Art. 165 ZGB vom 2020
Art. 165 E. Unterhalt der Familie / III. Ausserordentliche Beiträge eines Ehegatten
III. Ausserordentliche Beiträge eines Ehegatten
1 Hat ein Ehegatte im Beruf oder Gewerbe des andern erheblich mehr mitgearbeitet, als sein Beitrag an den Unterhalt der Familie verlangt, so hat er dafür Anspruch auf angemessene Entschädigung.
2 Dies gilt auch, wenn ein Ehegatte aus seinem Einkommen oder Vermögen an den Unterhalt der Familie bedeutend mehr beigetragen hat, als er verpflichtet war.
3 Ein Ehegatte kann aber keine Entschädigung fordern, wenn er seinen ausserordentlichen Beitrag aufgrund eines Arbeits—, Darlehens- oder Gesellschaftsvertrages oder eines andern Rechtsverhältnisses geleistet hat.
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Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | AVI 2015/16 | Entscheid Art. 23 Abs. 1 AVIG. Versicherter Verdienst. Ehefrau arbeitete in der Zahnarztpraxis ihres Ehemannes. Dabei wurde der Lohn jeweils buchhalterisch auf ein Eigenkapitalkonto gebucht. Zur Bestreitung des Lebensunterhalts tätigten die Ehegatten jeweils Bezüge vom Geschäftskonto bzw. vom Konto des Ehemannes. Eine klare Abtrennung eines der Beschwerdeführerin zustehenden und in ihrer alleinigen Verfügungsgewalt stehenden Lohnes ist damit nicht ausgewiesen, weshalb diese Tätigkeit keine Beitragszeiten bildet (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 5. Oktober 2016,AVI 2015/16).Entscheid vom 5. Oktober 2016 | Beschwerde; Konto; Beschwerdeführerin; Verdienst; Konto; Buchung; Ehemann; Effektiv; Beitragszeit; Worden; Einzelfirma; Einkommen; Lohnbezug; Beschwerdegegnerin; Verfügung; Ehemannes; Arbeitslosenentschädigung; Anspruch; Recht; Beschäftigung; Erfolgte; Monatlich; Ausbezahlt; Lohnaufwand; Arbeitslosenkasse; Worden; Privatbezüge; Beitragspflichtige; Bezogen |
BS | AL.2019.32 (SVG.2020.221) | AVIG Einspracheentscheid vom 10. September 2019 Nichtigkeit; Abstellen auf die effektiv bezogenen Lohnzahlungen bei der Prüfung der erfüllten Beitragszeit | Schwer; Beschwerde; Arbeit; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Verfügung; Anspruch; Einsprache; Entscheid; Beitrag; Tatsächlich; Beitragszeit; Einspracheentscheid; Werden; Arbeitnehmer; Schreiben; Erfüllt; Anspruchs; Nichtigkeit; Versicherte; Arbeitgeber; Februar; Arbeitsverhältnis; Stellt; Versicherten; Handelt; Dessen; Lassen; Diesem; Arbeitsverhältnisses |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
138 III 348 (5A_540/2011) | Art. 165 Abs. 2 ZGB; angemessene Entschädigung. Voraussetzungen der Gewährung einer angemessenen Entschädigung an den Ehegatten, der aus seinem Einkommen oder Vermögen an den Unterhalt der Familie mehr beigetragen hat, als er verpflichtet war (E. 7.1.1 und 7.1.2). Berechnung des Betrags der Entschädigung (E. 7.1.3). Prüfung des vorliegenden Falls (E. 7.2-7.4). | Entre; époux; Recourant; Indemnité; Fortune; été; Aient; Droit; Consid; Dépenses; Canton; Contribution; L'entretien; Arrêt; Cantonal; Compte; L'intimée; Qu'il; Travaux; D'entretien; L'époux; Mariage; Cantonale; Avoir; Ainsi; Elles; Mobilière; Certaine; D'une; Famille |
136 III 209 (5A_733/2009) | Art. 204 Abs. 2, Art. 207 Abs. 1 und Art. 214 Abs. 1 ZGB; massgebende Zeitpunkte für den Bestand der Errungenschaft und für deren Bewertung; Sonderfälle. Voraussetzungen, unter denen nach Auflösung des Güterstandes getätigte Investitionen in einen Vermögenswert der Errungenschaft in der güterrechtlichen Auseinandersetzung berücksichtigt werden können (E. 5). Bewertung und Methoden der Bewertung eines kaufmännischen Unternehmens; Berücksichtigung von Forderungen des zur Errungenschaft gehörenden Unternehmens gegen dessen Inhaber als Schulden der Errungenschaft (E. 6). | Beschwerde; Beschwerdeführer; Firma; Rechtlich; Errungenschaft; Bewertung; Unternehmen; Güterrechtlich; Güterrechtliche; Schuld; Auseinandersetzung; Investition; Ertrag; Ertrags; Auflösung; Güterstandes; Forderung; Unternehmens; Berücksichtigt; Ertragswert; Güterrechtlichen; Investitionen; Scheidung; Beschwerdeführers; Urteil; Zeitpunkt; Liquidationswert; Ehegatte; Kantons |