1 Nach Ablauf von 20 Tagen seit der Zustellung der Konkursandrohung kann der Gläubiger unter Vorlegung dieser Urkunde und des Zahlungsbefehls beim Konkursgerichte das Konkursbegehren stellen.
2 Dieses Recht erlischt 15 Monate nach der Zustellung des Zahlungsbefehls. Ist Rechtsvorschlag erhoben worden, so steht diese Frist zwischen der Einleitung und der Erledigung eines dadurch veranlassten gerichtlichen Verfahrens still.329
329 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 16. Dez. 1994, in Kraft seit 1. Jan. 1997 (AS 1995 1227; BBl 1991 III 1).
2. Rückzug >Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PD230004 | Forderung / Sicherheit | Beschwerde; Schwerdegegnerin; Beschwerdegegnerin; Beschwerdeführerin; Zahlung; Konkurs; Zahlungs; Betreibung; Higkeit; Fähigkeit; Vorinstanz; Partei; Zahlungsunfähigkeit; Parteientschädigung; Entscheid; Sicherheit; Konkurse; Unterlagen; Konkurseröffnung; Wäre; Aufl; Verfügung; Pfändung; Forderung; Streitwert; Vorliege; Verfahren; Gericht; SchKG; Frist |
ZH | PS220197 | Konkurseröffnung | Konkurs; Beschwerde; Betreibung; Schuldner; Schuldnerin; Verfahren; Konkursandrohung; Bigerin; Betreibungsamt; Gläubigerin; SchKG; Bezirksgerichtes; Dietikon; Entscheid; Konkurseröffnung; Handelsregister; Summarischen; Urteil; Nichtigkeit; Einzelgericht; Aufsichtsbehörde; Folgend:; Beschwerdeführerin; Bundesgericht; Verfahrens; Datum; Verfügung; Aufschiebende; Einzelgerichtes; Konkursgericht |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | AVI 2006/144 | Entscheid Art. 51 Abs. 1 lit. b AVIG. Für die Erfüllung dieses Insolvenztatbestandes genügt die Konkursandrohung. Die Stellung des Konkursbegehrens ist nicht erforderlich (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 12. Juli 2007, AVI 2006/144). Aufgehoben durch Urteil des Bundesgerichts 8C_441/2007, 8C_490/2007 | Arbeit; Konkurs; Beschwerde; Arbeitgeber; Beschwerdeführer; Insolvenzentschädigung; Arbeitsverhältnis; Arbeitsverhältnisses; Schadenminderungspflicht; Beschwerdegegnerin; Zahlung; Anspruch; Arbeitgebers; Nieder; Gläubiger; Überschuldung; Person; Versicherungsgericht; Hinweis; Konkursverfahren; Vorzuschiessen; Konkurseröffnung; Zeitraum; Konkursbegehren; Auflösung; Urteil; Erfüllt; Lohnforderungen; Eidgenössische; Konkursgerichts |
SG | AVI 2003/63 | EntscheidInsolvenzentschädigung. Art. 55 Abs. 1 Satz 1 AVIG: Anwendungsfall der Schadenminderungspflicht. Der Anspruch auf Insolvenzentschädigung entfällt, wenn die Arbeitnehmerschaft nach Auflösung des Arbeitsverhältnisses die Lohnansprüche nicht innert nützlicher Frist geltend macht. Ernsthafte Aussichten auf eine einvernehmliche Regelung der offenen Ansprüche können unter Umständen ein Zuwarten mit der Betreibung oder der klageweisen Verfolgung der Ansprüche rechtfertigen. Vorliegend kann trotz fehlenden betreibungsrechtlichen Vorgehens nicht gesagt werden, der Beschwerdeführer habe ohne zureichenden Grund zu lange auf die Geltendmachung seiner Lohnansprüche gegenüber seiner ehemaligen Arbeitgeberin verzichtet. Mit einem Lohnverlust musste er aufgrund der damals durchaus ernst zu nehmenden Zusagen der Arbeitgeberin nicht rechnen. (Versicherungsgericht, 28. November 2003, AVI 2003/63) Präsident Martin Rutishauser, Versicherungsrichterin Monika Gehrer, Versicherungsrichter | Arbeit; Arbeitgeber; Beschwerde; Arbeitgeberin; Sozialhilfe; Insolvenz; Beschwerdeführer; Zahlung; Insolvenzentschädigung; Anspruch; Sozialhilfestelle; Konkurs; Arbeitnehmer; Betreibung; Versicherungsgericht; Lohnforderung; Gemeinde; Recht; Arbeitgebers; Frist; Beschwerdeführers; Arbeitsverhältnisse; Beschwerdegegnerin; Arbeitsverhältnisses; Schadenminderungspflicht; Entscheid; Erfüllt; Arbeitgeberschaft; Verfügung |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
139 III 491 (5A_258/2013) | Art. 174 Abs. 2 SchKG; Frist für das Glaubhaftmachen der Zahlungsfähigkeit und für den Urkundenbeweis. Mit der auf 1. Januar 2011 in Kraft getretenen redaktionellen Anpassung ist keine materielle Gesetzesänderung verbunden. Nach wie vor hat der Schuldner die Zahlungsfähigkeit mit der Beschwerde glaubhaft zu machen und sind mit dieser auch die Urkunden für den Beweis der Konkursaufhebungsgründe i.S. von Ziff. 1-3 einzureichen (E. 4). | Beschwerde; Konkurs; SchKG; Noven; Auslegung; Entscheid; Konkurse; Zahlung; Setze; Gesetzes; Wortlaut; Novenrecht; Schuldner; Urteil; Betreibung; Bezug; Beschwerdefrist; Revision; Vorgebracht; Rechtsmittels; Konkurseröffnung; Fassung; Systematische; Einlegung; Betreibungsamt; Konkursaufhebungsgründe; Urkunden; Frist; Beschwerdeführerin; Zahlungsfähigkeit |
138 III 225 (5A_895/2011) | Zustellungsfiktion und Anzeige der Konkursverhandlung. Die für eingeschriebene Sendungen geltende Zustellungsfiktion (Art. 138 Abs. 3 lit. a ZPO) ist auf die Anzeige der Konkursverhandlung (Art. 168 SchKG) nicht anwendbar (E. 3). | Konkurs; Zustellung; SchKG; Beschwerde; Konkursverhandlung; Anzeige; Schuld; Recht; Beschwerdeführerin; Verfahren; Rechnen; Konkursandrohung; Frist; Schuldner; Konkurseröffnung; Prozessrechtsverhältnis; Zustellungsfiktion; Schrieben; Sendung; Urteil; Ersucht; Konkursbegehren; Rechtsöffnung; Obergericht; Zugestellt; Schuldbetreibung; Gläubiger; Gerichtliche; Entscheid |