Art. 165 OR vom 2021
Art. 165
1 Die Abtretung bedarf zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Form.
2 Die Verpflichtung zum Abschluss eines Abtretungsvertrages kann formlos begründet werden.
2. Übergang kraft Gesetzes oder Richterspruchs>
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Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | SB.2015.9 (AG.2020.648) | ad 1 und 2: mehrfache ungetreue Geschäftsbesorgung (Bereicherungsabsicht), mehrfache Urkundenfälschung, etc. (ad 1: BGer 6B_85/2021) (ad 2: BGer 6B_1208/2020) | Berufung; Berufungskläger; Erfahren; Worden; Geschäft; Werden; Franchising; Welche; Geschäfts; Berufungsklägers; Berufungsverhandlung; Staatsanwalt; Verfahren; Stellt; Staatsanwaltschaft; Urteil; Rechte; Dieser; Strafgericht; Ausführung; Führt; Ausführungen; Gericht; Hätte; Eingabe; Beweis; Liegen; Rechts; Halten; Aktien |
BS | SB.2015.9 (AG.2018.124) | ad 1: mehrfache ungetreue Geschäftsbesorgung (Bereicherungsabsicht), mehrfache Urkundenfälschung, etc. (BGer 6B_396/2018 vom 15.11.2018: Rückweisung) ad 2: mehrfache ungetreue Geschäftsbesorgung (Bereicherungsabsicht), mehrfache Urkundenfälschung, etc. (BGer 6B_383/2018 vom 15.11.2018: Rückweisung) | Berufung; Berufungskläger; Worden; Geschäft; Werden; Welche; Staatsanwalt; Geschäfts; Franchising; Staatsanwaltschaft; Stellt; Berufungsklägers; Hätte; Führt; Rechte; Wurden; Dieser; Strafgericht; Urteil; Gewesen; Könne; Liegen; Gericht; Geführt; Aktien; Spreche; Ausführung; Gemäss; Sprechen; Vorinstanz |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
141 III 68 (4A_414/2014) | Art. 88 i.V.m. Art. 59 Abs. 2 lit. a ZPO; Klage des Betreibungsschuldners auf Feststellung des Nichtbestands der Forderung; hinreichendes Feststellungsinteresse. Lockerung der Voraussetzungen, unter denen die negative Feststellungsklage des betriebenen Schuldners, der Rechtsvorschlag erhoben hat, zuzulassen ist (E. 2). | Betreibung; Feststellung; Recht; SchKG; Feststellungsklage; Forderung; Betriebene; Schuld; Beschwerde; Interesse; Gläubiger; Betriebenen; Negative; Schuldner; Urteil; Betreibungsregister; Klage; Rechtsvorschlag; Angeblich; Betreibungen; Rechtsprechung; Schutzwürdige; Angebliche; Beschwerdegegner; Kredit; Schutzwürdiges; Bundesgericht; Negativen; Klagte |
127 III 403 | Motorfahrzeughaftpflicht; Schadensberechnung. Schadensbegriff (E. 4a). Haushaltschaden; keine Berücksichtigung vermehrter Haushaltarbeiten des Ehepartners des Geschädigten; Massgeblichkeit von auf schadensfremden Gründen beruhender Veränderung der Aufgabenteilung gemäss Art. 163 Abs. 2 und 3 ZGB (E. 4b). Berechnung des Schadens, welcher durch Beeinträchtigung der Mitarbeit im Gewerbe des Ehegatten verursacht wird (E. 4c). | Haushalt; Schaden; Ehegatte; Ehegatten; Schadens; Haushalts; Mitarbeit; Vorinstanz; Gewerbe; Haushaltschaden; Beeinträchtigung; Haushaltarbeit; Entgeltlich; Erbracht; Vermehrt; Person; Ehemann; Ersatz; Haushaltschadens; Ersatzkraft; Vermehrte; Erbringen; Schadensberechnung; Unentgeltlich; Haushaltführung; Unterhalt; Ersetzen; Urteil; Wirtschaftlich; Ehemannes |