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Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG)

Art. 166 IPRG vom 2022

Art. 166 Bundesgesetz
über das Internationale Privatrecht (IPRG) drucken

Art. 166

111

1 Ein ausländisches Konkursdekret wird auf Antrag der ausländischen Konkursverwaltung, des Schuldners oder eines Konkursgläubigers anerkannt, wenn:

a.
das Dekret im Staat, in dem es ergangen ist, vollstreckbar ist;
b.
kein Verweigerungsgrund nach Artikel 27 vorliegt; und
c.
es ergangen ist:
1.
im Wohnsitzstaat des Schuldners, oder
2.
im Staat des Mittelpunktes der hauptsächlichen Interessen des Schuldners, vorausgesetzt, dieser hatte im Zeitpunkt der Eröffnung des ausländischen Verfahrens seinen Wohnsitz nicht in der Schweiz.

2 Hat der Schuldner eine Zweigniederlassung in der Schweiz, so ist ein Verfahren nach Artikel 50 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 11. April 1889112 über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) bis zur Veröffentlichung der Anerkennung nach Artikel 169 dieses Gesetzes zulässig.

3 Ist ein Verfahren nach Artikel 50 Absatz 1 SchKG bereits eröffnet und die Frist nach Artikel 250 SchKG nicht abgelaufen, so wird dieses Verfahren nach der Anerkennung des ausländischen Konkursdekrets eingestellt. Bereits angemeldete Forderungen werden nach Massgabe von Artikel 172 in den Kollokationsplan des Hilfskonkursverfahrens aufgenommen. Die aufgelaufenen Verfahrenskosten werden dem Hilfskonkursverfahren zugeschlagen.

111 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 16. März 2018, in Kraft seit 1. Jan. 2019 (AS 2018 3263; BBl 2017 4125).

112 SR 281.1

II. Verfahren >1. Zuständigkeit >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 166 Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLB220014Auskunft und Rechenschaftsablage sowie SchadenersatzRecht; Vorinstanz; Insolvenzverwalter; Klage; Klagt; Schweiz; Konkurs; Rungsbefugnis; Berufung; Freigabe; Klagten; Prozessführungsbefugnis; Ansprüche; Beklagten; Deutsche; Vorliegen; SchKG; Vermögens; Partei; Zeitpunkt; Insolvenzverfahren; Prozessvoraussetzung; Verfahren; Abtretung; Anschlusskonkurs; Wäre; Testamentsvollstrecker; Schweizerische; Konto
ZHPS210122Revision des Urteils vom 18. November 2020 (EK201342)Schwer; Beschwerde; Konkurs; Beschwerdegegnerin; Schwerdeführerin; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Anerkennung; Verfahren; Entscheid; Gemäss; Liquidation; Zürich; Vorinstanz; Konkursdekret; Partei; Auflösung; Konkursgericht; Revision; Urteil; Verfügung; Wiedererwägung; Digung; November; Gesellschaft; Gesuch; Ausländische; Stellt; Treten
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
142 III 110 (5A_619/2015)Art. 106 ff. ZPO; Prozesskostenverteilung im Einparteienverfahren. Obsiegt die Partei in einem Einparteienverfahren vor der Rechtsmittelinstanz, so hat ihr der Kanton unter Vorbehalt von Art. 116 ZPO eine Parteientschädigung für das Rechtsmittelverfahren auszurichten (E. 3.1-3.4). Beschwerde; Kanton; Partei; Verfahren; Recht; Parteien; Parteientschädigung; Beschwerdeführer; Urteil; Obergericht; Kantons; Partei; Kantonsgericht; Rechtsmittel; Gericht; Bundesgericht; Entscheid; Auferlegt; Prozesskosten; Beschluss; Konkurs; Recht; Rechtsmittelverfahren; Rechtsverzögerung; Kantonale; Einparteienverfahren; Gerichtskosten; Freiwilligen; Konstellation; Gesuch
141 III 222Art. 166 Abs. 1 lit. c IPRG; Anerkennung eines ausländischen Konkursdekrets in der Schweiz, Gegenrecht. Voraussetzungen für die Bejahung des Gegenrechts im Allgemeinen (E. 4). Auf dem Gebiet des internationalen Konkursrechts halten die Niederlande Gegenrecht (E. 5). Konkurs; Ausländische; Recht; Ausländischen; Niederlande; Anerkennung; Recht; Niederlanden; Schweizerischen; Konkurse; Staat; Schweiz; Gläubiger; Vermögens; Bezug; Konkursverwalter; Vermögenswerte; Konkursdekret; Niederländische; International; Gelegene; Urteil; Internationale; Gelegenen; Kantons; Konkursrecht; Verfügung; Insolvenzverfahren

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-5964/2017Finanzmarktaufsicht (Übriges)Beschwerde; Beschwerdeführerin; Beschwerdegegnerin; Recht; Vorinstanz; Verfahren; Recht; Schweiz; Vermögens; Vermögenswerte; Ausländische; Order; Hilfskonkurs; Gläubiger; Verfahrens; Verfügung; Ausländischen; Pfand; Bundes; Pfandgesicherte; Konkurs; Insolvenz; Hilfskonkursverfahren; BankG; Forderung; Antiguanische; Partei; Belegene
B-6065/2015Finanzmarktaufsicht (Übriges)Beschwer; Beschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Beschwerdegegnerin; Vorinstanz; Order; Forderung; Gläubiger; Verfügung; Ausländische; Schweiz; Gesicherte; Verfahren; Recht; Konkurs; BankG; Ausländischen; Pfandgesichert; Pfandgesicherte; Pfand; Bundes; Angefochten; Angefochtene; Banken; Setze; Forderungen; Bundesverwaltungsgericht

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
STEPHEN V. BERTIBasler Kommentar, Internationales Privatrecht2007
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