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Swiss Criminal Code (SCC)

Art. 166SCC from 2020

Art. 166 Swiss Criminal Code (SCC) drucken

Art. 166 3. Bankruptcy and debt collection felonies or misdemeanours / Failure to keep proper accounts

Failure to keep proper accounts

Any debtor who fails to comply with a statutory obligation to which he is subject to keep and preserve business accounts or draw up a balance sheet, with the result that his financial position is not or not fully ascertainable, is liable, if bankruptcy proceedings are commenced against him or a certificate of unsatisfied claims has been issued in his respect following a seizure of assets in accordance with Article 43 of the Federal Act of 11 April 18891 on Debt Enforcement and Bankruptcy (DEBA), to a custodial sentence not exceeding three years or to a monetary penalty.


1 SR 281.1


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 166 Swiss Criminal Code (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB210309Betrügerischer Konkurs und Pfändungsbetrug etc.Schuldig; Schuldigte; Beschuldigte; Schuldigten; Beschuldigten; Konkurs; Darlehen; Recht; Anklage; Konto; Berufung; Über; Sinne; Urteil; Recht; Verfahren; Punkt; Freiheit; Freiheitsstrafe; Anwaltschaft; Ordner; Staatsanwaltschaft; Vorinstanz; Asservat-Nr; Schwester; Zahlung; Mehrfache; Unrechtmässig; Positiv
ZHSB210265Veruntreuung etc.Schuldig; Beschuldigte; Privatkläger; Vorinstanz; Privatklägerin; Beschuldigten; Verfahren; Berufung; Staatsanwalt; Freiheitsstrafe; Staatsanwalts; Dossier; Staatsanwaltschaft; Verteidigung; Urteil; Monate; Weitere; Delikt; September; Amtlich; Kosten; Gericht; Amtliche; Verfahrens; Gerichts; Entscheid; Betreffen; Limmattal; Küche
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
GRA 2021 26Kantons-, Gemeinde- und direkte Bundessteuer
BSSB.2020.9 (AG.2021.81)Raub, Erpressung (Gewaltanwendung), einfache Körperverletzung und Unterlassung der Buchführung - (Beschwerde am Bundesgericht hängig)Berufung; Berufungskläger; Berufungsklägers; Gemäss; Schweiz; Werden; Urteil; Könne; Vorinstanz; Schuldig; Weiter; Täter; Kabelbinder; Landes; Wohnung; Weitere; Gewesen; Worden; Landesverweisung; Freiheitsstrafe; Spreche; Sprechen; Würde; Lassen; Bestand; Waffen; Jahren; Gericht; Treffe; Monate
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
131 IV 56Unterlassung der Buchführung (Art. 166 StGB); ordnungswidrige Führung der Geschäftsbücher (Art. 325 StGB); Aufbewahrung der Geschäftsbücher einer aufgelösten Aktiengesellschaft an einem sicheren Ort (Art. 747 OR). Die Verletzung der Pflicht zur Aufbewahrung der Geschäftsbücher nach der Einstellung des Konkursverfahrens mangels Aktiven ist nicht gemäss Art. 166 StGB strafbar (E. 1.3). Die Liquidatoren sind persönlich verpflichtet, einen sicheren Ort für die Aufbewahrung der Geschäftsbücher der aufgelösten Aktiengesellschaft nach deren Löschung im Handelsregister zu bezeichnen. Die Verletzung dieser Pflicht fällt unter den Anwendungsbereich von Art. 325 StGB (E. 1.4.2). Verjährung (E. 1.4.3). Geschäfts; Konkurs; Geschäftsbücher; Konkursverfahren; Aufbewahrung; Beschwerde; Aktiven; Mangels; Konkursverfahrens; Beschwerdeführer; Gesellschaft; Pflicht; Handelsregister; Einstellung; Person; Löschung; Aktiengesellschaft; Juristische; Buchführung; Juristischen; Konkursamt; Aufzubewahren; Schuld; Organ; Verletzung; Personen; Unterlassung; Geschäftsbüchern; Sicheren; Recht
117 IV 163Art. 166 StGB; Unterlassung der Buchführung. Zur Erfüllung des subjektiven Tatbestandes genügt Eventualvorsatz (Präzisierung der Rechtsprechung). Buchführung; Unterlassung; Beschwerde; Eventualvorsatz; Vermögensstand; Verschleierung; Finanziellen; Buchhaltung; Nichtigkeitsbeschwerde; Tatbestand; Subjektive; Beschwerdeführer; Genügt; Gesellschaften; Vorinstanz; Erwägungen; Wiederholter; EDV-Anlage; Fortgesetzter; Sachverhalt; Berufungsverfahren; Kassationshof; Verletzung; Tatbestandes; Subjektiven; Gallen; Kantons; Urteil; Muss; Eventualvorsatz

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-6013/2019BerufsprüfungPrüfung; Beschwerde; Beschwerdeführer; Vorinstanz; Prüfungsordnung; Register; Verurteilung; Registerauszug; Recht; Prüfungskommission; Zulassung; Beruf; Urteil; Entscheid; Beschwerdeführers; Bundesverwaltungsgericht; Eintragung; Prüfungszweck; Immobilienbewertung; Verurteilungen; Verhältnis; Registerauszugs; Verfahren; Eintragungen; Rechtlich; Partei; Verhältnismässigkeit; Angefochten; Schweiz

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
PETER ALBRECHT Kommentar zum schweizerischen Strafrecht1990
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