partei; Gestellt; Parteien; Rechtsöffnungsverfahren; Aufzuerlegen; Elektronisch; Auferlegt; Unterschrift; Bundesgericht; Vorinstanzlichen; Parteientschädigung; Kosten; Allein; Verfügung; Einzelgericht; Entscheids
Dieser Artikel erzielt 26 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB.2008.00368Zuteilung eines Kindes mit AD(H)S in eine KleinklasseSchule; Beschwerde; Schüler; Kinder; Kleinklasse; Zuteilung; Pädagogische; G-Schule; Unterricht; Pädagogischen; Schülerin; Beschwerdeführende; Regelklasse; Klasse; Beschwerdeführenden; Bedürfnis; Kleinklassen; Setze; Schuljahr; Bedürfnisse; Massnahmen; Schülerinnen; Klassen; Lehrperson; Übertritt; Deutlich; Sonderpädagogischen; Gruppe; Kontakt; Privatschule
SGKV 2019/24Entscheid Art. 61 Abs. 1 Satz 1, Art. 64 Abs. 1 KVG; Art. 166 ZGB. Offene Krankenkassenprämien und Kostenbeteiligungsforderungen. Solidarische Haftung des Versicherten für die Krankenkassenprämien und Kostenbeteiligungen seiner Ehefrau und der minderjährigen Tochter. Ungenügende Substantiierung der behaupteten Zahlungen im Rechtsöffnungsverfahren (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 14. April 2020, KV 2019/24). Beschwerde; Höhe; Zahlung; Prämie; Prämien; Kostenbeteiligung; Beschwerdegegnerin; Beschwerdeführer; Betreibung; Kostenbeteiligungen; Zahlungen; KVG-Prämie; Rechnung; Leistungsabrechnung; Verzugszins; XXXXX; Recht; Referenznummer; Einsprache; Zinsen; Arcosana; Monats; XXXXXX; KVG-Prämien; Datum; Familie; Zeitraum; Tochter; Aufgelaufene; Einspracheentscheid
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
135 V 361 (9C_572/2008)Art. 10 Abs. 1 und 3 AHVG; Art. 28 Abs. 4 AHVV; Festsetzung der Beiträge nichterwerbstätiger Personen. Die Beitragsfestsetzung gemäss Art. 28 Abs. 4 AHVV auch nach rechtskräftiger gerichtlicher Ehetrennung (Art. 117 f. ZGB) ist gesetzes- und verfassungskonform (E. 4 und 5). Ehegatte; Ehegatten; Getrennte; Beitrags; Ehetrennung; Pflicht; Gerichtlich; Scheidung; Beschwerde; Getrennten; Eheliche; Unterhalt; Verhältnisse; Beschwerdeführerin; Recht; Beiträge; Beitragsbemessung; Person; Gerichtliche; Ehelichen; Verheiratet; Ungetrennt; Urteil; Hinweisen; Nichterwerbstätige; Verhältnissen; Finanziell; Soziale; Verheiratete; Gesetzes
129 V 90Art. 61 KVG; Art. 163 Abs. 1, Art. 166 Abs. 1 und 3 ZGB: Haftung des einen Ehegatten für Beitragsschulden des andern gegenüber dessen Krankenversicherer. Die solidarische Haftung des für Beitragsschulden belangten Ehegatten im Sinne von Art. 166 Abs. 1 und 3 ZGB tritt nach Einführung der obligatorischen Krankenversicherung ungeachtet dessen ein, ob das der Beitragsforderung zugrunde liegende Versicherungsverhältnis während des ehelichen Zusammenlebens oder im Hinblick auf familiäre Bedürfnisse begründet worden ist (Änderung der Rechtsprechung in BGE 119 V 16).
Familie; Prämien; Ehegatte; Versicherung; Bedürfnisse; Obligatorische; Ehegatten; Krankenversicherung; Solidarisch; Unterhalt; Schweiz; Eheliche; Zusammenlebens; Haftung; Versicherungsverhältnis; Heirat; Gehören; Recht; Prämienverbilligung; HASENBÖHLER; Hinblick; Begründet; Familie; Krankenkasse; Ehemann; Abschluss; Familiäre; Rechtsprechung

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Franz Hasenböhler, Andrea OpelBasler Kommentar2006
FRANZ HASENBÖHLER, ANDREA OPELBasler Kommentar, Zivilgesetzbuch I2006
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz