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Cudesch penal svizzer (CPS)

Art. 165 Cudesch penal svizzer (CPS) drucken

Art. 165 3. Crims u delicts da concurs e da scussiun. / Nauscha administraziun

Nauscha administraziun

1. Il debitur che, en autra maniera che quellas previsas en l’artitgel 164, tras nauscha administraziun, en spezial cun ina dotaziun da chapital nunsuffizienta, cun expensas sproporziunadas, cun speculaziuns ristgadas, cun dar u cun duvrar credits da levsenn, cun sfarlattar valurs da facultad e cun negliger grevamain la lavur professiunala u l’administraziun da la facultad,

chaschuna sia surdebitaziun u fa vegnir quella anc mendra, chaschuna sia atgna insolvenza u fa la situaziun concernent sia facultad anc mendra malgrà ch’el sa da sia insolvenza,

vegn chastià cun in chasti da detenziun fin a 5 onns u cun in chasti pecuniar, sch’il concurs è vegnì declerà cunter el u sch’igl è vegnì emess in attest da perdita cunter el.

2. Il debitur stumà sin via d’ina impegnaziun vegn persequità mo sin plant d’in creditur che ha survegnì in attest da perdita cunter el.

Il plant sto vegnir purtà entaifer 3 mais dapi il di la consegna da l’attest da perdita.

Il creditur che ha surmanà il debitur da far debits da levsenn, da far expensas sproporziunadas u da far speculaziuns ristgadas ubain che ha explotà quel en moda usurara, n’ha betg il dretg da purtar plant.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 165 Cudesch penal svizzer (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB210309Betrügerischer Konkurs und Pfändungsbetrug etc.Schuldig; Schuldigte; Beschuldigte; Schuldigten; Beschuldigten; Konkurs; Darlehen; Recht; Anklage; Konto; Berufung; Über; Sinne; Urteil; Recht; Verfahren; Punkt; Freiheit; Freiheitsstrafe; Anwaltschaft; Ordner; Staatsanwaltschaft; Vorinstanz; Asservat-Nr; Schwester; Zahlung; Mehrfache; Unrechtmässig; Positiv
ZHSB170493Misswirtschaft etc. und WiderrufSchuldig; Beschuldigte; Geldstrafe; Urteil; Berufung; Freiheitsstrafe; Tagessätze; Tagessätzen; Vorinstanz; Verteidigung; Recht; Gläubiger; Gläubigerschädigung; Amtliche; Busse; Staatsanwaltschaft; Kantons; Verkehrsregelverletzung; Höhe; Beschuldigten; Grobe; Tatschwere; Tigen; Bezirksgerichtes; Meilen; Bestrafen; Misswirtschaft; Ordner
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGAHV 2015/27Entscheid Art. 52 AHVG. Organhaftung. Der Beschwerdeführer war als formelles Organ einer in Konkurs gefallenen GmbH im Handelsregister eingetragen (Geschäftsführer und einziger Gesellschafter). Weder sein Hinweis auf seine Rolle als blosser "Strohmann" noch auf seine angebliche Unerfahrenheit in geschäftlichen Dingen vermögen ihn von der Organhaftung zu entlasten. So trifft den "Strohmann" gerade den Vorwurf, sich auf Verhältnisse eingelassen zu haben, die ihm die korrekte Ausübung seiner Pflichten verunmöglichen; den Unfähigen trifft ein Übernahmeverschulden. Im Übrigen gilt ein objektivierter Verschuldensmassstab (E. 2.3). Schliesslich ist auch nicht davon auszugehen, dass der Beschwerdeführer - wie geltend gemacht - urteilsunfähig war, so dass die entsprechende Vermutung des Art. 16 ZGB nicht umgestossen wird (E. 2.4) (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 10. März 2017, AHV 2015/27). Beschwerde; Beschwerdeführer; Organ; Schaden; Geschäftsführer; Rechtlich; Rechtliche; Arbeitgeber; Verschulden; Urteil; Recht; Konkurs; Gesellschaft; Beschwerdeführers; Beschwerdegegnerin; Handelsregister; Ausgleichskasse; Schadenersatz; Pflicht; Faktischen; Arbeitnehmer; Person; Lässig; Haftung; Pflichten; Fähigkeit; Bücher
BSBES.2020.110 (AG.2020.526)Rechtsverweigerungsbeschwerde Beschwerde; Beschwerdeführerin; Schuldig; Beschuldigte; Staatsanwaltschaft; Veruntreuung; Strafbefehl; Beschuldigten; Anklage; Rechnung; Verfahren; Gemäss; Anvertraut; Werden; Vorliegend; Basel-Stadt; Darlehen; Vorliegende; Worden; Einstellung; Kommentar; Verfahrens; Nichtanhandnahme; Leistungen; Tatbestand; Misswirtschaft; Gelder; Sachverhalt; Dieser; Kunden
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
144 IV 52Art. 165 Ziff. 1 StGB, Art. 33 BankG; Bankenkonkurs als objektive Strafbarkeitsbedingung der Misswirtschaft. Eine Verurteilung wegen Misswirtschaft ist auch nach einer Konkurseröffnung gestützt auf Art. 33 BankG möglich (E. 7.3 und 7.5). Konkurs; BankG; Banken; Urteil; Liquidation; FINMA; Beziehungsweise; Konkursrechtliche; Aufsichtsrechtliche; Hinweisen; Urteile; Bankengesetz; Insolvenz; Objektive; Barkeitsbedingung; Dispositivziffer; Rechtlichen; SchKG; Überschuldung; Bewilligung; Kapital; Gläubiger; Hinweisen; Basler; Beschwerde; Konkurseröffnung; Misswirtschaft; Bankenkonkurs
141 I 201 (2C_1058/2014)Art. 13, 16 und 36 BV; gesetzliche Grundlage für Grundrechtseingriffe. Die unbefristete Auflage an einen Verfügungsadressaten, wonach er den Inhalt der Verfügung nur mit Zustimmung der FINMA herausgeben oder zugänglich machen darf, stellt einen schweren Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht und die Meinungsäusserungsfreiheit dar. Die FINMA verfügt über keine ausreichende gesetzliche Grundlage für einen solchen Eingriff (E. 4). FINMA; Verfügung; Gesetzlich; Gesetzliche; Grundlage; FINMAG; Beschwerde; Informationen; Person; Urteil; Daten; Geheim; Verwaltung; Personen; Zustimmung; Personendaten; Ausreichend; Öffentlichkeit; Rechtliche; Verfahren; Interesse; Recht; Geheimhaltung; Behörde; Bundesgesetz; Begründung; Ausreichende; Finanzmarktaufsicht

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
CN.2021.14Berufung; Bundes; Verfahren; Schuldig; Kammer; Filter; Hinzufügen; öffnen; Entscheid; Entscheide; BStGer; Urteil; Anklage; Beschuldigte; Rechtsanwalt; Berufungsgegner; Vertrete; Vertreten; Berufungserklärung; Partei; Berufungsgegnerin; Verfahrens; Verfahren; Beschwerde; Beschuldigten; Urteils; Herrn; Ersatz
BP.2019.83Entschädigung der beschuldigten Person bei Einstellung des Verfahrens (Art. 429 ff. StPO). Amtliche Verteidigung im Beschwerdeverfahren (Art. 132 Abs. 1 lit. b StPO).
Beschwerde; Akten; Beschwerdeführer; Verfahren; Verfahren; Kammer; Entschädigung; Verfahrens; Bundesstrafgericht; Geschäft; Schuldig; Amtlich; Verteidigung; Genugtuung; Bundesstrafgerichts; Verfügung; Verwaltungsrat; Person; Beschuldigte; Amtliche; Bundesgericht; Sorgfalt; Beschwerdekammer; Bundesanwaltschaft; Bundesgerichts; Einstellung; Beschwerdeführers; Verfahrens; Verteidiger;

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Trechsel, OggPraxiskommentar, Zürich , St. Gallen 2008
Alexander BrunnerBasler Kommentar StGB Bd. II2007
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