E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV)

Art. 165 BV vom 2022

Art. 165 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV) drucken

Art. 165

Gesetzgebung bei Dringlichkeit

1 Ein Bundesgesetz, dessen Inkrafttreten keinen Aufschub duldet, kann von der Mehrheit der Mitglieder jedes Rates dringlich erklärt und sofort in Kraft gesetzt werden. Es ist zu befristen.

2 Wird zu einem dringlich erklärten Bundesgesetz die Volksabstimmung verlangt, so tritt dieses ein Jahr nach Annahme durch die Bundesversammlung ausser Kraft, wenn es nicht innerhalb dieser Frist vom Volk angenommen wird.

3 Ein dringlich erklärtes Bundesgesetz, das keine Verfassungsgrundlage hat, tritt ein Jahr nach Annahme durch die Bundesversammlung ausser Kraft, wenn es nicht innerhalb dieser Frist von Volk und Ständen angenommen wird. Es ist zu befristen.

4 Ein dringlich erklärtes Bundesgesetz, das in der Abstimmung nicht angenommen wird, kann nicht erneuert werden.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
E-4474/2014Asyl (ohne Wegweisungsvollzug)Beschwerde; Beschwerdeführer; Vorinstanz; Bundesverwaltungsgericht; Militär; Beschwerdeführers; Reservedienst; Syrien; Recht; Wegweisung; Syrische; Haftbefehl; Flüchtling; Ausreise; Verfügung; Zeitpunkt; Asylgesuch; Verfahren; Behörde; Syrischen; Flüchtlingseigenschaft; Behörden; Glaubhaft; Wegweisungsvollzug; Polizist; Person; Vollzug; Replik
E-7026/2015Asylgesuch aus dem Ausland und EinreisebewilligungBeschwerde; Beschwerdeführenden; Verfügung; Schweiz; Asylgesuch; Recht; Bundesverwaltungsgericht; Einreise; Verfahren; Kostenvorschuss; Angefochtene; Schutz; Geboren; Verfahrens; Ausland; Shabab; Somalia; Vorliegen; Sachverhalt; Gefährdung; Möglichkeit; Geleistet; Mogadischu; Urteil; Sind; Vorinstanz; Schutzgewährung; Hinsicht; Wurden
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz