E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Cudesch civil svizzer (CCS)

Art. 166 Cudesch civil svizzer (CCS) drucken

Art. 166 F. Represchentanza da la cuminanza conjugala

F. Represchentanza da la cuminanza conjugala

1 Durant la vita cuminaivla represchenta mintga consort la cuminanza conjugala per ils basegns currents da la famiglia.

2 Per ils auters basegns da la famiglia po in consort represchentar la cuminanza conjugala mo:

1.
sch’el è vegnì autorisà latiers da l’auter consort u dal derschader;
2.
sche l’interess da la cuminanza conjugala na tolerescha nagina suspensiun da l’affar e l’auter consort na po betg dar ses consentiment pervia da malsogna, pervia d’absenza u per motivs sumegliants.

3 Mintga consort s’oblighescha persunalmain tras ses acts ed el oblighescha solidaricamain er l’auter consort, uschenavant che ses acts na surpassan betg l’autorisaziun da represchentanza en moda vesaivla per terzas persunas.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 166 Cudesch civil svizzer (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS210172Konkurseröffnung ohne vorgängige BetreibungBeschwerde; Beschwerdeführerin; Konkurs; Vermögen; Betreibung; Vermögens; Beschwerdegegnerin; Pfändung; Ehemann; Konkurseröffnung; Gläubiger; Genswerte; Hätte; Vermögenswerte; Forderung; Vorinstanz; Schuldner; Urteil; Hätten; Weiter; Forderungen; September; Stellt; Pfändungsvollzüge; Schuldnerin; Verlustscheine; Verfahren; Wirkung; Strafverfahren
ZHRT210094RechtsöffnungGesuch; Gesuchsteller; Beschwerde; Gesuchstellerin; Rechtsöffnung; Entscheid; Zürich; Gerichtskosten; Rechtsöffnungsgesuch; Vorinstanzliche; Beschwerdeverfahren; Gemäss; Vorinstanz; Partei; Gestellt; Parteien; Rechtsöffnungsverfahren; Aufzuerlegen; Elektronisch; Auferlegt; Unterschrift; Bundesgericht; Vorinstanzlichen; Parteientschädigung; Kosten; Allein; Verfügung; Einzelgericht; Entscheids
Dieser Artikel erzielt 26 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB.2008.00368Zuteilung eines Kindes mit AD(H)S in eine KleinklasseSchule; Beschwerde; Schüler; Kinder; Kleinklasse; Zuteilung; Pädagogische; G-Schule; Unterricht; Pädagogischen; Schülerin; Beschwerdeführende; Regelklasse; Klasse; Beschwerdeführenden; Bedürfnis; Kleinklassen; Setze; Schuljahr; Bedürfnisse; Massnahmen; Schülerinnen; Klassen; Lehrperson; Übertritt; Deutlich; Sonderpädagogischen; Gruppe; Kontakt; Privatschule
SGKV 2019/24Entscheid Art. 61 Abs. 1 Satz 1, Art. 64 Abs. 1 KVG; Art. 166 ZGB. Offene Krankenkassenprämien und Kostenbeteiligungsforderungen. Solidarische Haftung des Versicherten für die Krankenkassenprämien und Kostenbeteiligungen seiner Ehefrau und der minderjährigen Tochter. Ungenügende Substantiierung der behaupteten Zahlungen im Rechtsöffnungsverfahren (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 14. April 2020, KV 2019/24). Beschwerde; Höhe; Zahlung; Prämie; Prämien; Kostenbeteiligung; Beschwerdegegnerin; Beschwerdeführer; Betreibung; Kostenbeteiligungen; Zahlungen; KVG-Prämie; Rechnung; Leistungsabrechnung; Verzugszins; XXXXX; Recht; Referenznummer; Einsprache; Zinsen; Arcosana; Monats; XXXXXX; KVG-Prämien; Datum; Familie; Zeitraum; Tochter; Aufgelaufene; Einspracheentscheid
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
135 V 361 (9C_572/2008)Art. 10 Abs. 1 und 3 AHVG; Art. 28 Abs. 4 AHVV; Festsetzung der Beiträge nichterwerbstätiger Personen. Die Beitragsfestsetzung gemäss Art. 28 Abs. 4 AHVV auch nach rechtskräftiger gerichtlicher Ehetrennung (Art. 117 f. ZGB) ist gesetzes- und verfassungskonform (E. 4 und 5). Ehegatte; Ehegatten; Getrennte; Beitrags; Ehetrennung; Pflicht; Gerichtlich; Scheidung; Beschwerde; Getrennten; Eheliche; Unterhalt; Verhältnisse; Beschwerdeführerin; Recht; Beiträge; Beitragsbemessung; Person; Gerichtliche; Ehelichen; Verheiratet; Ungetrennt; Urteil; Hinweisen; Nichterwerbstätige; Verhältnissen; Finanziell; Soziale; Verheiratete; Gesetzes
129 V 90Art. 61 KVG; Art. 163 Abs. 1, Art. 166 Abs. 1 und 3 ZGB: Haftung des einen Ehegatten für Beitragsschulden des andern gegenüber dessen Krankenversicherer. Die solidarische Haftung des für Beitragsschulden belangten Ehegatten im Sinne von Art. 166 Abs. 1 und 3 ZGB tritt nach Einführung der obligatorischen Krankenversicherung ungeachtet dessen ein, ob das der Beitragsforderung zugrunde liegende Versicherungsverhältnis während des ehelichen Zusammenlebens oder im Hinblick auf familiäre Bedürfnisse begründet worden ist (Änderung der Rechtsprechung in BGE 119 V 16).
Familie; Prämien; Ehegatte; Versicherung; Bedürfnisse; Obligatorische; Ehegatten; Krankenversicherung; Solidarisch; Unterhalt; Schweiz; Eheliche; Zusammenlebens; Haftung; Versicherungsverhältnis; Heirat; Gehören; Recht; Prämienverbilligung; HASENBÖHLER; Hinblick; Begründet; Familie; Krankenkasse; Ehemann; Abschluss; Familiäre; Rechtsprechung

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Franz Hasenböhler, Andrea OpelBasler Kommentar2006
FRANZ HASENBÖHLER, ANDREA OPELBasler Kommentar, Zivilgesetzbuch I2006
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz